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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Wir drängeln einfach. Motte, bitte einen weiteren Tip. Vielleicht mag jemand anderes derweil KlausZettel in dem Kinobilder-Thread drängeln. :floet:
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du nur in Fällen einer Betriebsänderung (§ 613a BGB), Wechsel des Vorgesetzten o.ä.
  3. Fristen gibt es nicht. Verweigern kann der AG das Zeugnis nicht, weil es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, ein Zeugnis auszustellen: § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung. § 109 GewO Zeugnis (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Es ist eigentlich ganz einfach, nur eben nicht so, wie Du Dir das vorstellst: 1. Gehst Du nach eigenem Ermessen zu einigen Fächern nicht hin, sind das Fehlstunden. Die werden irgendwann dem Arbeitgeber gemeldet, der Dich abmahmen kann. Im schlechstesten Fall wird Dir von der zuständigen Stelle bei zu vielen Fehlzeiten die Zulassung zur Prüfung verweigert. 2. Gleiches Szenario, Du sagst von Seiten des AG ist das kein Problem. Gut, aber: Der AG ist gesetzlich verpflichtet, Dich für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Besuchst Du nicht die Berufsschule, musst Du Arbeitsleistung erbringen. Du hast einen Vertrag zu erfüllen, dazu gehört u.a. die wöchentliche Arbeitszeit. Freier Tag ist also nicht, das sind und bleiben Fehlstunden. 3. Antwort auf Deine Entschuldigungsfrage: Ja, Du brauchst eine Entschuldigung.
  5. Uahaa, was ist hier passiert? :beagolisc hm, closed mit Hinweis auf den aktuellen Thread --> http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=765537#post765537
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Neben den Hausordnungen ist "Ruhestörung" in zahlreichen Gesetzen geregelt, u.a. BGB (zivilrechtliche Unterlassungsansprüche), Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), je nach Bundesland eventuell Nachbarrechtsgesetz (NRG) usw. usf.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nun ja, bei zumindest manchen hat sie die Auswirkung, dass der Einzelne weiss, wo seine Schwächen liegen, bzw. wo ihm/ihr Kenntnisse fehlen. Und genau das ist in erster Linie Zweck der Zwischenprüfungen, eine Abfrage des Kenntnisstandes. (Bis die ZP in die Abschlussprüfung einfliesst, dann ändert sich der Zweck geringfügig. ) Öhm, *hust* Gesetz: § 43 BBiG Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer [...] 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und 3. [...] [...]
  8. *allen lustiges Hartzeugs einschenk* Meinst Du, ich sollte ihn mal an die anderen abgeben, damit sie nicht traurig sind?
  9. Stimmt, das geht schonmal gar nicht. Öhm, das ist aber kein Gedankenzielwasser oder sowas.
  10. Beide Fragen sind nicht nicht allgemeingültig zu beantworten. Wenn Du es genau wissen willst, solltest Du schreiben, wo und auf welche Schule Du gehst. Ansonsten kannst Du ja u.a. hier mal einen Blick reinwerfen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=78740 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=78437 Wietere Threads findest auch noch Du über die Suchfunktion.
  11. Hm, das mmusste aber noch etwas üben, das böse sein. *lustiges Hartzeugs mix und rüberschieb*
  12. *meld* Hier 1,42 ... :beagolisc Chiefie, ich mach mir echt Sorgen, wenn Du in Deinem Udings so Whiskeyintravenösleitungen anschliesst, die noch dazu nur einen Meter lang sind. Willst Du Dich beim Whiskeytrinken nichtmal mehr wenigstens ab und zu mal bewegen? :eek :D
  13. Wundert Dich das? Manchmal lese ich halt komische Sachen, da trinke ich mir dann einen und guck mal, ob ich dann sinnbefreiter lesen kann. Du hast genug spassige Postings gelesen, habs schon gesehen. :floet:
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Dann hast Du eventuell nicht zuende überlegt, welche Art Hilfe die bessere ist: Hilfe zur Selbsthilfe oder vorkauende Hilfe. Letzteres ist nämlich nur vermeintliche Hilfe, es fördert nicht, Fehler zu erkennen. Richtig, das ist Lernbereitschaft. "Anstelle"? Nein, zusätzlich würde ich vielleicht noch gelten lassen, aber nicht ausschliesslich/anstelle. Es gibt sie, die User, die wissen wollen, wo sie etwas falsch oder nicht so gut gemacht haben. Nicht ohne Grund gibt es auch so viele Threads mit der mutigen Bitte, die selbsterstellte Bewerbung zu zerpflücken. Es sind persönliche Anliegen Einzelner, sie wollen es selbst hinbekommen, auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen. Eine fertige, vermeintlich gute Bewerbung hilft da weniger. Am Anfang provokant stirnrunzelfördernd formuliert, kommt der gruselig lange Satz () zum richtigen Fazit. Eine Musterlösung hilft nicht, Rechtschreibfehler in anderen Fällen zu vermeiden, Formulierungen zu verstehen, selbständig zu sein und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen. Ein Muster kann allerhöchstens eine Anregung sein, einen Anfang zu finden, aber eine auf jeden zutreffende, pauschaliert passende Bewerbung ist sie ganz sicher nicht. Und spätestens beim Bewerbungsgespräch kann man böse auf die Nase fallen, wenn man gar nicht wirklich weiss, was man da geschrieben hat und warum (was chickie ja ähnlich schon geschrieben hatte). Joo, ein Forum ist ja auch keine Datenbank, i.d.R. sollte man davon ausgehen, dass jemand, der fragt, auch die Antwort verstehen will. Herr_der_Ringe, Du hast Dich gleich anfangs schon unglücklich ausgedrückt, das siehst Du ja auch an den Antworten. Dass Du es gut meinst, will ich hier mal nicht anzweifeln, aber ob der von Dir vorgeschlagenen Weg "echte Hilfe" sein kann, solltest Du kritisch überdenken. Nicht ganz so passend ist übrigens, zu schreiben: ... und im gleichen Thread aufgrund so einer Formulierung pampig zu wirken. Auch ausserhalb von Bewerbungen sollte man Formulierungen hinkriegen können, die nicht beleidigend wirken. Sonst muss man an solchen Artikulationsschwierigkeiten ebenso arbeiten, wie an einer Bewerbung. Freundliche Musterformulierungen sind auch in dem Fall schwierig, unpersönlich und eignen sich nicht zum Abkupfern.
  15. Tok, bin auch immer mal da, aber will euch dann schliesslich nicht langweilen.... Tröste Dich, wenn es nach dem U*** so los- und weitergeht, wie bei mir, kann der U*** nur halb so schlimm sein. :floet: *Whiskey mit einer Kelle in ein Glas schöpf, einen Tropfen lustigen Eistee reingeb und einen grossen Schluck nehm*
  16. bimei hat auf Moeki's Thema geantwortet in Plauderecke
    Moeki, möglicherweise haben seit Deiner Anmeldung die Boardregeln etwas geändert, vielleicht wirfst Du gelegentlich mal einen Blick darauf. ~~Link entfernt und closed~~
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Dir kann sicher besser geholfen werden, wenn Du uns auch wissen lässt, was Du bei dem betreffenden Punkt denn geschrieben hast. ;-)
  18. Was steht denn im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung, was steht dort eventuell zur Anwendbarkeit, Übergangsvorschriften usw.?
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Und was genau ist jetzt Deine Frage?
  20. Nachtrag: Anwendungsentwickler stellt sich für das komplette Paket einen Preis von 30 Eur vor. Bestehen bleibt:
  21. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Macht ihr weiter.
  22. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Pappa ante portas?
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das kommt, wie Manitu bereits schrieb, auf Deine Anspruchsvoraussetzungen an. Die kann man aber schlecht erraten. ;-)
  24. :beagolisc Wie überlebst Du bloss immer den Winter? Du steckst bestimmt Dein ganzen Geld in UV-Leuchten und hast bestimmt auch eine im Zigarettenanzünder, die Dich gruselig anstrahlt. Und darum hast Du auch nur Sommerreifen, Du bist völlig illusioniert. :eek *noch ein Bier zapf* *ein paar weitere für Mittrinker zapf*
  25. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Du musst zugeben, dass das nach meinem Posting "leicht nachgeplappert" ist.

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