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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen.

Ordnung ist das halbe Leben - ich habe offenbar die andere Hälfte... :(

Beim Durchsehen meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich mein Original-Abiturzeugnis gar nicht mehr habe. Das was ich dafür hielt, ist lediglich eine beglaubigte Fotokopie.

Nun kann ich aber wahrscheinlich keine Kopie von der beglaubigten Kopie machen. Zwar würde ich keine Noten damit fälschen, aber die Beglaubigung, die ja vorne drauf steht. Denn dann ist es ja nur noch eine (unbeglaubigte) Kopie der beglaubigten Kopie.

Wo kriege ich denn jetzt wieder mein Original-Zeugnis her, um damit normale Fotokopien machen zu können? Schule? Ordnungsamt? Oder mit der beglaubigten Kopie weitere dieser Art herstellen lassen?

Auf jeden Fall will ich nicht meine letzte (beglaubigte) Kopie aus den Händen geben, ohne wieder ein Original zu haben (oder es vorher doch noch wiedergefunden zu haben).

ich würde mal bei der Schule nachfragen. Sowas wird zwar denk ich nicht gespeichert, aber anhand deiner begl. Kopie, werden sie sicherlich ein neues ausstellen können.

zeugnisse sind ja dokumente. und wenn ich jetzt sagen wir mal mein ausgestelltes zeugnis ein wenig pimpen würde (nen paar 1er mehr oder so), wer könnte dann beweisen, dass die noten nicht stimmen? :)

ich habe mal gehört, dass man zwar kein original mehr bekommt, aber eine abschrift des zeugnisses, was die afaik 10 jahre in der schule vorhalten müssen.

bitte um feedback ob das so stimmt.

@deano,

noch etwas heftiger.

Siehe hier: Schulrecht - Aufbewahrungsfristen

Punkt 4. über Abschlußprüfungen, Abgangs- und Abschlußzeugnisse

a) Prüfungsarbeiten 5 Jahre

B) Reifeprüfungsarbeiten 40 Jahre

Sofern die Schulen keine eigene Sammlung von Reifeprüfungsarbeiten haben, sind sie danach dem Landesarchiv anzubieten.

(die Entwürfe dazu) 1 Jahr

c) Prüfungsniederschriften und -akten 10 Jahre

d) Zensurenlisten, Zeugnisentwürfe und Prüfungsergebnisse 40 Jahre

Also Deine Notenliste der Abschlussprüfung ist 40Jahre lang aufzubewahren. :)

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