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Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung


Rudi_Ratlos

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Hmm bin mir nicht sicher ob das bei den Verhandlungen schon so geht. Die haben in der Regel ihre Richtlinien, nachwas die einen einstellen, unter den und den Bedinungen.

Ich weiß von ehemaligen Kollegen, dass man bei besonders guter Leistung sich aufstufen lassen kann. Soll aber nicht so leicht sein und man braucht Geduld.

Kumpel von mir hat damals als A9 angefangen, auch Netzwerkadmin. Und hmm waren es alle 2 Jahre? Gehaltsaufstockung bekommen.

Nicht schlecht, wenn man noch die Arbeitszeiten berücksichtigt =)

/wave

Noodle

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ich arme sau E5/2

Verhandlungen sind am Laufen und brauch dazu noch ne gute Tätigkeitsbeschreibung

ists rein Theoretisch möglich gleich auf E7 zu rutschen?

mach auch Administration und Software-Entwicklung in n Sprachen

hinzu kommt noch Helpdesk

bin 20 mit abgeschlossenem Anwendungsentwickler und ein Jahr unter TV-L E5/2 (vorher wars BATVII glaub ich)

Bald kommt MCSA und co dazu

Ahoi bascaro & Co.!

Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst?

Klingt interessant...aber irgendwie auch seltsam! :floet:

Hast du dir meinen Post mal durchgelesen, in dem ich die Anlage 1a BAT angesprochen habe?

Ich will´s an dieser Stelle nochmal etwas genauer erklären, weil ich das Gefühl habe, dass doch einige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sich nicht daran halten (was sie aber mMn MÜSSEN!).

Der §22 Eingruppierung (BAT) sieht folgendes vor:

(um die Frage im Keim zu ersticken: JA, dieser Paragraph gilt immer noch - trotz TVÖD und TV-L, da er in beiden (afaik) noch nicht neu geregelt wurde!)

§ 22 Eingruppierung

(1) Die Eingruppierung der Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlagen l a und l B). Der Angestellte erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe, in der er eingruppiert ist.

(2) Der Angestellte ist in der Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer

Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. [usw...]

Das heißt, laut Absatz 1 ist die ANLAGE 1A maßgebend.

Und zwar ist für "uns" Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung und Systemintegration) im Speziellen der TEIL 2B gültig.

Nachzulesen ist der Inhalt HIER (<- draufdrücken...LINK!!!)

Innerhalb dieser Anlage 1a, Teil 2B ist für Anwendungsentwickler ein Gehalt von wenigstens BAT Vc (entspricht Entgeltgruppe 9) vorgesehen, wenn sie folgende Tätigkeitsmerkmale erfüllen:

Vergütungsgruppe V c

Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 5 und 6)

Das werden doch wohl ziemlich alle nach der Ausbildung machen, oder?

Also...ich hab das hier schon mindestens 5mal in zich verschiedene Threads geschrieben, aber entweder ist es den Leuten, die es betrifft, egal oder sie trauen sich nicht mit ihrem Chef mal unverbindlich drüber zu sprechen, warum bei der Eingruppierung der Paragraph 22 im Zusammenhang mit der Anlage 1A, Teil 2B keine Anwendung gefunden hat. Kann doch garnix passieren, solange man freundlich bleibt und vernünftig (Fakten) argumentiert! ;)

Den Tritt in euren Hintern (sorry :D ) müßt ihr euch aber schon selbst geben, wenn ihr zu eurem Recht kommen wollt.

Ich hoffe, ich habe es diesmal etwas einfacher und verständlicher rübergebracht. Falls noch Fragen sind, dann nur zu! :)

Schöne Grüße und viel Erfolg,

S.E.

P.S.

Mit der Höhergruppierung ist das (bei uns zumindest) so, dass man sich auf eine höher dotierte Stelle bewerben muß! Das man "einfach mal so" aufgrund guter Leistungen höhergruppiert wird kommt eher selten vor...zumindest muß die höhere Stelle dann im Stellenplan vorgesehen sein, dann könnte es gehen.

Man kommt ja ohnehin alle paar Jahr in die nächsthöhere Stufe innerhalb seiner Entgeltgruppe -> das ist ja die "normale" (zeitliche) Beförderung.

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Dankeschön für die Ausführliche Beschreibung/Erklärung!

Es hieß vor nem dreiviertel Jahr, dass es nach einem halben Jahr eine Art bewährungsaufstieg gibt. Da aber der TV-L dazwischen gekommen ist und sich unsere Verwaltung ins neue System einarbeiten muss hat sich das ein wenig verschoben. Wir wurden vorerst gebeten unsere Tätigkeitsbeschreibung fertig zu machen (ist nich so einfach bei einer komplett neu strukturierten EDV-Abteilung) und wenn das dann der fall ist, kann er ein halbes Jahr rückwirkend die Gehaltserhöhung durchgeben.

Jetzt find ich es einerseits krass, dass ich nur E5 bekomm wo mir E9 (früher Vb) laut §22 zugesprochen werden muss/sollte?!

Andererseits schön, dass ich viel erwarten kann... aber die Unsicherheit dass mir mit ner anderen Warheit ins Gesicht geschlagen wird ist trotzdem noch da.

Sicher hat man da ein wenig schiss hier den Vorlauten (ehem.) Azubi zu markieren... Denn einen Job zu haben ist heute nicht selbstverständlich und da lässt man schon einiges über sich ergehen. (Vorallem wenns erneut eine Probezeit von einem halben Jahr gibt)

Allerdings... wenn dann noch ne Wohnung dazu kommt ists vorbei mit "Leben" dann wird Sparen und Kino gehen zum Luxus und Urlaub ein Fremdwort.

Ich danke dir nochma für die Ausführliche Antwort und versuch mein bestes ;)

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Jetzt find ich es einerseits krass, dass ich nur E5 bekomm wo mir E9 (früher Vb) laut §22 zugesprochen werden muss/sollte?!

Ja, das finde ich allerdings auch....

Ich weiß natürlich nicht genau, WO du angestellt bist, aber wenn der TV-L tatsächlich für dich maßgebend ist, dann sollte sich dein Arbeitgeber eigentlich auch an die entsprechenden Eingruppierungsregelungen halten.

[...] aber die Unsicherheit dass mir mit ner anderen Warheit ins Gesicht geschlagen wird ist trotzdem noch da.

Sicher hat man da ein wenig schiss hier den Vorlauten (ehem.) Azubi zu markieren... Denn einen Job zu haben ist heute nicht selbstverständlich und da lässt man schon einiges über sich ergehen. (Vorallem wenns erneut eine Probezeit von einem halben Jahr gibt)

[...]

Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Du sollst ja auch nicht vorlaut sein und/oder innerhalb dieser Diskussion deinen Job riskieren -> das sollte von mir auch nicht so rüberkommen! :rolleyes:

Du sollst lediglich mal mit deinem Chef drüber sprechen und ihm (gut vorbereitet) die Fakten aufzeigen, an die er sich eigentlich halten müßte.

Ein Garant für Entgeltgruppe 9 kann das nicht sein, da wahrscheinlich noch mehrere bei euch quasi "unterbezahlt" sind, die dann ja auch höhergruppiert werden müßten. Das werden sie wahrscheinlich nicht tun.

Insofern würde ich mich an deiner Stelle wahrscheinlich erstmal mit einem Kompromis zufrieden geben. Aber eine Option auf Entgeltgruppe 9 (nach einer gewissen Zeit) würde ich mir evtl. irgendwie zusichern lassen.

Naja, abwarten - vielleicht ist dein Vorgesetzter umgänglicher, als du denkst.

(oder hat schlagkräftige Argumente, warum der Eingruppierungsparagraph nicht gilt ;) )

[...]

Ich danke dir nochma für die Ausführliche Antwort und versuch mein bestes ;)

Bitte. Ich hoffe nur, das es dir auch was bringt.

Schöne Grüße,

S.E.

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Insofern würde ich mich an deiner Stelle wahrscheinlich erstmal mit einem Kompromis zufrieden geben. Aber eine Option auf Entgeltgruppe 9 (nach einer gewissen Zeit) würde ich mir evtl. irgendwie zusichern lassen.

Aloha!

Ich muß mich da selbst mal korrigieren (Sorry...Nobody´s perfect):

BAT Vc entspricht nicht Entgeltgruppe 9, sondern der Entgeltgruppe 8.

-> Bitte zur Kenntnis nehmen! :)

Was mir grade noch einfällt:

Bei vielen Firmen ist es so, dass innerhalb der Probezeit ohnehin weniger bezahlt wird.

Eventuell trifft das bei dir ja zu?

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Ja Hallo erstmal *G*

also ich arbeite Seit 2004 auch im öffentlichen Dienst. War bis vor einem Jahr BAT Vc wurde dann aber rechtzeitig (August 2006) auf BAT Vb höher gruppiert. Leider hatte BAT IVb nicht geklappt, da hat irgendwie die Personalabteilung etwas dagegen gehabt *G*. Aber BAT Vb wurde zumindest dann bei TVÖD-L auf E9/2 übertragen.

Ich habe mir mal die Postes komplett durchgelesen und viele die so gegen den öffentlichen Dienst schimpfen, reden nur über die "schlechte" bzw. "mäßige" Bezahlung. ABER habt ihr schon mal nachgerechnet was ihr "draußen" tatsächlich verdient ich meine so in der Stunde. Im öffentlichen Dienst ist es Sicher, dass ich 40Std/Woche arbeite alles was drüber ist sind Überstunden. Draußen sieht es da meißt net so rosig aus, da sind 50Std/Woche keine Seltenheit, und deshalb Verdient man auch nicht mehr bzw. bekommt Teilweise nicht mal Überstunden zum Abfeiern. !!

Desweiteren muss man noch so ein paar andere Vorzüge des öffentlichen Dienstes dazurechnen wie z.B. Versicherungen (B-Tarif), Sicherer Job (wieviel Geld ist einem die Sicherheit wert ?) usw. usw.

Viel Spass beim Grübeln **G

Hans-Jörg

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Ja das stimmt zu! Allerdings war da in der BAT-Tabelle nur von einem Bewährungsaufstieg die Rede (von VIII in VIIb oder sowas in der Art).

BAT-Vc, sprich E8 würde mir sowieso nich zusprechen :) laut tätigkeit BAT-Va und mindestens Vb.

Aus dem Post vor mir entnehme ich somit meine Eingruppierung E9.

Obs hinhaut? keine Ahnung, von E5/2 auf E9/1 ist das schon n guter Sprung. Währen immerhin 200€ mehr die man sparen kann :D

Was mich stutzig macht, es gibt doch unterschiede zwischen Ost und West?!

hat das dann auch was mit der Eingruppierung zu tun oder gibt es zwei verschiedene Tabellen?

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Was mich stutzig macht, es gibt doch unterschiede zwischen Ost und West?!

hat das dann auch was mit der Eingruppierung zu tun oder gibt es zwei verschiedene Tabellen?

Hallo nochmal! :)

Der Eingruppierungs-Paragraph gilt sowohl für Ost, als auch für West.

Dein Verdacht war richtig - es gibt zwei Entgelttabellen!

HIER (<- Drücken) die Entgelttabelle WEST

und

HIER (<-Drücken) die Entgelttabelle OST

Die Seite, auf die obige Links verweisen ist übrigens generell interessant für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Du (ihr) kannst (könnt) euch den Rest dieser Seite auch mal zu Gemüte führen - da ist sicher noch die ein oder andere interessante Information (auch betreffend Überleitung BAT -> TVÖD(TV-L)) dabei.

Schöne Grüße,

S.E.

[EDIT]

Allerdings war da in der BAT-Tabelle nur von einem Bewährungsaufstieg die Rede (von VIII in VIIb oder sowas in der Art).

Den "Bewährungsaufstieg" gibt es in der Form in den neuen Tarifverträgen TVÖD und TV-L nicht mehr. Die berühmten "Fallgruppen" sind ebenfalls weggefallen.

[EDIT OFF]

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Vermutlich wird am Donnerstag (morgen) drüber gesprochen, wer in der "neuen" Abteilung was macht und das dann aufgeschrieben (Erstellen der Tätigkeitsbeschreibung) :D

Vorerst ein großes Dankeschön und ich werd berichten was dann im Gespräch um die Kohle dann rausgekommen ist ;)

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  • 1 Monat später...

Irgendwie läuft das nicht so wie es sollte

wir hätten uns eine Strategie ausgedacht, dass ich langsam aufsteigen...

Also zuerst E6 bzw E7 und anschließend gewisse betriebliche änderungen (die vorhersehbar sind) nutzen um in den folgejahren nocheinmal die möglichkeit zu haben auf zu steigen...

obwohl selbst E7 lange nicht reicht ists doch am einfachsten, da es ja erstmal um den Bewährungsaufstig geht, der mir bei der Anstellung (noch zu BAT zeiten) versprochen wurde.

Dieser Aufstieg sollte ohne Begründung und nach meiner Probezeit durchgeführt werden.

Aber da sich die Zeiten zum TV-L geändert haben, liegt das Problem jetzt auf einmal doch bei der Begründung.

Begründen muss man es mit dem BAT, aber unsere Tätigkeit fängt bei E8 an... zudem sagt unser verwaltungschef, dass es hierbei auch schon Fachhochschulreife benötigt wär, die wir natürlich nicht haben...

Mit welchen Tätigkeiten habt ihr euere Eingruppierung begründet?

oder wurde das sogar für euch erledigt?

oh mann des is alles nich so wie ichs mir vorgestellt hab -.-

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Also für E8 haben wir gar keine großartige Begründung gebraucht !! Nur halt dass wir im EDV- Bereich tätig sind. Die Tätigkeitenbeschreibung war darum natürlich recht klein (1 DIN A4 - Seite)

Bei E9 (Ehemals BAT 5b) war das bei mir schon komplizierter, da ging es darum welcher Schwierigkeitskrat zu welchen Prozentsätzen "erledigt" wurde !

Das Problem ist (war es zumindest bei mir) dass wenn die Personalabteilungn net will, dann will sie auch nicht ! Weshalb ich auch nur auf BAT 5b gekommen bin :-( und nicht wie angedacht auf BAT 4b (E10)

Naja ich hoffe halt darauf, dass es vll nochmal was wird mit E10 *G* ! Wie heißt es so schön nur die Hoffnung nicht aufgeben !!

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Hallo bascaro ! :)

Irgendwie läuft das nicht so wie es sollte [...]

Nein...das tut es offensichtlich nicht.

obwohl selbst E7 lange nicht reicht ists doch am einfachsten, da es ja erstmal um den Bewährungsaufstig geht, der mir bei der Anstellung (noch zu BAT zeiten) versprochen wurde.

Dieser Aufstieg sollte ohne Begründung und nach meiner Probezeit durchgeführt werden.

Aber da sich die Zeiten zum TV-L geändert haben, liegt das Problem jetzt auf einmal doch bei der Begründung.

Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher, ob die Beförderung nach der Probezeit wirklich als Bewährungsaufstieg zählt. Falls dem so ist, könnte der §8 des TVÜ möglicherweise interessant für dich sein (hinter dem Link verbirgt sich ein PDF - Paragraph 8 oder andere interessante Stellen kann man da NACHLESEN :D ).

... zudem sagt unser verwaltungschef, dass es hierbei auch schon Fachhochschulreife benötigt wär, die wir natürlich nicht haben...

Ich würde sehr gerne mal wissen, wo das bitte steht. :confused:

So ein Unsinn... (sorry) :upps

Laut Anlage 1A, Teil 2B sieht´s so aus (gilt für Entgeltgruppe 8):

Vergütungsgruppe Vc:

Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken.

Nr. 5

Angestellte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Angestellte

mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang mindestens das DV-Grundwissen sowie das DV-Fachwissen - Themenbereiche Programmentwicklung sowie

Dateiverwaltung und Datenkommunikation - vermittelt hat, wie es den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) entspricht,

sowie

mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit von mindestens neun Monaten in der DV-Organisation, der Anwendungsprogrammierung und der Maschinenbedienung.

Nr. 6

Die Mitwirkung besteht z. B. in

a) der Anfertigung von Teilen der Programmdokumentation;

B) dem Entwurf der Programmlogik von einzelnen Funktionen eines Programms oder eines Programmbausteins (z. B. Signierkontrollen im Rahmen von Eingabekontrollen, Druckaufbereitung und Druck) und der anschließenden Umsetzung in eine Programmiersprache oder

der Erstellung von Programm- und Steueranweisungen für Datensammelsysteme, COM-Geräte oder vergleichbare DV-Geräte;

c) dem Entwerfen von Testdaten nach Anweisung,

dem manuellen Erarbeiten der Kontrollergebnisse für die Testdaten,

der maschinellen Durchführung des Tests,

dem Vergleich der manuellen und maschinellen Ergebnisse;

d) der Analyse der Ursache einzelner Fehler.

Die Umsetzung in eine Programmiersprache allein fällt nicht unter die Mitwirkung.

Und genau das wäre dann auch meine Begründung für die Entgeltgruppe 8!

Wenn du oben zitierte Anforderungen erfüllst, dann steht dir diese nämlich zu.

Die Begründung wäre demnach: weil es so geregelt ist, ganz einfach.

Schöne Grüße,

S.E.

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Also für E8 haben wir gar keine großartige Begründung gebraucht !! Nur halt dass wir im EDV- Bereich tätig sind. Die Tätigkeitenbeschreibung war darum natürlich recht klein (1 DIN A4 - Seite)

Bei E9 (Ehemals BAT 5b) war das bei mir schon komplizierter, da ging es darum welcher Schwierigkeitskrat zu welchen Prozentsätzen "erledigt" wurde !

In etwa so sollte es auch sein!

Das mit den Prozentsätzen steht bei uns im Stellenprofil und kann ab und an mal kontrolliert und "nachgebessert" werden (sprich: Stelle neu bewerten).

Was noch mit hineinspielt ist ist natürlich die Bewertung des Angestelleten selbst (das dann aber meißt bei internen Bewerbungen!)

Das heißt, wer einen Gruppenaufstieg erhalten möchte, der hat demnach in der Regel 2 Möglichkeiten:

- Man bewirbt sich auf eine höher dotierte Stelle

oder

- Die Stelle, auf der man grade sitzt, wird "neu bewertet" (i.d.R. höher)

"Möglichkeit 3" ergibt sich für Angstellte i.ö.D in der DV, die unter(!) EG-Gruppe 8 eingruppiert sind:

Diese sollten sich (meine Meinung...sie müssen ja nicht ;) ) dann auf §22 BAT in Verbindung mit der Anlage 1A, Teil 2B (Angestellte in der DV) berufen...für was ist das dort sonst geregelt ? (siehe 1 Post weiter oben)

@HJST1979:

Viel Glück, dass es mit der Entgeltgruppe 10 doch noch klappt! :)

Als Beispiel:

Ich habe mich intern beworben und bin ab Juni in EG-Gruppe 11 und habe keine Fachhochschulreife. Die siehst: es gibt Hoffnung! :D

Greetz,

S.E.

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Hey Schwarzer Engel, is ja echt hammer was du alles weißt ^^

schonmal Danke für die Informationen bzw fürs Verständniss ;) ich bin ja begriffstutzig was das Beamten/Juristendeutsch angeht :P

Ganz anderes Problem kommt jetzt..

Es ist keine E8 Stelle frei :floet:

ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?

was würdest du mir vorschlagen?

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Naja ich persönlich würde halt vorschlagen, wenn schon keine E8- Stelle vorhanden ist sollen sie dich doch gleich auf E9 einstufen *zwinker*

Naja ich glaube ich würde es erst mal annehmen, denn besser ein schlechter bezahlter Job als gar kein Job. Und biste erst mal im ÖD, dann sind die Möglichkeiten gleich ganz anders !!

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Ganz anderes Problem kommt jetzt..

Es ist keine E8 Stelle frei :floet:

ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?

was würdest du mir vorschlagen?

Die Frage ob Stellen frei sind ist bei Beamten eine wichtige. Denn ohne freie Stelle kann ein Beamter nicht höhergruppiert werden. Bei Angestellten ist es rechtlich egal ob eine Stelle im Stellenplan ausgewiesen wird oder nicht.

Ich klage auch gerade. Ich möchte TVÖD 11.

Angefangen habe ich vor 3 Jahren mit TVÖD 8.

Mein Anwalt räumt mir gute Chancen ein. Klar kann man jetzt sagen ich würde nie gegen meinen Arbeitgeber klagen. Die Frage ist doch aber immer wer der Gegner ist. In meinem Fall die Personalverwaltung. Meine direkten Chefs sind da nicht das Problem. Und die Kollegen von der Persversverwaltung sehe ich höchsten einmal im Jahr und persöhnlich müssen die das auch nicht nehmen... Also wo ist das Problem?

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Naja ich glaube ich würde es erst mal annehmen, denn besser ein schlechter bezahlter Job als gar kein Job. Und biste erst mal im ÖD, dann sind die Möglichkeiten gleich ganz anders !!

Das sehe ich genauso, HJST1979! :mod:

Ganz anderes Problem kommt jetzt..

Es ist keine E8 Stelle frei :floet:

ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?

was würdest du mir vorschlagen?

Ja...dass die Stelle dann im Stellenplan nicht vorhanden ist kann natürlich sein.

Ich ging davon aus, dass die 8er-Stelle zur Verfügung steht, entschuldige.

Da läßt sich (soweit ich weiß...bin ja auch nur "Laie") nicht wirklich viel machen. Mit ein bisschen Glück wird aber im Stellenplan für nächstes Jahr eine entsprechende Stelle geschaffen.

Grundsätzlich rate ich in solchen Situationen immer von einer Klage ab!

Wer verklagt schon seinen Arbeitgeber wegen ein paar Euro im Monat?

Das ist, als würde man den Ast absägen, auf dem man sitzt! ;)

Es gibt Ausnahmesituationen, die eine Klage rechtfertigen....aber dies ist mMn keine.

Wenn du es nochmal durch (vernünftige) Argumentation versuchen willst, dann könntest du dich eventuell auf §14 TVÖD berufen, der wie folgt lautet:

§ 14

Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die

den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht,

und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer

der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung

der Tätigkeit.

(2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag auf

Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kommenden

Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung

einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene

Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der Beschäftigte ab

dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist.

(3) Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte. 2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts

der/des Beschäftigten.

Für mich stellt sich das folgendermaßen dar:

Es ist keine EG-8-Stelle da, also "sitzt" du auf einer EG-7-Stelle.

Da du aber laut §22 BAT, Anlage 1a, Teil 2B (mindestens) die Tätigkeiten einer EG-8-Stelle ausübst könntest du dich auf obigen Wortlaut berufen und zumindest 4,5 v.H. mehr abstauben, als ohne.

Du übst hier nämlich zeitweise eine höherwertige Tätigkeit aus...zumindest solange, bis eine Stelle geschaffen wird, die mit Entgeltgruppe 8 dotiert ist! :D

Aber auch obiges muß genehmigt werden und wie HJST1979 schon geschrieben hat:

Wenn sich die Personalabteilung weigert, dann wirst du (leider) nicht viel Chancen haben.

Wenn man deine vergangenen Posts durchliest, muß man leider davon ausgehen, dass sich die Personalabteilung hier wehren will.

Eine Klage KÖNNTE in diesem Fall erfolgversprechend sein, aber wie gesagt: davon würde ich dringendst abraten.

Versuch es nochmals im Guten, mit vernünftiger Argumentation (bereite dich vor) und wenn es nichts bringt, dann laß es vorerst und warte ein Jährchen ab und gib dein Bestes im Job. Nach einiger Zeit kann man die Thematik dann nochmals auf den Tisch bringen. Vielleicht erledigt sich das "Problem" nach einiger zeit sogar von selbst (wenn z.B. nächstes Jahr eine 8er-Stelle für dich geschaffen wird.).

Wie auch immer - viel Erfolg! :)

(...und tu´ nichts unüberlegtes...sonst stehst du evtl. hinterher noch mit leeren Händen da.)

Greetz,

S.E.

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Die Frage ob Stellen frei sind ist bei Beamten eine wichtige. Denn ohne freie Stelle kann ein Beamter nicht höhergruppiert werden. Bei Angestellten ist es rechtlich egal ob eine Stelle im Stellenplan ausgewiesen wird oder nicht.

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Aus welchen Quellen ziehst du dein Wissen?

Auch für die Angestellten gilt der aktuelle Stellenplan.

Ist keine höherdotierte Stelle vorhanden, auf die man sich bewerben kann, dann muß entweder die Stelle, auf der man gerade sitzt, neu bewertet werden, oder man muß eben warten.

Egal kann der Stellenplan aber in keinem Fall sein.

Mein Anwalt räumt mir gute Chancen ein. Klar kann man jetzt sagen ich würde nie gegen meinen Arbeitgeber klagen. Die Frage ist doch aber immer wer der Gegner ist. In meinem Fall die Personalverwaltung. Meine direkten Chefs sind da nicht das Problem. Und die Kollegen von der Persversverwaltung sehe ich höchsten einmal im Jahr und persöhnlich müssen die das auch nicht nehmen... Also wo ist das Problem?

Wenn du mit deinen direkten Chefs keine Probleme hast (und diese auch nicht mit deiner Klage gegen die Personalabteilung), dann mag das so in Ordnung gehen.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass solch eine Klage immer ein "negatives Image" (mir fällt kein besseres Wort ein) nach sich zieht.

Wenn du damit zurecht kommst ist das völlig okay, aber das sollte doch jeder für sich selbst entscheiden.

Das sie es im Grunde genommen nicht persönlich nehmen sollten, sehe ich allerdings genauso. Es besteht allerdings das Risiko, dass sie es trotzdem tun! :P

Nichts für ungut und viel Glück, dass du die 11er-Stelle erhälst! :)

Greetz,

S.E.

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Das würde ich so nicht unterschreiben.

Aus welchen Quellen ziehst du dein Wissen?

Auch für die Angestellten gilt der aktuelle Stellenplan.

Ist keine höherdotierte Stelle vorhanden, auf die man sich bewerben kann, dann muß entweder die Stelle, auf der man gerade sitzt, neu bewertet werden, oder man muß eben warten.

Egal kann der Stellenplan aber in keinem Fall sein.

....

Dafür gibt es keine Quelle. Natürlich nicht!!!

Du scheinst dich doch gut auszukennen im TVÖD und im BAT (vom BAT gelten ja noch die Eingruppierungsmerkmale).

Dann nenne mir bitte die Stelle wo steht, das eine Stelle im Stellenplan vorhanden sein muss um höhergruppiert zu werden. Es gibt nirgendwo einen solchen Passus. Also gibt es diese Regel auch nicht!

Bei den Beamten steht es explizit im Beamtengesetz drin.

Also wenn du behauptest das für Angestellte der Stellenplan von belang ist bei der Eingruppierung, dann zeige die Stelle wo das steht.

Ich kann keine Quelle nennen, für Regeln die es nicht gibt ....

Und von wegen negatives Image. Naja, hier ist es so das ich eher als Vorreiter gesehen werde. Von den 50 Angestellten unseres EDV-Bereichs warten ca. 30 nur darauf wie es bei mir ausgeht um dann ggf. nachzuziehen.

Wenn man nichts tut, passiert auch nichts!

Abgesehen davon gibt es bei uns eine Vereinbarung das es in den nächsten 3 Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Also die Aussage dann steht man vielleicht mit leeren Händen dar, gilt in solchen Fällen nicht.

Wo ich dir recht gebe ist, das es einen schlechten Beigeschmack hat, wenn jemand klagt und Dienst nach Vorschrift macht. Das kann ich auch nicht leiden.

Ich klage und gebe dabei richtig gas. (Meine 200 Überstunden in drei Monaten sind nur ein äußerliches Indiz dafür). Und damit kann man den negativen Beigeschmack wieder raushohlen. Mir kann keiner vorwerfen ich würde nur mein Schäfchen ins drockene hohlen wollen.

Ich leiste überdurchschnittlich viel und will eine durchschnittliche Vergütung dafür...

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Dafür gibt es keine Quelle. Natürlich nicht!!!

Dann nenne mir bitte die Stelle wo steht,

Es gibt nirgendwo einen solchen Passus. Also gibt es diese Regel auch nicht!

Also wenn du behauptest ..., dann zeige die Stelle wo das steht.

Ich kann keine Quelle nennen, für Regeln die es nicht gibt ....

Und von wegen negatives Image.

Wenn man nichts tut, passiert auch nichts!

Also die Aussage dann steht man vielleicht mit leeren Händen dar, gilt in solchen Fällen nicht.

Mir kann keiner vorwerfen ich würde nur mein Schäfchen ins drockene hohlen wollen.

Öhm, warum regst Du Dich so auf? Oder kommt das nur so unfreundlich anblaffend rüber und ist gar nicht so gemeint?

S.E.'s Beitrag war sachlich und an keiner Stelle anklagend.

bimei

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Also ich sehe das mit der Klage ähnlich wie SchwarzerEngel. Ich persönlich würde es nicht tun.

Was spricht dafür: Ja man bekommt wenn man die Klage gewinnt das höhere Entgelt !

Was spricht dagegen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn die PersAbteilung mal ne Klage "am Hals" hatte und es bestünde die Möglichkeit noch eine Stufe nach oben zu kommen, dass dann der der die Klage angestrebt hat davon profitieren wird ! Wie gesagt dass ist meine Meinung, wahrscheinlich würde ich als PersAbteilung (wo ich nicht bin) dann eher dem die höher Bewertete Stelle verschaffen der nicht gegen "mich" geklagt hat !

Aber falls du dich doch entscheiden solltest zu Klagen, dann viel Glück !

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Dafür gibt es keine Quelle. Natürlich nicht!!!

Du scheinst dich doch gut auszukennen im TVÖD und im BAT (vom BAT gelten ja noch die Eingruppierungsmerkmale).

Dann nenne mir bitte die Stelle wo steht, das eine Stelle im Stellenplan vorhanden sein muss um höhergruppiert zu werden. Es gibt nirgendwo einen solchen Passus. Also gibt es diese Regel auch nicht!

Guten Morgen mme!

Bimei hat recht, es war tatsächlich keineswegs meine Absicht dich irgendwie zu kritisieren oder etwas in der Richtung.

Falls das so rüberkam, dann entschuldige bitte.

Du hast Recht, es gibt (auch) meines Wissens nach diese "Quelle" tatsächlich nicht.

Zumindest ist nirgends schriftlich erfasst - weder im BAT noch im TVÖD - dass eine Stelle vorhanden sein muß um höhergruppiert zu werden.

Deshalb habe ich auch (so blöd?) nachgefragt, ob evtl. irgendwo explizit das Gegenteil niedergeschrieben wurde (das hätte ja durchaus der Fall sein können)! ;)

Das wäre für mich interessant gewesen, da es auch bei uns Kollegen gibt, die einige Zeit warten müssen, bis eine höherdotierte Stelle verfügbar ist, auf die sie sich bewerben können. Die müssen sich auch immer anhören, dass laut Stellenplan keine Stelle zur Verfügung steht.

Also wenn du behauptest das für Angestellte der Stellenplan von belang ist bei der Eingruppierung, dann zeige die Stelle wo das steht.

Ich kann keine Quelle nennen, für Regeln die es nicht gibt ....

Wie gesagt, auch ich kann eine entsprechende Quelle (zu deinem Glück?) nicht nennen.

Ich behaupte aber (und das spiegelt lediglich meinen persönlichen Eindruck wider), das manche "Regeln" (bewußt in Anführungszeichen!) einfach als solche akzeptiert werden, weil sie "historisch gewachsen" sind. Das bekommt man zumindest immer zu hören, wenn man die Verantwortlichen auf sowas anspricht. Scheint im öffentlichen Dienst wohl so zu sein! :D

Also, nochmal: Nix für Ungut und viel Glück für die Klage! :)

Greetz,

S.E.

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Wow hab ja ne richtige Diskussion entfacht hier mit meinem comeback :cool:

naja ich denk mal des mit der Klage lassen wir erstmal ^^

Ich wüsste ja nichtmal gegen wen ich klagen müsste :beagolisc

Ausgangspunkt war eigentlich der Bewährungsaufstieg von BAT VII auf VIb... und dass deswegen gemacht wird hab ich einfach net verstanden...

aber naja jetzt weiß ich wenigstens, ich kann laut TVöD den :mod: machen :bimei

:D

sicher wärs schön weils für mich von 5/2 auf 8/2 einfach ein Riesen Sprung ist

und ich müsste E8/2 bekommen weil man ja nichtmehr zurückgruppiert werden kann...

ausserdem gehts glaub ich nich um "paar" euro mehr sondern eben wenn man länger da bleibt und da is der unterschied von E5/3 und E8/3 schon ein klitze klein wenig höher :floet:

aber naja ich werd erstmal wieder abwarten und Tee trinken, in einem Jahr kommt der nächste Vertrag und wer weiß was dann ist

zur zeit werden ja händeringend gute Programmierer gesucht ;)

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Öhm, warum regst Du Dich so auf? Oder kommt das nur so unfreundlich anblaffend rüber und ist gar nicht so gemeint?

S.E.'s Beitrag war sachlich und an keiner Stelle anklagend.

bimei

Sorry wenn das heftig rüber kam. Nein Aufregen tue ich mich eigentlich nicht, ich wollte nur DEUTLICH dafür eintreten, das man für seine Rechte und ein angemessenes Gehalt "kämpfen" sollte. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Ich wollte dabei SchwarzerEngel nicht persönlich angreifen. Wenn das so rüber kam entschultigung.

Aus meiner Sicht ist das ganze nicht nur eine persönliche Angelegenheit sondern geht uns alle an. So lange es viele Menschen gibt in dieser Branche, die für einen Hungerlohn arbeiten und das akzeptieren, senkt das für uns alle den Lohn. Ich kann nämlich bei meiner nächsten Bewerbung kaum >40.000€ fordern, wenn gleichzeitig einer kommt, der die gleiche Aufgabe für 25.000€ macht....

Solange dieses Vorgehen der öffentlichen Hand von vielen aktzeptiert wird und so das Gehaltsniveau senkt, muss man sich nicht wundern wenn man auch wenig bekommt...

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  • 3 Monate später...

So ich habe mich nach diesem Thread mal mit der Personalverwaltung bei uns in Verbindung gesetzt. Derzeit bin ich E6 eingestuft.

Als Antwort habe ich folgendes erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

bei der Eingruppierung nach IVb ist eine Fachhochschulausbildung, also

ein abgeschlossenes Studium an der FH, notwendig. Mit der Ausbildung als

Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit richtet sich die

Eingruppierung nach dem BAT Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

Unterabschnitt I (Techniker und Fachinformatiker). Somit ist Ihre

Eingruppierung nach E 6 richtig.

Hat die Personalverwaltung damit recht?

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