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Reinhold

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  1. http://www.donkarl.com/FAQ/FAQ1Grundlagen.htm#1.27 hth Reinhold
  2. <zitat> Was ist ein Gruppenwechsel? Welcher Algorithmus steckt dahinter? Hat vielleicht jemand Beispielcode dazu? </zitat> Der Begriff Gruppenwechseln stammt aus den Urzeiten sequentieller Dateiverarbeitung. Nehmen wir an, es gebe eine Tabelle mit einer Reihe für jeden Einwohner einer Stadt und den u.a. den Spalten Nachname, Vorname, Bezirk und Gehalt. Das Durchschnittsgehalt je Bezirk könnte man ermiiteln per "Select Bezirk, Avg(Gehalt) as Durchschnittseinkommen from Einwohner group by Bezirk;" Will man in einer Liste aber zusätzlich jedes einzelne Gehalt ausgeben, kann man ein Listenprogramm mit Gruppenwechsel programmieren. Voraussetzung hierbei ist, das die Daten nach dem zu grupierenden Ordnungsbegriff (hier Bezirk) sortiert sind. <Pseudocode> Datensatzgruppe "Select Nachname, Vorname, Bezirk, Gehalt from Einwohner order by Bezirk" öffnen; erste Reihe lesen; Ausgabe der Listenüberschrift; Gesamtanzahl = 0; Gesamtgehalt = 0; Solange nicht EOF Alt_Bezirk = Bezirk; Bezrkanzahl = 0; Bezirkgehalt = 0; Ausgabe der Überschrift je Bezirk; Solange Alt_Bezirk = Bezirk und nicht EOF Ausgabe Bezirk, Nachname, Vorname, Gehalt; Bezirkanzahl = Bezirkanzahl + 1; Bezirkgehalt = Bezirkgehalt + Gehalt; nächste Reihe lesen; Ende-Solange Ausgabe Bezirkgehalt, Bezirkanzahl, (Bezirkgehalt / Bezirkanzahl); Gesamtanzahl = Gesamtanzahl + Bezirkanzahl; Gesamtgehalt = Gesamtgehalt + Bezirkgehalt; Ende-Solange Ausgabe Gesamtgehalt, Gesamtanzahl, (Gesamtgehalt / Gesamtanzahl); </Pseudocode> hth Reinhold
  3. <zitat> Soweit ich weiß, steht in dem Standard-Ausbildungsvertrag was von "mit Bestehen der Prüfung erlischt der Ausbildungsvertrag". </zitat> Stimmt. Infolge dessen hat der Ausbildungsbetrieb ab diesem Moment Beschäftigungsverbot und deshalb bekommt der Azubi vom Prüfungsausschuß ja auch ein vorläufiges Ergebnis (Bestanden ja/nein) Wird der Azubi stillschweigend (oder aus Nachlässigkeit) weiter beschäftigt, hat der Arbeitgeber alleine dadurch, dass er ihn hat arbeiten lassen, einen Arbeitsvertrag begründet (konkludentes handeln). Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, nur weil bestimmte Vetragsdetails noch nicht ausgehandet wurden. Ich würde mich nur ungern in Regress nehmen lassen, bin mir sda aber doch sehr sicher. Im Zweifelsfall beantowrtet solche Fragen de IHK.
  4. Das Ausbildungsverhältnis endet regulär mit dem Tag der Abschlußprüfung. Bei nicht bestandener Prüfung muss der Azubi einen Antrag auf Verlängerung bis zur nächsten Prüfung stellen, dem 2x entsprochen werden muss. Lässt der Arbeitgeber nach bestandener Prüfung den Azubi weiter für sich arbeiten, hat er meiner Meinung nach ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen.
  5. Die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung ist vom Ausbildenden individuell zu erstellen. Richtlinie dafür ist ein Teil der jeweiligen Ausbildungsordnung. Maßgeblich ist aber der Anhang zum Ausbildungsvertrag, den man vermutlich nirgends downloaden kann, den du aber bekommen haben musst, damit er Vertragsbestandteil wird. Er ist mit Sicherheit konform mit dem Burufsbildungsgesetz, da er sonst von der zuständigen Stelle zurückgewiesen würde.

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