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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Es wird Dir kaum nutzen, die Handhabung von Ex-Prüflingen zu erfahren, denn entscheidend ist, wie die Prüfungsaufsicht das handhabt. ;-)
  2. Klärt doch bitte die Glaubensfrage und die Ob-Existenz der Stellenausschreibung per PM, mail, Telefon, Fax ... jedenfalls ohne weitere Postings dazu hier. Zurück zum Ursprungsthema!
  3. Offensichtlich nicht. ~~Thread closed~~
  4. Die Regelung der "rechtzeitigen Meldung" gilt zwar nicht nur bei befristeteten Verträgen, somndern auch bei Kündigungen, aber Hauptaussage von Dir sollte ja sein, dass sie bei Ausbildungsverträgen nicht gilt. Das ist auch richtig, unterstützend der Gesetzestext: § 37 b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
  5. Kennzeichne Deine Spässe einfach, dann werden sie auch eher als solche verstanden. Wieso ist der letzte Satz das Gegenteil von "immer die ganze Faust nehmen"? (<-- erneute Kennzeichnung)
  6. Aber nur "mehr oder weniger". Eine "automatische Pflicht" zur Zeugniserstellung besteht gesetzlich nicht (nur nach Ausbildungsverhältnissen), man hat lediglich einen Anspruch nach § 630 BGB (und u. U. nach § 113 GewO, § 73 HGB, § 19 SeemG), heisst man muss es im Zweifel beantragen/einfordern.
  7. Beitrag #19 in diesem Thread --> Prüfungspage.
  8. <überspitzt> Vielleicht melden sich ja auch noch die User zu Wort, die meinen, man versteht sie auch (muss sie verstehen), ohne dass sie halbwegs Rechtschreibung und Zeichensetzung beachten, wozu das also in der Schule lernen. </überspitzt> :floet: Zu dem Beruf des Klägers gehört es, wie chickie weiter oben schon schrieb, nunmal dazu. Und eigentlich ist es ganz einfach: Wer es nicht probiert hat, kann gar nicht mitreden und das geht auch schon in Richtung Wissensverweigerung. Dass Du "immer" die ganze Faust nimmst, ist vielen hier nicht neu, auch so zu schreiben, macht den Kohl nicht fett und war bereits vermutbar.
  9. Aus der Verordnung: § 15 (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Siehe auch Verordnungen im Downloadbereich, und Prüfungspage
  10. siehe http://www.caesborn.de/pruefungspage/projekt_dok.html --> Sprachliches und Schreibstil.
  11. Welches Jahr und welche Prüfung (Winter/Sommer)?
  12. Es handelt sich nicht um den gleichen Ausbildungsbetrieb, sondern um den möglichen Wechsel in einen anderen Betrieb zur Fortführung und Beendigung der Ausbildung. Im hier angeschriebenen "Wunschbetrieb" hat Onkel_Hägi vor seiner Ausbildung gearbeitet. Onkel_Hägi und ich hatten schon im Vorfeld einen "internen" Austausch über die (Erstmal-)Vorgehensweise. Lieb gucken ist aber immer gut.
  13. Bist Du nochmal so frei für einen zweiten Tip?
  14. Käse mit Nutella schmeckt aber ganz gut, so kann man Nutella auch gerade noch essen. Schwedenalarm. :floet:
  15. Katie Holmes in "Pieces of April".
  16. Kurze Antwort: Unterschiedlich je nach zuständiger IHK. I.d.R. 10-15 Seiten.
  17. Zitat aus der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik, Fachinformatiker/Fachinformatikerin: § 13 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
  18. bimei

    Icq

    Gegenfrage: Warum fragst Du? bimei
  19. Hier---> http://www.fachinformatiker.de/index.php?categoryid=10&p13_sectionid=4 findest Du u.a. Rahmenlehrpläne und sachliche/zeitliche Gliederungen. Weitere Beschreibungen/Infos zu den Berufen findest Du beim www.bibb.de (oben links unter "Suche nach Berufen") Vielleicht guckst Du Dir das erstmal an und fragst dann nochmal nach, wenn Fragen offen sind. ;-)
  20. Bis Version 5, um genau zu sein. Eine Startdiskette mit Win 1.01 gibt es hier als ---> Download (*.zip-Datei, ca. 800 KB)
  21. Ging nicht gegen Dich. :e@sy *Peperonischokolade als Entschuldigung hinleg*
  22. Hab mir Deine Beiträge angesehen, in dem Verlinkten ist kein Haken in "Signatur anzeigen", in diesem ist der Haken gesetzt. Das lässt zumindest vermuten, dass die Anzeige Deiner Beiträge i.O. ist.
  23. Genau, und darum und zur Basarvermeidung --> closed

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