Veröffentlicht 1. August 200619 j angenommen man hat einen arbeitsvertrag (probezeit rum/unbefristet) und arbeitet aber was anderes. und nun soll schon wieder was anderes gearbeitet werden. kann der arbeitsvertrag geändert werden? kann vor allem die vergütung geändert werden (form, zusammensetzung und höhe?) welche rechte/pflichten hat man? was sollte man tun und wo hört der spaß auf?
1. August 200619 j Zu einem Arbeitsvertrag gehören zwei: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Du musst doch als Arbeitnehmer die Änderungsvorschläge des AG nicht annehmen. Allerdings kann es dann zu einer sog. Änderungskündigung kommen. BTW: meinst du nicht, dass das Coffeehouse die verkehrteste Ecke ist, so ein Thema zu diskutieren, wenn es den Bereich Ausbildung / Job hier auf dem Board gibt?
1. August 200619 j auf welche art und weise kann die vergütung geändert werden? ich gehe jetzt mal entweder von einer individuellen kürzung oder änderung der art des lohnes aus. wobei ich mir bei der art relativ sicher bin, dass ein neuer arbeitsvertrag nötig ist. das wäre dann gleichbedeutend mit einem angebot vor einer Kündigung.
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