Hallo,
nochmals als Gedankenstütze:
Zwei Sätze sind jedoch im Zeugnis am entscheidendsten.
Der Satz: "Die Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt", kommt der Note eins für den Arbeitnehmer gleich, fehlt aber das Wort stets oder vollsten ist es nur eine Zwei. Wurden die Arbeiten aber nur zur vollen Zufriedenheit erledigt, wird dem Mitarbeiter lediglich eine drei bescheinigt.
Des weiteren ist der Schlusssatz wichtig: Wird dem Arbeitnehmer darin beruflich und privat alles Gute gewünscht, kann man bei zweifelhaften Formulierungen davon ausgehen, dass sie positiv gemeint sind.
In deinem Fall würde ich auf den ersten Satz ("Alle ihm übertragenen Aufgaben ...") verzichten, zusätzlich würde ich am Schluss noch einen Satz zur weiteren Zusammenarbeit schreiben. z.B. "Über eine weitere Zusammenarbeit würden wir uns sehr freuen, bla,bla,bla".