Also die Temperaturen am Arbeitsplatz sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung §3.5 (1) geregelt.
Allerding steht da in der neuen Fassung von 2004 nur noch drin:
"In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen."
Soweit ich weiß war das vor 2004 noch genau geregelt. Also ob die Tätigkeit sitzend, stehend oder laufend ist. Das waren dann bei sitzender Tätigkeit mind. 20° und nur in Ausnahmefällen und bei hoher Außentemperatur über 26°. Dafür hab ich aber leider keine Quelle.