BBiG §14 (1) Punkt 1
Ausbildende haben:
1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum
Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck
gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in
der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
Dein Chef ist, als er deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat einen Vertrag mit dir eingegangen. Dieser Beinhaltet nach oben eben auch eine AUSBILDUNGSPFLICHT.
Und dieser kann er nicht nachgehen, sobald er dich freistellt.
IMHO kann man also einen Azubi nicht freistellen.
Er kann dich in ein Büro setzen in dem du keine Zugang zu den Firmendaten hast etc. Muss dir aber immer noch Arbeit geben die dich in deiner Ausbildung weiter bringt.
Alles nur meinem bescheidenen Wissensstand nach und gilt nicht als Rechtsberatung.