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Netzmeister

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  1. Wenn Du Abitur hast, musst Du zuerst den Wehrdienst leisten, weil das Abitur als erste Ausbildung zählt. So war es zumindest noch bei mir (Abi 2003). Alternativ könntest Du versuchen, eine Zurückstellung zu erwirken. Dazu muss Dich aber dann der zukünftige Betrieb unabkömmlich schreiben - und das bei einem Azubi zu begründen wird sehr schwer. Eine weitere Möglichkeit - die Dich zwar nicht um den Wehrdienst bringt, Dir aber die Stelle erhält - wäre, wenn Du *vor* Wehrdienstbeginn bereits die Ausbildungsstelle angetreten hast. Dann muss Dir gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz nach Ende des Wehrdienstes die Wiedereinstellung auf die Stelle wieder ermöglicht werden.
  2. Aber kann ich jederzeit ein Zeugnis anfordern???
  3. Hallo zusammmen, ich habe eine Frage zu Zeugnissen der Berufsschule. Normalerweise erhält man ein Zeugnis ja erst im dritten Jahr, um sich damit evtl. bewerben zu können. Kann man aber auch schon vorher ein Zeugnis anfordern, was dann extra ausgestellt wird? (z.B. Halbjahreszeugnis im ersten Jahr, oder so...) :mod: Danke und Gruß Netzmeister
  4. Hallo, hier mal die Zahlen aus der Wehrsoldtabelle der Bundeswehr(Gilt auch 1:1 für Zivis, da sie ja auch der Wehrpflicht unterliegen): 1. - 3. Monat: 7,41 € pro Tag 4. - 6. Monat: 8,18 € pro Tag 7. - 9. Monat: 8,95 € pro Tag. Dazu gibt es noch Verpflegungsgeld. Momentan liegt der Satz bei 7,20 € pro Tag den man nicht an der gestellten Verpflegung teilnimmt (Wochenendheimfahrt etc.). Wenn man die Verpflegung dort nimmt gibt es nichts! Darüberhinaus wird noch ein sogenannter Mobilitätszuschlag gezahlt. Pro Kilometer zwischen Dienststelle und Wohnung (allerdings erst ab 30km) gibt es nochmals 0,51 € pro Kilometer und Monat obendrauf. Dann gibt es noch Weihnachtsgeld in Höhe von 172,56 € (sollte kein Weihnachten in der Dienstzeit liegen, wird dies bei Entlassung ausgezahlt) und ein dickes Entlassungsgeld in Höhe von 690,24 €. Alle Angaben verstehen sich Netto und Steuerfrei! Nun kann ja jeder selber ausrechnen, wieviel ihm zusteht. Eventuell gibt es für ZDL noch sowas wie Bekleidungsgeld oder so, dazu kann ich aber nichts sagen weil ich dazu nichts gefunden habe... Gruß Netzmeister
  5. Auf jeden Fall sollte nicht jedes Wort mit einem Großbuchstaben beginnen...
  6. FI/AE: 1.Lj: 571,00€ 2.Lj: 600,00€ 3.Lj: 641,00€ Kein Weihnachts- und kein Urlaubsgeld... Region: NRW Branche: Automobilindustrie
  7. Hallo zusammen! Nehmen wir mal an, weezel4u akzeptiert das Angebot und tritt die Stelle an. Er bewirbt sich weiter fleißig woanders und erhält eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen und Einstellungstest. Muss ihm der aktuelle Arbeitgeber dann Urlaub für die Termine gewähren? MfG Netzmeister

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