Du bist nicht dazu verpflichtet deine Schwerbehinderung selbst anzugeben, du darfst die Sache im Vorstellungsgespräch und auch danach verschweigen.
Eine andere Sache ist es, wenn der Arbeitgeber explizit fragt ob du einen Schwerbehindertenstatus besitzt.
In dem Fall ist es sehr umstritten, ob man wahrheitsgemäß antworten muss.
Auf jeden Fall muss man darauf aber nur mit Ja oder Nein antworten.
Du bist nicht dazu verpflichtet irgendwelche Details über die Behinderung preiszugeben.
Fragen in dieser Richtung sind nicht zulässig, sollte dir solch eine Frage gestellt werden, darfst du schweigen oder lügen.
Eine Schwerbehindertenausweis kann man sich erst ab einem Grad von 50 ausstellen lassen.
Mit einem Grad von 30 kann man sich nur beim Arbeitgeber "mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen".
Ob dein alter Ausweis noch gültig ist, oder "verflogen" ist, kann dir wohl nur das zuständige Versorgungsamt beantworten.