So, nun will ich auch mal was dazu sagen:
gGmbh: gemeinnützige GmbH, die zwar keine Gewinne erzielen darf, aber häufig aus taktischen Gründen aus einer GmbH in eine mit "g" davor umgemünzt wird. Tatsache ist ( ich arbeite in einer gGmbH), das Gewinne oft getarnt oder verschoben werden. Also: auch in einer gGmbH wird Gewinn gemacht, aber nicht als solcher deklariert.
Umschulungsträger: ich habe lange in der Umschulungsbranche als Dozentin gearbeitet, weiß auch hier wovon ich spreche. Es gibt viele sehr schwarze Schafe in dieser Branche und der Verdacht mit minimalem Einsatz maximale Gewinne zu erzielen ist häufig sehr begründet.
Man kann vieles im Unterricht machen, was für SchülerInnen im ersten Moment komisch aussieht, aber: wenn man es begründet, sind die meisten SchülerInnen in der Lage nachzuvollziehen, warum was wie gehandhabt wurde, nur: man muß als Lehrkraft begründen! Und man muß als Dozent wissen, warum man etwas tut ( Zielsetzung/Lernziele). Dann kann man nämlich seinen SchülerInnen sagen: Am Ende dieser Ausbildungsstunde sollt ihr dieses und jenes können. Aber wenn man als Bildungsträger Dozenten anstellt, die zwar inhaltlich etwas wissen, aber nicht wissen wie sie es den SchülerInnen beibringen sollen, dann wird´s halt eng... Und umgekehrt isses auch nicht besser...
Was ich ärgerlich finde, ist, wenn über die Raumgestaltung und Ansprüche oder vermeintliche Ansprüche gelästert wird. Für die Vorhaltung von entsprechend ausgestatteten Klassenzimmern muß nämlich eigentlich ein Nachweis geführt werden und das Arbeitsamt sollte das eigentlich auch prüfen, d.h. eigentlich darf eine Kursgenehmigung nur erfolgen, wenn die Räume auch entsprechend ausgestattet sind. Eine nicht vorhandene Tafel ist erstmal nicht da, und es kann nicht Aufgabe von SchülerInnen sein, ihren Unterrichtsraum selbst zusammenzubauen!
schönen gruß von tombazane