Nein, tu ich nicht. Aber gerade im bereich wlan und ohne schaden(kein filesharing etc.) seh ich da keine straftat. Mit dem urteil könnte ich dann auch jemanden verklagen, der den apfel genommen hat, weil ich hätte ja darus saft machen können. Also hab ich da auch nen schaden. Ich würde aber damit vor keinem gericht durchkommen, weil es ein gerinfügiges gut is (<80€). Mein proble bei dem urteil ist, das ich den schaden nicht sehe. Außerdem verstehe ich nicht, wie die IP, die der router vergibt mir gehört, dann kann ich ja auch jeden verklagen, der den gleichen ip-kreis hat wie ich.
@gany: Für mich sind da aber zwei verschidene dinge. Einmal der dibstahl (fahrrad höherwertig und eigentum), das seh ich bei der IP nich als gegeben.