Veröffentlicht 27. Oktober 200619 j Hi Mein Kumel will bald selber auf sein Auto was von Linkin Park lakieren. Was kann es für Rechtliche schritte wegen Copyright o. Uhrheberecht geben ? Was sollte man dabei beachten (Rechtlich)?
28. Oktober 200619 j hm, ich denke es wird keinerlei rechtliche Schritte geben, und beachten musst dabei auch nichts, wie ich meine. Denn es ist ja rein aus privatem Zweck da drauf, und keiner wird dich anzeigen wenn du den Schriftzug zeichnest und in deine Wohnung hängst.
29. Oktober 200619 j der Schriftzug sollte für ein Privatauto kein Prob sein sicher wäre ich mir da nicht: guckstu ok keine tolle quelle
29. Oktober 200619 j das sollte wirklich kein Problem sein, denn ich glaube nicht, dass irgendjemand, der einen Lord-of-the-rings Schriftzug oder ein Bild eines Films oder einer Band auf seinen Wagen lackiert hat extra nachfragt "darf ich das eigentlich!?"... ich mein ich hab selbst bei dem Roller meines Bekannten mit Airbrush lackiert(dauert un is teuer^^), n Motiv einer bekannteren Band, und er hat das seit ca. 4 Monaten und keinen Ärger gekricht....
30. Oktober 200619 j Bei dem Artikel von Bild geht es um das verkaufen von gefälschten Fanartikeln. Das ist eine ganz andere Sachlage und hat meiner Meinung fast nix damit zu tun. Bei Prosieben haben sie mal das Logo von Schalke glaub ich auf eine Hauswand ganz groß und originalgetreu gezeichnet. Gab auch keinerlei Probleme. Meine Meinung: Kannst bedenkenlos machen, wird kein Ärger geben.
30. Oktober 200619 j Mein Kumel will bald selber auf sein Auto was von Linkin Park lakieren. ... Was sollte man dabei beachten (Rechtlich)? Eigentlich nur das, was der TÜV vorschreibt (bezgl. Fahrtauglichkeit). Wenn die wegen der Lackierung überhaupt was sagen. Ansonsten gibt es doch auch genug Bandaufkleber u.ä., die kannst du auch hinkleben wo du willst. Nur verkaufen darfst du solche Aufkleber nicht einfach so. EDIT: Wobei ich mir denke, wenn man so einen Aufkleber "gebraucht" verkauft o.ä. sollte sich da keiner aufregen. Nur wen du das öfter tust, und somit gewerblich. Im Falle Biedermann wird das wohl vorallem deswegen sein (trotz dem nur 1mal), weil der Artikel überhaupt nie ein offizieller Fanartikel war. EDIT2: Und weil die Anwälte vielleicht auch besonders pingelig waren hier Genauso wenn dein Kumpel sein Auto dann mal verkaufen will, sollte er nicht mit der LP-Lackierung dafür werben. In so einem Fall würdest du ja mit dem Namen und der Bekanntheit der Bank Gewinn machen (wollen), und das steht eben nur der Band (bzw. irgendwelchen Rechteinhabern) zu (genauso wie bei der Ebay-Auktion im Bild Artikel).
30. Oktober 200619 j Krass, daß man inzwischen überlegen muß, ob man den Namen seiner Lieblingsband aufs Auto schreiben darf... :eek Kranke Welt. Aber das würde jetzt wohl in eine Diskussion "Sinn und Unsinn des aktuellen MI-Verhaltens" gehen, und das wäre OT. Machs einfach drauf und gut ist.
30. Oktober 200619 j Krass, daß man inzwischen überlegen muß, ob man den Namen seiner Lieblingsband aufs Auto schreiben darf... :eek Musst du nicht. Krass ist eher, dass die Leute sich das überhaupt überlegen. Zeigt doch, was für ein Klima da von sog. Rechteinhabern geschaffen wurde.
7. November 200618 j es wär mal interessant, was in dem Fall Biedermann rausgekommen ist. Die Anwälte haben natürlich bei dem Verkauf recht, keine Frage. Nur frag ich mich, was das wirklich soll. Die Auktion brachte 2 €. Alleine vom gesunden Menschenverstand aus, sollte da Jeanette ihre Anwälte zurückpfeifen und die Kosten selber tragen. Desweiteren würde sich das auch gut für ihr Image machen.
7. November 200618 j Soweit ich das bei Stern verfolg hab, hat Jeanette die Klage auch zurück gezogen und hat das Mädel als Entschuldigung zur 50 Jahre Bravoshow eingeladen. Ich fände es von ihr auch extrem blöd, wenn sie deshalb vor Gericht gegangen wer. Immerhin verdient sie schon einges mit ihrer Singerei und dann auch noch Geld vom Vater einklagen zu wollen, der einfach nur einen Jeanette-Minitruck los werden wollte?!
7. November 200618 j Immerhin verdient sie schon einges mit ihrer Singerei und dann auch noch Geld vom Vater einklagen zu wollen... Es ging ja nicht um Geld für sie. Die Anwälte hätten (oder haben?) das Geld bekommen (und/oder die Firma de die Rechte am Marketing besitzt). Außerdem ist sie selber mittlerweile eher schon ein "Unternehmen" und nicht alles, was in ihrem Namen geschieht kommt auch tatsächlich von ihr oder ist mir ihr abgestimmt. Sie hat mit sicherheit Verträge mit allen Möglichen Leuten und Firmen, auch über die Nutzung und Vermarktung ihres Namens etc.
7. November 200618 j da hast du wohl sicherlich recht. Ich denke auch, dass sie die blöde Geschichte auch erst hinterher erfahren hat. Im blödesten Fall wohl sogar noch aus der Zeitung, was ich mir fast wetten traue.
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