Es ist eigentlich ganz einfach, nur eben nicht so, wie Du Dir das vorstellst:
1. Gehst Du nach eigenem Ermessen zu einigen Fächern nicht hin, sind das Fehlstunden. Die werden irgendwann dem Arbeitgeber gemeldet, der Dich abmahmen kann. Im schlechstesten Fall wird Dir von der zuständigen Stelle bei zu vielen Fehlzeiten die Zulassung zur Prüfung verweigert.
2. Gleiches Szenario, Du sagst von Seiten des AG ist das kein Problem. Gut, aber: Der AG ist gesetzlich verpflichtet, Dich für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Besuchst Du nicht die Berufsschule, musst Du Arbeitsleistung erbringen. Du hast einen Vertrag zu erfüllen, dazu gehört u.a. die wöchentliche Arbeitszeit. Freier Tag ist also nicht, das sind und bleiben Fehlstunden.
3. Antwort auf Deine Entschuldigungsfrage: Ja, Du brauchst eine Entschuldigung.