<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:
<STRONG>Hi,
ich kenne kein Gesetz, das besagt, dass nach bestandener Abschlussprüfung dein Arbeitvertrag weiterläuft bzw. automatisch neu formuliert wird, sobald du zur Arbeit antrittst.
Es ist in aller Regel so, dass dein Arbeitgeber deinen neuen Mitarbeitervertrag vor deiner Abschlussprüfung ohne endgültiges Datum vorbeireiten muss. Natürlich müsste man eigentlich noch ne Endkonsultation bei Ausbildungsende führen um die gegenseitigen Wünsche und Interessen zu besprechen. Dort stellt sich ja dann auch raus, ob du überhaupt weiter beschäftigt werden willst, oder, ob du gewollt wirst.
So sollte es in der Regel sein. Ist aber leider nicht immer so...
Hat dein Chef dies nicht mit dir gemacht, was du ja geschildert hast, dann bist du auch nicht offiziell dort beschäftigt.
Mündliche Verträge sind in Deutschland nicht relevant.
Meiner Meinung nach hast du theoretisch das Recht zu deinem Chef zu gehen, und zu sagen, dass du ab Morgen nicht mehr kommst. Er müsste dir dann deine Lohnsteuerkarte aushändigen.
Natürlich gelten mündliche Verträge. Genauso wie schriftliche. Ist nur meistens etwas schwer zu beweisen... Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt.
Wenn du dich doch entschließen solltest dort zu bleiben, dann ist es ja wohl ne Leichtigkeit binnen ner halben Stunde nen Arbeitvertrag auf die Beine zu stellen, da soll er sich mal nicht so affig haben.
Bei 1500 DM netto, würd ich mir das schon überlegen, soviel kriegt man ja in der Ausbildung! </STRONG>