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BlackNova

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  1. Gute Frage, also mir als Prüfling war das eigentlich egal. Das hat mich so gar nicht beschäftigt. Sollte es doch auch in der Prüfung nicht. Das lässt sich aber bestimmt nachvollziehen.
  2. Das wird wohl auch nicht Grundlos gewesen sein. Und nur weil man selber als Prüfer das hier liest und denkt "Das kann doch gar nicht sein" oder das einem selber die ganze Sache komsich vorkommt, heißt das ja trotzdem nicht das es unberechtigt ist. Ich werde einfach eine formelle Beschwerde schreiben und sehen was sich daraus ergibt.
  3. Richtig, da saßen zwei weitere Prüfer, die sich völlig rausgehalten haben und der eine davon hat gleich zu Anfang gesagt, dass er keine Ahnung hat und das erste Mal in einer Prüfung sitzt. Es war eigentlich nur dieser eine Prüfer, der was gesagt/gefragt hat. Mir war aber schon klar, dass dann sowas kommt "warum sollte er das auch tun??" Es ist ja auch nur eine Vermutung von mir, aber ich habe das ja am eigenen Leib erlebt. Es waren viele Kleinigkeiten, die mich das vermuten lassen. Aber wie schon gesagt, ich weiß selber, dass es schwer ist, dass nachzuvollziehen wenn man selber nicht dabei war.
  4. Das war nicht nur ein schlechter Tag oder eine schlechte Laune! Wenn man selber nicht dabei gewesen ist, kann man das schwer nachvollziehen oder gar beurteilen. Wenn es nur schlechte Laune oder ein schlechter Tag gewesen wäre, dann hätte ich damit kein Problem. Was ich mit meiner Beschwerde bezwecken will, habe ich ja schon gesagt. Ein respektvoller und menschlicher Umgang sollte man von einem Prüfer erwarten können, was absolut nicht der Fall war! Ich meine die schriftlichen GA1-2, WISO und ob der Prüfer, der in meiner mündlichen saß auch meine schiriftlichen korrigiert haben könnte. Ja, ich bin dann durchgefallen. Und wenn ich von mir aus sagen könnte, dass wirklich ICH daran Schuld war, weil ich mich nicht vernünftig vorbereitet hätte, würde ich das auch einsehen, aber das war nicht so! Der wollte mich von Anfang an durchfallen lassen, davon bin ich überzeugt. Klar, ihr könnt hier jetzt sagen, dass es sowas wie ein "Rachefeldzug" oder was auch immer ist, aber das ist es bestimmt nicht! Wäre einer von Euch dabei gewesen, dann würde er das Verhalten garantiert auch hinterfragen! Und die Prüfung habe ich dann im zweiten Anlauf auch geschafft, aber ich bin der Meinung das voreingenommene Prüfer,die sich respektlos und herablassend in einer Prüfung gegenüber des Prüflings verahlten dort nichts zu suchen haben. Probleme mit der IHK oder Prüfer allgemein habe ich auch nicht, aber schwarze Schafe gibt es überall. Ob in der Politik, im Sport oder vielleicht auch bei der IHK.
  5. Also zeitlich relevant ist es nicht! Ist auch kompliziert das alles zu erklären. Das I-Tüpfelchen vom Prüfer kam auch NACH meiner mündlichen. Ich bin mit einem Fragezeichen rausgegangen und frage mich heute noch was so eine Aussage/Antwort auf meine letzte gestellt Frage sollte. Das Verhalten der ganzen mündlichen Prüfung über war inakzeptabel. Ich denke aber auch, dass meine Bedenken in gewisser Weise gerechtfertig sind, da mich das heute noch beschäftigt und ich nicht nachvollziehen kann, wie "so einer" eine Prüfung abnehmen kann/darf. Was ich damit bezwecke? Das niemand mehr vor diesem Prüfer stehen muss! Habe ich das noch richtig in Erinnerung, dass die/der Prüfer, der die schriftliche korrigiert auch die mündliche führ?
  6. Hallo zusammen, ich wollte mal fragen, ob man gegen einen Prüfer auch nachträglich (mündl. Prüfung letztes Jahr) Beschwerde einreichen kann? Bzw. was es da für Möglichkeiten gibt. Nova
  7. Ach so... dann hat man quasi max. insgesamt 3 Versuche inkl. 2 Wiederholugen damit man seine Prüfungsteile auf die geforderten Prozente bekommt?
  8. ich dachte, wenn man in einem Teil 6 hat, dann darf man gar nicht mehr wiederholen... oder habe ich da was falsch verstanden? Oder nur bei einer bestimmten Kombination von prozenten der Prüfungsteile?
  9. was passiert eigentlich, wann man in einem Teil unter 30% hat, egal was man in den anderen Teilen hat? Kann man dann die Prüfung überhaupt noch mal wiederholen?
  10. Also ich (FISI) hatte richtige Probleme bei GA1 und nicht bei GA2
  11. Du bekommst das BS Zeugnis nach vorlage des IHK-Zeugnisses bzw. den Wisch, den du nach deiner mündl. Prüfung bekommst! Wurde uns so in der BS gesagt
  12. Ah ok, danke dafür schon mal. Aber wenn ich die Prüfung jetzt schon sicher bei der IHK als externer schreiben kann, dann würde es keinen Sinn machen, mir mein Berufsschulzeugnis zu verweigern!
  13. Hallo, ich bin in einer "ähnlichen" Situation. Habe die schriftliche auch nicht bestanden, bin aber zum Fachgespräch gegangen und habe 80% "gemacht" . Bei der Nachprüfung, die ich dann für die schriftliche gemacht habe, habe ich den erforderlichen prozentualensatz nicht erreicht. Das lag aber ohne Witz, nicht nur an mir! Ich hatte eine Frage, die ich 100%ig richtig beantwortet hatte(auch laut wikipedia) und der Prüfer meinte, dass diese falsch ist, naja der wollte halt gleich, dass ich durchrassel auf jeden Fall trete ich nächstes Jahr, als externer zur Prüfung an, sprich: Ohne, dass ich meine Ausbildung verlängere. Dann musst Du nur den Prüfungsbetrag selber zahlen.. (60€) oder so. Habe ich auch schon so mit der IHK geklärt! Jetzt kommt aber etwas, was ich nicht verstehe, habe daraufhin meinen Klasssenlehrer angeschrieben, wie das mit meinem Zeugnis ausschaut. War ja 3 Jahre dort, etc. habe auch ein relativ gutes Zeugnis. Das hat er daraufhin geantwortet: "ihre Ausbildung verlängert sich dadurch um ein halbes Jahrs und in diesem sind sie auch schulpflichtig. Mit bestandener Prüfung zu Ende des Kalenderjahres erhalten sie dann ein Zeugnis." Das stimmt ja aber definitiv nicht! Die müssen mir doch mein Zeugnis aushändigen oder nicht?
  14. Aber man muss sich bestimmt in einem Ausbildungsverhältnis befinden??
  15. Ach so das wusste ich jetzt z.b. nicht. berufsschulpflicht besteht trotzdem oder?
  16. was heißt zeitverschwendung?! man müsste ja sowieso weitere 6 Monate zur Berufsschule und nochmal ein neues Projekt, etc. ausarbeiten (Wenn man durchfällt). Ist dann doch eigentlich egal, wann man es macht. Ich für meinen teil würde die weiteren 6 Monate direkt im anschluss als zeitverschwendung sehen.
  17. Ich meine ja die komplette Prüfung inkl Projekt, etc.
  18. Man kann doch bei nicht-bestehen, weitere sechs Monate bis zur nächsten Abschlussprüfung machen (Mit Berufsschule, etc.). Und ich kenne einen Fall aus meinem Betrieb, da hat sich jemand beworben, der seine Ausbildung zum Fachinformatiker abgebrochen hat (vor Jahren) und hätte die Möglichkeit gehabt, die Ausbildung vorzuführen (im 3. Ausbildungsjahr). Ähnliches geht doch auch bestimmt für die Prüfung und wenn es nur die 6 Monate sind, die man dann nochmal zur Schule müsste. Meine Frage war einfach nur, ob man bei nicht bestehen der Prüfung, diese z.B. in einem Praktikum inkl. eines Projektes, in einem bestimmen Zeitraum "nachholen"/noch mal durchführen kann.
  19. Moin ich muss auch zur Nachprüfung... habe aber mal ne gänzlich andere Frage, die sich nur teilweise auf das Thema Nachprüfung bezieht.... Was ist, wenn ich die Prüfung jetzt nicht bestehe. Meine Ausbildung bei meiner jetzigen Firma nicht beende. 1 Jahr Fachoberschule mache um dann zu studieren... dann könnte ich doch die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt inkl. Projekt versteht sich woanders abschließen oder? auch im Sinne eines Praktikums? weiß das jemand? MfG Nova
  20. die tabelle kenne ich auch in der form, ich müsste dann ja jedesmal wirklich ne weile davor sitzen um des auszurechnen. um nicht jedesmal auf die tabelle schauen zu müssen, hätte ich jetzt gedacht, dass es ne kürzere möglichkeit gibt, dies auszurechnen. aber na gut, dann muss ich wohl erstmal die tabelle "einstudieren" bis es sitzt... danke, danke
  21. So hier die richtige tabelle: Binär/Dual 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 1 1 1 1 0 0 0 1 0 0 1 1 0 1 0 1 0 1 1 1 1 0 0 1 1 0 1 1 1 1 0 1 1 1 1
  22. hm.... kannst du mir das auch anhand dieser tabelle erklären? Nummer Hexadezimal Dezimal Binär/Dual 1 0 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 1 3 2 2 0 0 1 0 4 3 3 0 0 1 1 5 4 4 0 1 0 0 6 5 5 0 1 0 1 7 6 6 0 1 1 0 8 7 7 0 1 1 1 9 8 8 1 0 0 0 10 9 9 1 0 0 1 11 A 1 0 1 0 1 0 12 B 1 1 1 0 1 1 13 C 1 2 1 1 0 0 14 D 1 3 1 1 0 1 15 E 1 4 1 1 1 0 16 F 1 5 1 1 1 1 ich steh iwie voll aufm schlauch....:upps ich weiß einfach nicht wie ich das anhand der tabelle errechnen kann.....
  23. hallo zusammen, hab ein kleines Verständnisproblem bei der Umrechnung von einer IP-Adresse in Binär. 139.178.013.09 richtig ist:1000 1011 . 1011 0010 . 0000 1101 . 0000 1001 wir kommt man darauf? also die Die Nennwertzuordnung ist mir bekannt, also mit 1 ist 0000 etc. aber wenn ichs ablesen will, stimmt es nicht kann mir da jemand helfen?
  24. ah.. kk.. danke.. ja, dass mit den gründlichen durchlesen der aufgaben hab ich noch nich so raus! :floet:

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