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hokrohn

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Alle Inhalte von hokrohn

  1. Ok, ich hab jetzt über die Maßstäbe, der IHK Rostock berichtet, die, soweit ich weiß auch in vielen anderen Bereichen so oder ähnlich sind. Konkrete Angaben, die den eigenen IHK-Bereich betreffen, sollte man im Normalfall auf den Web-Seiten der zuständigen IHK finden. Gruß Holger
  2. Hallo Leute Ich sitze derzeit auf der "anderen Seite des Tisches" wie ihr. Vielleicht sollte man mal etwas Struktur in den Bewertungsmodus für die Prüfungsteile bringen. Euer Gesamtergebnis berechnet sich aus den Prüfungsteilen der schriftlichen Prüfung und der Projektarbeit + Präsentation und Fachgespräch zu je 50%. Dabei hat der eine Prüfungsteil nichts mit dem anderen zu tun. Wenn ich einen bestanden oder nicht bestanden habe, beeinflusst das den anderen nicht. Hier geht es wohl aber um den praktischen Teil. Wenn wir diesen zu 100% setzen, ist die Projektarbeit mit 50% zu werten und die Präsentation+Fachgespräch (je 25%) zusammengefasst zu weiteren 50%. Jedes dieser Teile (wieder zu 100% gesetzt) muss mindestens mit 30% (30 Punkten von 100 möglichen) bewertet werden, sonst greift eine Sperrklausel -> Durchgefallen. Bei unter 30% in der Projektarbeit wird daher im allgemeinen keine Präsentation oder Fachgespräch mehr durchgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, führt z.B. auch eine "durchgefallene" Projektarbeit (30-49,5%) zur Präsentation.... Man hätte ja noch die Chance insgesamt über 49,5 % zu kommen (es wird kaufmännisch gerundet). Auch bei einer Arbeit über 50% kann man natürlich noch durchfallen, wenn die anderen beiden Teile oder auch nur einer davon "vergeigt" wurde. Reicht es beim Gesamtergebnis in der Fachpraxis nicht, gibt es folgende Modalitäten: - Ist die Bewertung der Projektarbeit unter 50%, muss diese mit einem neuen Thema neu erstellt werden. - Ist sie über 50% wird die gleiche Arbeit neu präsentiert, und auch ein neues Fachgespräch wartet auf euch. Nur eine Frage ergibt sich dabei. Wie soll ich bei einem zweiten Anlauf z.B eine "miese" Projektarbeit die vielleicht gerade so über den 50% (Note 4) besser verteidigen können als beim ersten mal. Soweit zum Wertungsmodus. Jetzt mal zu den PA's. Ich kann jetzt vielleicht nicht für alle sprechen, aber erstens haben wir verhältnismäßig wenig mit den IHK's zu tun. Es sitzen Leute aus der Praxis und aus der Bildung vor euch. Wir haben definitiv nicht vor, jemanden durchfallen zu lassen. Wenn eine Prokektarbeit OK sagen wir 70%+ und auch die Präsentation etwa ebenso ist, ist es gar nicht mehr möglich, durch die Aussagen im Fachgespräch durchzufallen. Das könnt ihr zukünftigen Informatiker euch sicher berechnen. Bei uns werden sämtliche Bewertungen den Auszubildenden im allgemeinen direkt nach dem letzten Teil der Prüfungen (Fachgespräch) mitgeteilt. Ausnahme ist, "Der Lehrvertrag endet später", so dass nach Mitteilung eines positiven Ergebnisses, (damit Abschluss der Lehre), und am folgenden Arbeitstag eine Weiterbeschäftigung, einen automatischen unbefristeten Arbeitsvertrag ergeben würde. Übrigens seid ihr jederzeit berechtigt, Einsicht in Prüfungen und Prüfungsergebnisse (die euch selbst betreffen) bei der IHK zu beantragen. Auch der Weg des Widerspruchs gegen Ergebnisse ist möglich. Hier in diesem Fall müsste dann die Projektarbeit durch eine ander Prüfungskommission neu bewertet werden. Sollte das dann positiv ausfallen, gibt es eine neue Präsi*FG. Ich hoffe ihr könnt mit diesem Riesentext was anfangen. Gruß Holger
  3. nach unseren Informationen, wird der weiße Bogen maschinell nach den (Zahlen)- Eintragungen geprüft. Sind diese nicht lesbar, erfolgt eine visuelle Nachprüfung der Ziffern. Sollte ein Einspruch erhoben werden, liegt ein weiteres Exemplar (gelber Bogen bei Ihrer zuständigen IHK). Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Computer aus einem Ergebnis einen Lösungsalgorithmus erkennen soll. Da gibt es nur "Hop" oder "Top". Anders sieht es bei GA1 oder GA2 aus. Da ist es, so muss ich ehrlich zugeben, eine subjektive Entscheidung der kontrollierenden Prüfer, ob sie jeden Schritt nachrechnen. Aber es gibt ja mindestens zwei Kontrolleure, und es wird im allgemeinen zu "Gunsten des Angeklagten" entschieden. Gruß Holger
  4. unterscheidet bitte zwischen Sicherheitsrichtlinien und Benutzerrechten. Vertrauensstellungen bedeuten, jemand vertraut seine Ressourcen jemandem anderes (z.B. einer Domäne) an. Sicherheitsrichtlinien haben einen anderen Zweck. Diese realisieren z.B. Ändern von Systemdiensten, oder Einstellungen für Benutzerumgebungen und vieles anderes mehr. Dementsprechend sind diese auf bestimmte Bereiche (bei MS auf Domänen, bei Novell auf Partitionen) beschränkt. Gruss Holger
  5. Suche Prüfungsaufgaben Sommer 2003 FQ FiSy und Winter 2003/2004 KQ und FQ für FiSy und ITSE wäre für Hilfe sehr Dankbar, z.B. mit Abschriften älterer Prüf. + zugehöriger Lösungen
  6. Ich weiß jetzt nicht, welche Betriebssysteme ihr benutzt. Denkt vielleicht mal daran, dass in einem Peer to Peer Netz der Benutzer, der auf eine freigegebene Ressource eines andern Rechners zugreift, bei diesem als Benutzer eingetragen sein muss.
  7. Domänen sind bei MS Sicherheitgrenzen. Somit sollte es nicht möglich sein, Sicherheitsrichtlinien einer Domäne auf eine andere zu übertragen. Egal ob 2000 oder NT. Sicherheitsrichtlinien sind nur für die jeweilige Domäne gültig, in welcher das Objekt steht.
  8. Vorsicht. achtet bitte darauf, dass die Anzahl der Host´s je Subnet vorgeschrieben sein kann. Also man muss schon beide Seiten Überprüfen: Anzahl der Netze u n d Anzahl der Host´s je Netz. Sonst ist nur die Abarbeitung eines "Kochrezeptes", vor allem jetzt, wo man, denke ich, jetzt überall "Classless" Subnetting und Supernetting betreibt.
  9. Bin selber Mitglied einer IHK-Prüfungskommission. Die Lösungen der IHK, die wir bekommen sind Vorschläge, die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Bei uns werden dementsprechend beide Lösungsvariante als korrekt aktzeptiert.

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