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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Du schreibst vielleicht auch, dass Du Schuhgrösse 42, aber nicht auch, ob Du Schweissfüsse hast. Wenn alpha meint, es gehört hier nicht her, akzeptiert es einfach. bimei
  2. verschoben --> Anwendungen
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Klick nochmal klick und diverse andere Threads und auf den Seiten einzelner IHkn unter dem Stichwort "gestreckte Abschlussprüfung". bimei
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im arbeitsrechtlichen Sinn ein Attest. ;-) Genau darauf wollte ich hinaus. Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass die Bescheinigung erst nach dem dritten Tag, sondern, dass sie spätestens am dritten Tag vorgelegt werden muss. Hinweis: Die Schulordnung gibt es nicht, Schulgesetze sind Ländersache. bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Ja, das sind frische Pilze, werden auch oft roh z.B. im Salat gegessen. Es gibt sie aber auch in Dosen, heissen dann meist Minichampignons o.ä. Frische "Knöpfe" im Supermarkt zu bekommen ist schwierig, mehr Glück hast Du event. auf Wochenmärkten. Bevor Du jedoch eine Odyssee durch heimische Supermärkte startest, einen hölländischen Supermarkt aufsuchst (da bekommt man sie immer) oder welche aus der Dose nimmst (die dann eher Füllmaterial als Geschmacksträger sind), nimm lieber frische, mögl. kleine Pilze. Dann sind es eben keine "Knöpfe". Wenn die Knopfchampignons bei dem Rezept vorgegeben sind, weil sie nicht so sehr wässern wie grössere Pilze, solltest Du braune Champignons nehmen, die enthalten weniger Wasser. Was aber übrigens heisst, sie schrumpfen auch weniger, also nicht zu gross schneiden. Sollen das nur um des Ausssehens Willen "Knöpfe" sein, kannst Du natürlich auch Miniatur-Champignons aus der Dose nehmen.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Erzähl mir doch mal bitte, in welchem Gesetz das so vorgegeben ist. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Das sind kleine, weisse Champignons, bei denen die "Hüte" vollständig geschlossen sind. bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Klick.
  9. bimei hat auf beetFreeQ's Thema geantwortet in Plauderecke
    Die gloreichen Sieben. Der wäre dann auch ein ganzes Stück älter, ja.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Gaming Club's Allgemeine Themen
    Schon versucht? --> Klick bimei
  11. Letzteres mag sein. O b man jedoch einen guten Eindruck macht, wenn der PA die Dokumentation in einem Schnellhefter haben möchte und man es wegen des vermeintlich guten Aussehens hat binden lassen? ;-) Fazit: Auf jeden Fall bei der zuständigen IHK nachfragen, ob sie Dokumentation in einer bestimmten Form abgegeben werden soll. bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Pauschale Antwort: eine pauschale Antwort kann man nicht geben. Erkundige Dich bei der für Dich zuständigen IHK oder warte erstmal die Einladung zur Prüfung ab, i.d.R. steht dort, welche Hilfsmittel zugelassen sind. bimei
  13. Ältere Prüfungen werden nicht mehr neu aufgelegt, was aber nicht heissen muss, es gibt keine mehr. Schreiben, anrufen, mailen --> beim U-Form-Verlag nachfragen. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Wieso "auch"? Auch als Arbeitnehmer hat man kein "Recht" auf ein Zwischenzeugnis, weil es rechtlich gar kein Zweischenzeugnis gibt. ;-) Und um Deine eigentliche ursprüngliche Frage des Threads zu beantworten: Um ein Zwischenzeugnis bitten kannst Du, ausstellen muss Dir der AG keins, und ohne Begründung wäre das nichtmal erklagbar. bimei
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Eine Gegenfrage stellen, weil mir die Information nicht reicht. ;-) Frage: Bildet "Dein" Betrieb überhaupt Anwendungsentwickler aus, bzw. kann so eine Ausbildung anbieten? bimei
  16. Hallo, ich glaube kaum, dass ein solches Forum sich "lohnt", mir sind jedenfalls bisher nicht viele Threads aufgefallen, die in eine solche Kategorie passen oder gehören würden. Was sollte da gepostet werden "seht euch mal meine Auswertung an"? Wenn es um Fragen bspw. zu Auswertungstools geht, gehört das in Anwendungen, das Windowsforum oder entsprechend zur Auswertung und Frage. Möglicherweise stehe ich auch auf dem Schlauch und verstehe Dein Anliegen nicht richtig, dann gib mir bitte mal ein paar Beispiele für mögliche Threads. bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    ... oder bei uns im Downloadbereich unter Infobroschüren downloaden. ;-) bimei
  18. bimei hat auf beetFreeQ's Thema geantwortet in Plauderecke
    Dann dürfte es aus "Für eine handvoll Dollar" sein. Joe (*glaub*) alias Clint Eastwood. *wieder verschwind*
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Weder gesetzlich noch nach Berufsverordnung ist eine Umterschrift überhaupt vorgeschrieben, insofern sollte ein Kürzel ausreichende sein. bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wir haben hier noch ganz andere klasse Scripte. Wenn Du mit denen nicht unbedingt Bekanntschaft machen möchtest, verzichte bitte ab diesem Moment auf so einen Ton. Hier closed. bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    verschoben --> Anwendungen
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ohne Sozialversicherungsnummer dürfen sie Dich nicht beschäftigen. Selbst als Aushilfe in einer Kneipe musst Du eigentlich einen Sozialversicherungsausweis vorelegen. bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Die nutzt aber wenig, wenn im Betrieb vorübergehend jemand ausfällt und Terminarbeiten anstehen. Wir nutzen dafür auch Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen und einige denen wurden später auch fest eingestellt. Es gibt auch Zeitarbeitsfirmen, die nach Tarifverträgen zahlen. Das aber nur am Rande. Wie Der Kleine schon schrieb: Das ist keine Pauschalaussage wie einige andere hier. Sticheleien u.ä. will ich hier nicht mehr lesen, werde daher jedes weitere Posting löschen, das etwas Annäherndes enthält. bimei
  24. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast Du nicht, weil Du eben nicht Arbeitnehmer des Betriebes warst. Angebracht bei Freiberuflern und Selbstständigen ist ein "Referenzschreiben" (das aber freiwillig, auch darauf besteht kein Anspruch). Es gibt für Referenzschreiben zwar keine formalen Regeln, aber ein einfaches R-Schreiben solllte enthalten: - Die Leistung eines Unternehmens, - Art der Auftragsabwicklung - Zufriedenheit des Kunden Ein qualifiziertes Referenzschreiben kann enthalten (als Anhaltspunkte für Dich, wenn Du soetwas vorformulieren möchtest): - Art, Struktur und Dauer des Auftrages - Tätigkeitsbereiche und wesentliche Aufgaben - Nennung der Leistungen und Erfolge - Berücksichtigung besonderer Qualifikationen und Kompetenzen (Leistungsbereitschaft, Fachwissen,Erfahrungen und Fähigkeiten, Arbeitsergebnisse in Qualität und Quantität, Aussagen über Loyalität, Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensmitgliedern, allgemeine, zusammenfassende Wertschätzung) - Womit hat der Selbstständige/Freiberufler besonders überzeugt - Grund für das Ende des Auftrages (wenn nicht bereits erwähnt) - Bedauern und Dank ausdrücken - Empfehlungsformulierung für zukünftige Auftraggeber - Aufforderung zum Kontakt - Persönliche Unterschrift des Referenzgebers - Position des Referenzgebers im Unternehmen - Kontaktdaten des Referenzgebers ... also zwar ähnlich einem Zeugnis, aber eben auch mit Punkten, die in einem normalen Zeugnis nicht auftauchen (siehe: kursiv) bimei
  25. darum hier closed bimei

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