Akku
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Akku hat eine Reaktion von KeeperOfCoffee erhalten in Sinnhaftigkeit des Prüfungsverfahrens / Der Ausbildung
Vollkommen normal. Erfahrungsgemäß sind die Verzweifelten, die glauben sie hätten die Prüfung so richtig versemmelt, diejenigen, die dennoch ein mehr oder weniger gutes Ergebnis erzielen. Bleib ruhig, mach dir keine Gedanken und konzentrier dich auf die nächsten Prüfungsschritte. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also Kopf hoch.
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Akku hat eine Reaktion von Asura erhalten in Sinnhaftigkeit des Prüfungsverfahrens / Der Ausbildung
Vollkommen normal. Erfahrungsgemäß sind die Verzweifelten, die glauben sie hätten die Prüfung so richtig versemmelt, diejenigen, die dennoch ein mehr oder weniger gutes Ergebnis erzielen. Bleib ruhig, mach dir keine Gedanken und konzentrier dich auf die nächsten Prüfungsschritte. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also Kopf hoch.
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Akku hat eine Reaktion von neinal erhalten in Sinnhaftigkeit des Prüfungsverfahrens / Der Ausbildung
Vollkommen normal. Erfahrungsgemäß sind die Verzweifelten, die glauben sie hätten die Prüfung so richtig versemmelt, diejenigen, die dennoch ein mehr oder weniger gutes Ergebnis erzielen. Bleib ruhig, mach dir keine Gedanken und konzentrier dich auf die nächsten Prüfungsschritte. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also Kopf hoch.
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Akku hat eine Reaktion von a3quit4s erhalten in Ausbilder hat gekündigt, was nun?
ACHTUNG: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG
Dein bisheriger Ausbilder, der allein fachlich in der Lage war dich auszubilden, hat gekündigt. Dein Ausbildungsbetrieb ist somit fachlich nicht mehr in der Lage, dich weiterhin auszubilden. Da er aber dazu vertraglich verpflichtet ist, muss er dich überbetrieblich ausbilden sprich: Dein Unternehmen muss ein Unternehmen finden, wo du weiterhin ausgebildet werden kannst und zwar auf Kosten deines Unternehmens. Weder du, noch die IHK ist hier handlungsverpflichtet.
Also: sprich mit der Geschäftsführung und weise auf den Umstand und die Lösungsmöglichkeit hin. Wenn das nicht fruchtet, informiere den Ausbildungsberater deiner dir zuständigen IHK über den Missstand und suche einen Anwalt auf. Dazu kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Kostet somit erst einmal nichts.