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enterhaken

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  1. Hab heute mein Ausbildungszeugnis bekommen. Ich finde dieses allerdings nicht wirklich gelungen und die Fomulierungen laufen wohl auch nicht auf eine besonders gute Note heraus. Lest es euch bitte mal durch und sagt was dazu. Danke! ----- Herr *, geb. am *, absolvierte in unserem Haus vom 01.11.2001 bis zum 30.06.2003 die Berufsausbildung zum Fachinformatiker, Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Herr * hatte die Ausbildung am 01.09.2000 bei der Firma ******** in Mainz begonnen und ist am 01.11.2001 zu unserem Betrieb gewechselt. Die fachpraktische Ausbildung hat Herr * gemäß dem Ausbildungsplan erfahren. Im Bereich Netzwerkadministration und Hardwarebetreuung waren seinen Arbeitsergebnisse sets von guter Qualität. Das im Rahmen der Abschlussprüfung durchgeführte Projekt wurde von Ihm gewissenhaft und selbstständig durchgeführt. Herr * arbeitete sorgfältig und effizient. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich. Wir danken Herrn * für seine Mitarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute. ----- Ich denke da fehlt auch noch einiges oder?
  2. Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch!
  3. Cool, danke! Hast du vieleicht die gleichen Infos auch über das Saarland?
  4. Danke erstmal für die Antworten. Hat mir schon mal sehr weiter geholfen. Komme aus Rheinland-Pfalz und hab evtl. Interesse an einer Abendschule die Hochschulreife, bzw. Fachhochschulreife zu bekommen.
  5. Habe einen Hauptschulabschluss und am 24.06.03 die Abschlussprüfung FI, AE mit einer Gesamtnote von 3 bestanden. Würde jetzt gerne wissen was ich noch alles machen muss um studieren gehen zu können. Habe schon mehrere Beiträge gefunden, doch leider beziehen sich diese alle nur auf Realschulabschluss. Muss wohl auf jeden Fall noch Fachabi machen oder?!
  6. Die Lösungen bitte auch an mail@d-heidrich.net FIAE DANKE!
  7. Klar... dann könnte man ja auch gleich immer alles ankreuzen und man hätte 100% weil die richtigen Antworten ja immer dabei sind... schwachsinn... du kriegst, wenn überhaupt, nur Teilpunkte.
  8. 1 und 5 ist richtig. Arbeitsverträge MÜSSEN NICHT schriftlich sein.
  9. An mich bitte auch: mail@d-heidrich.net GH1 + GH2 + WiSo-Lösungen Könnte dir dann auch evtl. den WiSo-Bogen schicken, durfte den nämlich mitnehmen.
  10. § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  11. Da stand dass die normale Kündigungsfrist vier Wochen beträgt. Unten stand noch irgendwas von Probezeit, aber ist in diesem Fall wohl nicht zutreffend. Wenn ich nachher daheim bin, guck ich mal nach.
  12. Wir durften die Aufgabenblätter von WiSo mitnehmen
  13. Es ging ja darum welche Pflichten speziell die Azubis haben. Lohnsteuerkarte abgeben muss ja jeder. Daher denke ich dass Berufsschule richtig ist.
  14. Fachinformatiker, AE Rheinland-Pfalz So hab ich es ausgefüllt, bitte evtl. Korrektur: 1. 1 / 5 2. 2 / 5 3. 1 / 2 / 4 / 5 4. 2 / 3 / 5 5. 5 6. 1 / 5 7. 02 / 06 / 07 / 08 8. 15.07.03 / 31.01.04 / 31.10.03 9. a) 4 630 Euro 10. 1 / 5 / 6 11. a) 4 1 c) 8 d) 3 e) 7 f) 6 g) 2 h) 5 12. 2 / 3 / 7 13. 4 14. 3 15. 1 / 2 / 3 16. 1 / 2 17. 4 18. 2 / 6 19. 4 20. 4
  15. Ja... und die "7" entspricht dem 03.12.2002. Demnach könnte man laut §622 frühestens zum 15.01.2002 kündigen. Du sollst aber bis zum 31.12.2002 kündigen. Dies funktioniert aber nicht weil es nicht mindestens 1 Monat vorher ist. Antwort "6" ist richtig... 30.11.2002.

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