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mistro

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Alle Beiträge von mistro

  1. mistro hat auf socrates's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Wer 55k haben will geht in die Verhandlung mit 60k rein. Es ist durchaus üblich, dass man hier etwas handelt, damit jeder sich gut fühlt (Der Personaler, der dich um 5k gedrückt hat und du, weil du das bekommen hast was du möchtest). Ich würde mich nicht um 1000€ p.a. nochmals krumm machen, dass wirkt unseriös. Nochmals mehr als deine geforderten 55k würde ich aber auch nicht mehr fordern, dass wirkt noch schlimmer.
  2. mistro hat auf R0l1nck's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Kommt auf den Tarifvertrag und die Bereitschaft (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaft oder Rufbereitschaft) an. Ohne genaue Beschreibung ist alles andere nur raten.
  3. Soweit so klar, nun steht dort aber auch dass es nicht mehr Zeitgemäß (Rechtens sei) und man dies auch 6Monate Rückwirkend für 6Monate geltend machen kann. Ein anderslautendes Urteil wird es wohl auch nicht mehr geben. Bin jetzt im übrigen seit 8Jahren im TVöD zunächst war es der TV-L und nun der TV-Bund. Derzeit in der E12 und konnte bei Eintritt in den TVöD auch meine Arbeitszeit in der freien Wirtschaft anrechnen lassen.
  4. Kannst du das irgendwie belegen? Hier steht ebenfalls privat oder öffentlich spielt keine Rolle: https://books.google.de/books?id=KqkfBAAAQBAJ&pg=PA257&lpg=PA257&dq=tv%C3%B6d+einschl%C3%A4gige+Berufserfahrung&source=bl&ots=ZyNpA4La_h&sig=yeewgAcgAGt-6XUU-1el50VHFkI&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=tv%C3%B6d%20einschl%C3%A4gige%20Berufserfahrung&f=false
  5. Ist zwar jetzt vom Bund gilt aber im wesentlichen auch für die übrigen Tarifverträge des TVöD
  6. Sofern du alle Informationen auch zum Arbeitgeber selber hast, kann man eine grobe Eingruppierungsrichtung geben.
  7. Stimmt so nicht. Es steht drin Studium oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten. Letztere ist das wichtige! Ich selbst muss es wissen, sitze mit FiSi und "nur" Fachabitur auf einer E12
  8. Hm auf Anhieb finde ich gleich 4 Stellenausschreibungen mit jeweils E11 ausgeschrieben. Anforderungen hier liegen ebenfalls so, dass sich ebenfalls FiSi's bewerben können.
  9. Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND): 24. Beschäftigte in der Informationstechnik Vorbemerkung 1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement. 6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und - entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden). Entgeltgruppe 13 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 12 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 11 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Entgeltgruppe 10 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 9b Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert. Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind. Entgeltgruppe 6 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und - informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  10. Diese komische Programmierzulage habe ich auch, obwohl FiSi.... Naja ist mit 23,01€ auch nicht wirklich die Welt und kaum ne Currywurst wert.
  11. Letzter Abschluss: FiSi - 01/2007 Tarfifvertrag: TvöD Bund Bundesland: NRW Entgeldgruppe: E11 Stufe: 4 Berufserfahrung: 5 Jahre Jobbeschreibung: Projektmanagement und Systemadministration(AD/Citrix/VMWare)
  12. mistro hat auf LetaleDosis's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Glaub kann mich selber wohl glücklich schätzen: Alter: 23 Wohnort: 6km von der Firma entfernt letzter Ausbildungsabschluss : FISI Januar2007 Arbeitsort: Düsseldorf Grösse der Firma: ca. 150 Mitarbeiter Branche der Firma: ÖD Arbeitsstunden pro Woche: 39 Gesamtjahresbrutto: 39500 Anzahl der Monatsgehälter: 12 Anzahl der Urlaubstage: 26 Sonder- / Sozialleistungen: zusatz Rente / Jahrsenderzahlung (80% vom Gehalt)
  13. Auf die Hand? Bitte geb Bruttowerte an.... Ansonsten hört sich da snach Schwarzarbeit an.
  14. Mehr wollten die Personen hier auch gar nicht wissen. Auch wenn du mal von deinen Netto beträgen runterkommen sollen würdest, ist total unaussagekräftig. Solltest du 400-500€ Gewinnbeteiligung Steuerfrei bekommen, wäre dies Schwarzarbeit => das am Rande!
  15. Dien jetziger Arbeitslohn ist ja auch Gerechtfertigt.... Keine Frage.... Das Thema des beitrags heißt aber Ausbildungsvergütung ;o) Un Da hattets du monatlich garantiert keine 2200€ Brutto (ohne weihnahctsgeld/zulagen etc).
  16. Trotzdem wohl eher Wunschdenken als realität. Mal davon abgesehen gibt man immer Brutto Werte an, da Netto-Beträge unaussagekräftig sind. Die Abgaben werden vom Einkommen berechnet, so haben Azubis nicht mehr/weniger Abgaben haben als Angestellte. Mal davon abgesehen das du von deinem "Azubi-Lohn" ohne Probleme 3 Azubis von hättest bezahlen können.
  17. Sagen wirs mal so wenn man seinen Wunschberuf hat und dabei noch nen bissl was verdient machts gleich doppelt soviel Freude ;-)

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