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Kur - was kommt auf mich bzw. meinen AG zu?


Georg_K

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Moinsen,

aus pers. Gründen überlege ich ernsthaft eine Kur zu machen.

Hat jemand von euch da Ahnung? Mein Arzt hat mir die Sache schon genehmigt, der Rest folgt demnächst, aber bevor das große Fragezeichen auftaucht habe ich bereits gegooglet aber nicht wirklich interessante Sachen rausfinden können.

Ich bin bei einer gesetzlichen KH versichert. Frage A) wäre jetzt, da ich mich in Ausbildung befinde, wird mir die Zeit wo ich auf Kur bin als Urlaub angerechnet?

B) Kann mein Chef mir die Kur verweigern aus welchen Gründen auch immer?

C) Wie siehts mit Bezahlung während der Kur aus? Werde ich weiterhin normal von meinem AG bezahlt, oder gibts ein "Ersatzgeld" o.ä.?

D) Letztere Frage wäre wie es mit Finanzierung der Kur aussieht. Ich habe gelesen, dass eine Bezuschussung meiner seits von 10€ pro Tag vorgesehen ist.

Da ich aber noch in der Ausbildung bin ist mir das kaum möglich zu zahlen, da ich eine Wohnung habe etc.

(Bitte keine Diskussionen anfangen warum ich eine Wohnung habe etc.-dies ist berechtigt in meinem Fall, da keine Eltern oder Verwandten da sind wo man wohnen kann).

Viele Grüße

Georg

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Hallo,

also, normalerweise bist Du während einer Kur krank geschrieben - meines Wissens nach.

Die Kur selbst bezahlt nicht Deine Krankenkasse sondern die BfA (bzw. der Nachfolger, ich glaube die BfA gibt es nicht mehr). Bei der bzw. dem Nachfolger muss die Kur auch beantragt werden.

Mit den 10€ verhält es sich wie mit Medikamenten. Man muss nur soundso viel Prozent seines Bruttogehaltes im Jahr ausgeben. Und zu diesem Wert zählen auch das Geld was man bei einem stationären Krankenhausaufenthalt für 28 Tage zahlen muss (auch jeweils 10€), und auch das Geld was bei einer Kur pro Tag gezahlt werden muss. Wenn Du das Geld auf keinen Fall vorstrecken kannst, dann mußt Du Dich von Deiner Krakenkassen VORHER befreien lassen, und es nicht HINTERHER von ihr zurückfordern.

Wenn Du eine Befreiung beantragst mußt Du nachweisen dass Du den Betrag den Du gesetzlich zahlen mußt schon gezahlt hast, bzw. dass Du aus finanzieller Sicht nur bis zum Erreichen des Betrages zahlen kannst. Bei einer Bekannten von mir wurde sie dann zu einer Zahlung des Differenzbetrages im Voraus verpflichtet, mußte aber für einen 3 wöchigen Krankenhausaufenthalt nicht mehr dazuzahlen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.

LG Sabine

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Die Kur selbst bezahlt nicht Deine Krankenkasse sondern die BfA (bzw. der Nachfolger, ich glaube die BfA gibt es nicht mehr).

richtig, die BfA gibt es nicht mehr und schimpft sich jetzt Deutsche Rentenversicherung. am 01.10.2005 haben sich die meisten gesetzlichen rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. nur so als randinfo.

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Hi,

bei mir zahlt nicht die BFA/deutsche Rentenversicherung da man dafür mind. 5 Jahre bei denen eingezahlt haben muss. Da ich aber Azubi im 3.lehrjahr bin, hab ich erst 3 Jahre eingezahlt und dementsprechend muss die Krankenkasse zahlen. So haben die mir das gestern zumindest erklärt. Nähere Infos bekomm ich bald per Post.

Viele Dank

Gruß Georg

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Hallo nochmal,

hmm, finde ich komisch. Also ich habe meine Kur gemacht als ich noch NIE eingezahlt hatte. Und das hat damals die BFA bezahlt.

[edit]

Wenn es die Krankenkassen zahlen muss, dann hast Du noch schlechtere Karten, hat mir eben eine Freundin erzählt, welche bei einer Krankenkasse arbeitet.

[/edit]

LG Sabine

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Moin,

die Krankenkasse (Barmer) meinte auch dass diese Regelung neu sei, also von daher kanns auch hinkommen mit dem was du gerade geschrieben hast.

Ob ich bessere oder schlechtere Chancen habe werde ich sehen. Mehr als versuchen das durchzubekommen kann ich ja im Prinzip eh nicht.

Ausserdem wenn ich genug Gutachten vorlegen kann die eine Kur für mich als notwendig ansehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Antrag abgewiesen wird oder?

Viele Grüße

Georg

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Hallo,

sag das nicht. Ich bin jemand der eine Adipositas Chirurgische OP hinter sich hat. Und da muß man die Kostenübernahme auch vorher beantragen, und dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und dennoch, selbst wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, versuchen die Krankenkasse es nicht zahlen zu müssen und suchen an den Haaren herbeigezogene Grüde dafür.

Ich würde mich also auf einen Kampf einstellen.

Obwohl eine Kur sicherlich leichter bezahlt wird. Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

LG Sabine

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Jetzt möchte ich auch noch meinen Senf dazu geben, da ich mit Kur, Krankheit und Erwerbsminderungsrente mich jetzt schon das 2te mal rumschlagen musste.

1.)

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?

Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

* Wartezeit von 15 Jahren

* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren

* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit

* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?

2.) Die Kosten werden von der DRV übernommen, wenn du noch arbeites. Bist du Rentner :P Zahlt die Krankenkassen.

3.) Ganz klar nein, es ist nur die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Kur während der Ausbildung zu machen (verpasster Lernstoff)

4.) Wenn du länger auf die selbes Krankheit Krank bist und sie der Grund ist für die Kur bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Gehst du zur Reha zahlt die DRV. Bist du nicht so lange krank, zahlt der Arbeitgeber. (6 Wochen)

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?

5.) Siehe Quelle Punkt 4.)

Im großen und ganzen habe ich in meinem Bekanntenkreis und bei meiner Frau nicht erlebt, das eine Reha beim ersten Antrag zugestimmt wird. Kommt der Ablehnungsbescheid muss man Wiederspruch einlegen und wird dann zu den Gutachtern der DRV geschickt. Kommt wieder eine Ablehnung wird nochmal in einem Ausschuss geprüft und lehnt der auch ab, bleibt der Gang zum Sozialgericht (erste Instands Kostenlos).

Du kannst noch soviele "Gute Gutachten haben", sie helfen dir nicht. Wichtig sind die Gutachten von der DRV. Wenn du da hin musst, darfst du natürlich nicht den Hampelmann spielen (Orthopädie) oder den Clown (Neurologie) usw.

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