Berliner360145
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und das fehlende Führungsverhalten der Vorgesetzten. Arbeitszeitverstöße sind auch für Vorgesetzte strafbewehrt und im Falle eines Wegeunfalls kann es zu Regressforderungen durch die BG kommen.
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Der Teil der mich beim Lesen am meisten geärgert hat ist, dass dein Chef euch und insbesondere dich verbal zusammengefaltet hat, nachdem ihr unentgeltliche Mehrarbeit geleistet habt. Und das nicht, weil ihr gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen habt und er dadurch als Verantwortlicher eventuell in Teufels Küche kommt, sondern weil ihm die Ergebnisse des Projekts nicht gefallen haben. Ich bin normalerweise auch Jemand, der auf Kommunikation setzt bevor man Konsequenzen zieht, aber im Grunde hat dir dein Chef mit dieser Verhaltensweise schon klar kommuniziert wer / was er ist.
Neben dem offensichtlichen Tipp sich einfach mal nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen (schadet nie seinen Marktwert zu ermitteln), würde ich ab sofort alles dokumentieren. Deine Arbeitszeit solltest du in einem entsprechenden Excel File dokumentieren. Am Besten mit den jeweils durchgeführten Aufgaben, damit du belegen kannst woran du gearbeitet hast. Und bzgl. zukünftiger Projekte solltest du dich an der Geschichte von @Nightmar orientieren. Ein Leitsatz der mir in der Arbeitswelt schon oft den Arsch gerettet hat lautet "Man kann sich nie genug abstimmen". Wenn dir auffällt, dass die veranschlagte Zeit für die Durchführung des Projektes nicht ausreicht, solltest du das schriftlich (!) an deinen Chef kommunizieren. Am Besten nimmst du den internen Auftraggeber des Projektes mit in cc und startest einen Dialog. Wenn du zeitliche Engpässe frühzeitig meldest und schriftlich festhältst, kannst du später darauf verweisen. Und wer weiß, eventuell ändert es sogar etwas an der knappen Planung.
Wenn dein Chef möchte dass du Überstunden machst, sollten diese durch ihn angewiesen werden (schriftlich natürlich). Und selbst bei schriftlicher Anordnung von Überstunden, darf das geltende Arbeitszeitgesetz nicht verletzt werden. Solange du und deine Kollegen freiwillig Mehrarbeit leisten, wird sich da aber nichts bewegen. Die größte Schwierigkeit wird für dich vermutlich werden, der Peer Pressure durch deine Kollegen standzuhalten, die die vorherrschende Regelung offenbar in Ordnung finden. In deren Augen bist du nämlich dann das "Kollegenschwein".
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es gibt unterschiedlichste Gründe, warum Leute etwas mit sich manchen lassen ... sehr viele haben Angst vor Veränderungen und dies schließt enorm einen Job-Wechsel ein.
Und andere meinen, sie könnten es ja ihren Kumpels im Betrieb nicht zumuten, dass sie gehen ... die müssten ja dann die Last zusätzlich tragen. Sie vergessen dabei, dass das Kumpel-Verhältnis ein Zweckbündnis am Arbeitsplatz ist. Und fast alle Kollegen durchaus die Möglichkeit haben, zu gehen.
Ist schon interessant, was sich auf der Ebene psychologisch tut.
Andererseits habe ich es gerade bei einer Firma in der Nähe gesehen, dass der erste, der gekündigt hat, nach und nach den Rest seiner alten Arbeitsgruppe in die neue Firma holte ... und irgendwann die Arbeit vom Kunden folgte.
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Lauf... so bald und so weit weg, wie Du kannst (im sprichwörtlichem Sinne).
Was ich definitiv tun würde: Ab jetzt jede einzelne Überstunde dokumentieren, im Zeiterfassungs-Tool (was auch immer ihr da verwendet).
Werden die tatsächlich nicht genehmigt oder bleiben unbezahlt, dann würde ich auch keine einzige mehr ableisten, fertig. Klar kann es vor Projektabschluss in der heißen Phase gern mal passieren das da ein paar Stunden mehr auflaufen, aber bei einem 40h-Vertrag dann auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 - 100 zu kommen, das geht über grenzwertig weit hinaus.
Und wenn Deine Kollegen schlau sind, dann schließt Ihr Euch in der Sache zusammen und zieht zusammen an einem Strang.
Ansonsten: Bewirb Dich weg, so schnell wie möglich.
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a) du arbeitest über das gesetzlich erlaube Limit hinaus
b) deine Arbeit wird durch den unmittelbaren Vorgesetzten nicht gewürdigt
c) du bekommst kein Ausgleich für die Stunden, die du über deinen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest, d.h. du schenkst deinem Arbeitgeber die Stunden
--> deine Arbeit wird durch Management nicht richtig wertgeschätzt.
Daher:
--> Zwischenzeugnis anfordern
--> Bewerbungen schreiben, im Moment ist der Markt leer
--> bei Bewerbungen angeben, dass du derzeit nicht möchtest, dass bekannt wird, dass du dich woanders bewirbst, daher gibt's kein aktuelles Zwischenzeugnis (wenn's nicht gut ist)
Übrigens:
Arbeitszeitgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html):
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Die Geldstrafen zahlt im Zweifelsfall der Vorgesetzte, nicht die Firma.