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mistro

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Alle Inhalte von mistro

  1. Wer 55k haben will geht in die Verhandlung mit 60k rein. Es ist durchaus üblich, dass man hier etwas handelt, damit jeder sich gut fühlt (Der Personaler, der dich um 5k gedrückt hat und du, weil du das bekommen hast was du möchtest). Ich würde mich nicht um 1000€ p.a. nochmals krumm machen, dass wirkt unseriös. Nochmals mehr als deine geforderten 55k würde ich aber auch nicht mehr fordern, dass wirkt noch schlimmer.
  2. Kommt auf den Tarifvertrag und die Bereitschaft (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaft oder Rufbereitschaft) an. Ohne genaue Beschreibung ist alles andere nur raten.
  3. Soweit so klar, nun steht dort aber auch dass es nicht mehr Zeitgemäß (Rechtens sei) und man dies auch 6Monate Rückwirkend für 6Monate geltend machen kann. Ein anderslautendes Urteil wird es wohl auch nicht mehr geben. Bin jetzt im übrigen seit 8Jahren im TVöD zunächst war es der TV-L und nun der TV-Bund. Derzeit in der E12 und konnte bei Eintritt in den TVöD auch meine Arbeitszeit in der freien Wirtschaft anrechnen lassen.
  4. Kannst du das irgendwie belegen? Hier steht ebenfalls privat oder öffentlich spielt keine Rolle: https://books.google.de/books?id=KqkfBAAAQBAJ&pg=PA257&lpg=PA257&dq=tv%C3%B6d+einschl%C3%A4gige+Berufserfahrung&source=bl&ots=ZyNpA4La_h&sig=yeewgAcgAGt-6XUU-1el50VHFkI&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=tv%C3%B6d%20einschl%C3%A4gige%20Berufserfahrung&f=false
  5. Ist zwar jetzt vom Bund gilt aber im wesentlichen auch für die übrigen Tarifverträge des TVöD
  6. Je nach Größe des Unternehmens sollte man anders vorgehen. Bei kleinen Unternehmen hat der Chef durchaus recht, wenn er sagt dass er erst mit den Kunden neu verhandeln muss. Bei großen Unternehmen sind steigende Personalkosten einkalkuliert.
  7. Also fassen wir mal zusammen, du hast in der Ausbildung nichts gelernt (deine eigene Aussage), hast aber auch keinen Bock auf "Ticketprinzip". Forderst dafür aber einen großen Arbeitgeber (Airbus) und möchtest dort die interne IT aufmischen. Glaubst du das die kein Ticketsystem haben? Zusätzlich zu deinen doch eher ausbaufähigen Skills möchtest du gerne in Berlin arbeiten, neben Bremen wohl das Land mit der größten Arbeitslosenquote. Meiner Meinung nach hast du nur folgende Möglichkeiten: 1 - Jobwechsel, nachdem was du von dir gegeben hast, wirst du in der IT nicht glücklich. Es ist eher unüblich im internen Support das man große Wertschätzung bekommt. Eventuell hast du glück, dass du zum Sysadmins Day ein Stück Kuchen bekommst. 2 - Mit Arbeitsamt über Qualifizierungen sprechen, da diese insbesondere in der Ausbildung ausgeblieben sind. 3 - Sofern du in der IT bleiben möchtest, versuch dich in Richtung Süden/Mitte zu orientieren. Die Arbeitslosenquoten sind südlicher wesentlich geringer und die Chance für jemanden der noch nicht so viele Qualifikationen sammeln konnte dementsprechend höher.
  8. Sofern du alle Informationen auch zum Arbeitgeber selber hast, kann man eine grobe Eingruppierungsrichtung geben.
  9. Recht hast du, aber auch die Arbeitswelt ist ein geben und nehmen. Ob es jetzt sinnvoll ist dir das zu holen was dir zusteht? Persönlich hätte ich da keine Bauchschmerzen für 2Wochen noch als Azubi bezahlt zu werden.
  10. Befristete Arbeitsverträge schützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Du bist sicher mind. 1 Jahr im Unternehmen bleiben zu können. Der Arbeitgeber sicher, dass du nicht vorzeitig abhaust. Letztendlich könnte er dir auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag stellen und dich im Rahmen von 2-4 Wochen zum Monatsende kündigen. Ob dies jetzt besser oder schlechter ist bleibt jeden selbst überlassen. Anders sieht es meist nur in großen Unternehmen, welche mit Betriebsrat/Personalrat aus. Diese sind idR mitbestimmungspflichtig, wobei das kein Garant für eine Unkündbarkeit ist (s. Siemens und Co.)
  11. Hier wäre Vorsichtig und würde dies ggf. vom Juristen überprüfen lassen. Denn es kann durchaus sein, dass wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibst dieser dich zwingt das Jahr voll zu machen ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Ordentlichen Kündigung.
  12. Trainer und Dozent in welchen Bereichen? Was könntest du hier lehren? Ohne genauere Angaben sehe ich dich derzeit eher bei 30+. Bedenke bitte das du bisher keine genaueren Angaben über deine Tätigkeiten preisgegeben hast. Daher als Ungelernter behandelt wirst.
  13. Hi, du hast zwar viel Erfahrung im IT Umfeld nur keine Qualifikation welche mehrere Jahre überdauern würde. Das einzige was annähernd Qualifizierend ist, sind deine Erfahrungen mit Novell Netzwerken, sofern diese nicht zu alt und es mehr als Passwortrücksetzer sind. Das Problem bei Novell ist nur, dass dies immer weniger eingesetzt wird. Ansonsten solltest du die Ausbildung versuchen, da du dich nur so weiter Qualifizieren kannst. Hier kann ein zukünftiger Arbeitgeber übrigens Förderungen beantragen. (Gilt insbesondere für langzeit Arbeitslose)
  14. Bei Gehaltsverhandlungen ist es mmn. schlechter Stil andere einzubeziehen: - Der Bekommt aber mehr Geld - Der ist Älter und ich bin Jünger - Ich bin Dynamischer als meine Kollegen - Ich bin Flexibler als meine Kollegen Wenn du fachlich im Bereich AS400 gut bist dann sage das auch. Die Notwendigkeit die Stelle zu besetzten wird dein Chef selbst wissen. Das die IBM-I Welt händeringend nach Nachwuchs sucht hat nichts mit dem alter deiner Kollegen zu tun! Man kann dies wesentlich geschickter zu seinem Vorteil nutzen.
  15. Sind 30k bei euch ein Standardeintrittsgehalt? Wenn dem so ist, kannst du versuchen die Begründung anhand deiner Bewertungen etc. zu belegen. Kein Grund für ein höheres Gehalt ist übrigens das alter deiner Kollegen. Hier könnte man auch genauso gut sagen wir übernehmen sie nicht und schreiben die Stelle aus. Ansonsten sind die Aufgaben und das Gehalt durchschnitt.
  16. Stimmt so nicht. Es steht drin Studium oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten. Letztere ist das wichtige! Ich selbst muss es wissen, sitze mit FiSi und "nur" Fachabitur auf einer E12
  17. Hm auf Anhieb finde ich gleich 4 Stellenausschreibungen mit jeweils E11 ausgeschrieben. Anforderungen hier liegen ebenfalls so, dass sich ebenfalls FiSi's bewerben können.
  18. Fachbi => Ausbildung zum FiSi Spielt insofern eine Rolle indem Arbeitgeber im ÖD einem Stellenplan unterliegen, welcher Pyramidenförmig läuft. Je größer der Aufgabenbereich desto größer ist auch der Verdienst des organisatorischen Geschäftsführers. Basierend auf seiner Besoldung richtet sich der Stellenplan. Beispiel: Geschäftsführer hat eine B2 2x B1 4X A16 8x A15 16x A14 ... Dies ist lediglich stark vereinfacht. Daher kommt es auch beim ÖD auf die größer an. Je größer der einzelne Arbeitgeber desto besser idR auch die Bezahlung im ÖD. Letztendlich wenn es sich lediglich um eine Stadtverwaltung handelt, wo die IT größtenteils vorgegeben wird vom Innenministerium, so wird die Argumentation später schwierig in höhere Entgeltgruppen zu kommen.
  19. Hm basierend auf die Unternehmensgröße würde ich die Verantwortung hier eher im unteren Segment sehen. In so kleinen Firmen kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass der Chef die Auswahl von Bewerbern und Einstellungsgespräche delegiert. Leider gibt es auch keine Informationen zum Arbeitsort. Mangels Führungserfahrung, Berufserfahrung, Projekterfahrung und basierend auf der Unternehmensgröße sollte das Gehalt in Ordnung sein. Sollten die Anforderungen tatsächlich in den Disziplinarische Verantwortung fallen, so solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen dich einer Teamleiter-Schulung zu unterziehen. Obwohl Alter keine Rolle spielen sollte, so wird es schwierig mit 23 kurz nach der Ausbildung deine Kollegen zu überzeugen der richtige für diese Position zu sein.
  20. Um welche Stelle im ÖD geht es den? Bund / Land / VKA / sonstige? Im Bereich Bund gibt es eine neue Entgeltordnung, welche für FiSi's in der IT mind. E6 vorschreibt (s.u.). @bimpfi: Das man aus der Entgeltgruppe im ÖD nicht mehr rauskommt ist totaler Quatsch. Leider liest man im Internet auch nur die Horrormärchen, da sich diese besser verkaufen lassen. Mein Werdegang im ÖD: 1Jahr: Eingstellt mit E10 Stufe 3 2Jahr: Vorzeitiger Stufenaufstieg in E10 Stufe 4 3Jahr: Höhergruppierung in E11 Stufe 4 7Jahr: Höhergruppierung in E12 Stufe 5 Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND): 24. Beschäftigte in der Informationstechnik Vorbemerkung 1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement. 6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und - entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden). Entgeltgruppe 13 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 12 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 11 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Entgeltgruppe 10 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 9b Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert. Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind. Entgeltgruppe 6 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und - informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  21. Klingt nach einem echten Glücksgriff für deinen Arbeitgeber.
  22. Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND): 24. Beschäftigte in der Informationstechnik Vorbemerkung 1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement. 6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und - entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden). Entgeltgruppe 13 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 12 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt. 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 11 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Entgeltgruppe 10 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 9b Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert. Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind. Entgeltgruppe 6 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und - informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  23. Unversteuert oder nicht ausgezahlt spielt dabei gar keine Rolle. Spätestens auf der Lohnsteuerjahresabrechnung stehen die 40€ im Gesamtbrutto mit drin und du darfst nachversteuern. => Milchmädchenrechnung... Alles andere ist Schwarzarbeit.
  24. Eine Schlüsselversicherung schließt meist die Firmenschlüssel mit ein. Sofern du in einer Mietwohnung mit Schließanlage wohnst kann ich dies auch nur sehr empfeheln und kostet auch nicht wirklich viel.
  25. Hey, gestern noch nen Anzug bei P&C für 120€ im "Sale" gesehen und es war ein Esprit..... Nun denn sprech doch mal mit deinem Arbeitgeber dadrüber, sofern du wirklich noch sportlich unter die Tische jumpen darfst, würde ich einen Anzug für Overkill halten. Da so eine Anzughose beim knie rutschen auch mal schnell kaputt gehen kann.

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