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stefanniehaus

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Alle Inhalte von stefanniehaus

  1. und bei 3.5 muss die Antwort lauten: 3 - 7 - 5 - 6
  2. also du kannst noch so viel reden... 21 ist 21 und die werden so schnell auch nicht 24 werden ^^
  3. empfiehlt sich bei solchen Prüfungen schon
  4. ja! 4 und 6 laufen nämlich parallel, deswegen darfst du die nicht addieren. Der kritische Weg lautet: 1 - 2 - 4 --> 7 also 1 Tag + 5 Tage + 15 Tage = 21 Tage
  5. wenn du hier im Forum guckst, werden auch schon Leute dafür bestraft, dass sie ein "nicht" überlesen haben... das Erfassen einer Aufgabenstellung gehört zum Beruf
  6. nein bist ja kein Hellseher sind das offizielle Antworten der IHK ? Quelle?
  7. Also bleiben wir bei der Feststellung dass bei 1.8 ->3<- richtig ist...
  8. zu 1.8 es geht ja darum, was nicht zu beanstanden ist. Und dass die USB-Schnittstelle nicht verfügbar ist, ist sowohl arbeitsrechtlich als auch ergonomisch nicht zu beanstanden... oder willst du deinen Arbeitgeber verklagen, weil eine USB-Schnittstelle nicht tut
  9. wäre die IHK auf unserer Seite, müssten wir dann so ne Zwischenprüfung schreiben
  10. ist die Frage wie die IHK das handhabt. du hast anscheinend zu viel gerundet und mal sehn ob die IHK das noch zulässt ^^
  11. Individualsoftware würde ich nicht sagen. Oracle kannst du auf einem handelsüblichen Desktop.PC installieren und nutzen. Oracle würde eher in Richtung einer Standartsoftware gehen; die Hersteller von Oracle passen dieses ja nicht für bestimmte Firmen spziell an. In der Aufgabe ist gefragt, welche Software zu erstellen ist.. demnach das Datenbanksystem nicht
  12. ja da hast du recht.. aber es ist sicherlich nicht im Sinne der Erfinders (oder der IHK^^), Oracle oder Interbase ect. komplett neu zu schreiben. Die vorhandenen Datenbanksysteme reichen vollkommen aus, um die Arbeit in der Praxis mit den Datenbanksystemen zu verbinden.
  13. Das Datenbanksystem gilt es nicht zu programmieren. Das ist teilweise auch eine Hardware-Sache. Programmiersache wäre letztendlich die Frage, wie man darauf zugreift
  14. also an dem Punkt scheiden sich noch so mache Geister... die meisten schwören auf 10 PCs, manche auf 11 Grund: Manche haben den Standart-Desktop miteinberechnet, machen nicht, weil er für sie nicht zu den Thin-PCs gehört..
  15. fast 1.1 müsste eigentlich 1 4 3 2 5 (zahlendreher) sein weil der Bereichsleiter eigentlich höhter ist als der Abteilungsleiter ?
  16. steht aber im BBiG; und ich denke mal das zählt
  17. 2.15 ist falsch im IT-Handbuch steht unter der Überscchrift "Software Engineering", dass die Wartung nach der Inbetriebnahme kommt... logischerweise.. also 6 5 1 3 7 4 2 4.3 im BBig steht eine angemessene Bezahlung, aber Mindestvergütung ? (Mindestvergütung != angemessene Bezahlung)
  18. bezüglich der Daten im Ausbildungsvertrag beachte man das BBiG http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__11.html demnach sollten die Kündigungsmöglichkeiten aufgeführt sein --> nur die Angabe des Prüfungstermines ist nicht Bestandteil (4.1 -> 4) 4.2 es steht nur, dass sie das Ausbildungsverhältnis beenden will. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html also muss 3 richtig sein...
  19. Du beziehst dich aber auf die "datensicht" des "ARIS-Fachkonzeptes". Auf der nächsten Seite steht: Als Standart haben sich dabei die Ereignisgesteuerten Prozessketten durchgesetzt. Daneben werden z.B. Vorgangskettendiagramme und Petrinetze benutzt.. für mich deutet dies eher auf ein Flussdiagramm
  20. Bei 3.8 habe ich die Versionsverwaltung. Grund: Das Problem tritt ja eigentlich erst nach der Weitergabe auf. Ich gehe der Annahme, dass es beim Ersteller nicht auftritt. Die Prozedur Ausgabe liegt nicht in der selben Datei.. Auf dem PC des anderen Entwicklers scheint eine andere Version eines Sourcecodes vor zu liegen... deswegen Versionsverwaltung um überprüfen zu können, ob Änderungen erfolgt sind in der Zwischenzeit
  21. dann wiedersprichst du dich... im Hnadbuch steht dass eine Kündigung bei Wechsel des Berufes oder Aufgabe möglich ist danach sprichst du dich dafür aus, dass eine Kündigung nur beim Wechsel möglich ist. wies im Buch steht, ist eine Kündigung also mit 4 Wochen Kündigungsfrist möglich und 5 somit falsch
  22. wer zu früh rundet den bestraft das Leben

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