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lisa

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  1. Hi gicio, lass den Kopf nicht hängen, es gibt tatsächlich Firmen, die sich erst recht spät entscheiden, weil sie so sicher sein können, das die Azubis dann auch tatsächlich anfangen und sich nicht kurz vorher für eine "bessere" Firma entscheiden. Allerdings würde ich bei den Firmen, die sich noch gar nicht gemeldet haben, so ca. 3 Wochen nachdem Du die Bewerbung hingeschickt hast, mal freundlich nachfragen, ob Deine Bewerbung überhaupt angekommen ist und wieweit das Auswahlverfahren gediehen ist. Viele Grüße Bärbel [ 28. April 2001: Beitrag editiert von: baerbel ]
  2. Hi Jogo, prinzipiell ist so ein "Zwangsurlaub" völlig legal, es gibt ja Betriebe (wenn auch nur noch wenige), die Betriebsferien machen und alle Arbeitnehmer dann zur gleichen Zeit ihren Urlaub nehmen müssen. Allerdings verstehe ich nicht, dass Du den Urlaub nur dann verordnet bekommst, wenn die Ausbildungsleitung nicht da ist. Klar, Dein Ausbilder hat zwar, wie Chipsy sagt, eine Aufsichtspflicht, aber was passiert, wenn der sich mal krank meldet? Musst Du dann auch nach Hause gehen? :confused: Oder habt Ihr mehrere Ausbilder? Rein rechtlich ist es so, dass bei der Urlaubsgewährung die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, soweit betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, nicht entgegenstehen. Gruß Lisa
  3. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bimei: ... Unterschied ist auch, daß der Umschüler nicht durch UHG gefördert wird. Der Betrieb zahlt die Ausbildung, nicht die Bundesanstalt für Arbeit und es wird auch nicht durch ESF-Mittel o. ä. gefördert...
  4. Hi docinho, eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn Du dich entweder noch in der Probezeit befindest (1 - 3 Monate) oder nach Probezeit wenn Du Gründe geliefert hast, die ein Weiterbestehen Deines Ausbildungsverhältnisses unmöglich machen (z. B. den "goldenen Löffel geklaut") Sofern die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wurde und Du die Gründe nicht kennst, solltest Du versuchen mit Deinem ehemaligen Ausbilder ein Gespräch zu führen um die Gründe zu erfahren. Er muss Dir zwar die Gründe nicht nennen, aber einen Versuch ist es wert. Weitere Schritte kannst Du eigentlich nur unternehmen, wenn Du auch die Gründe kennst, bzw. wie auch meine "Vorredner" schon sagten, wir können Dir erst weiterhelfen, wenn wir wissen, woran es liegt. Gruß Lisa
  5. Tja, das mit dem öffentlichen Dienst ist so eine Sache, das größte Problem ist dabei, dass der BAT den Beruf "Fachinformatiker" in seinen Eingruppierungsrichtlinien noch gar nicht kennt. Aber das hat auch einen Vorteil: Da es keine Eingruppierungsrichtlinie gibt, kannst Du natürlich gut um Dein Gehalt verhandeln. Eine Eingruppierung in Vb ist gar nicht mal schlecht (gemessen an der Vergütungsstruktur im öffentlichen Dienst). Ob man sich für eine Tätigkeit im öffentl. Dienst entscheidet oder lieber in die freie Wirtschaft geht, hängt wohl auch viel von der eigenen Persönlichkeit ab, denn ausser dem, was monatlich auf's Konto fließt, gibt es beim öffentlichen Dienst noch ein paar andere Dinge zu beachten, die sich auszahlen können: Zusätzliche Rentenversicherung, sicherer Arbeitsplatz, Vergünstigungen bei Versicherungen... cu lisa
  6. Probier's mal bei http://karriere.haufe.de, das ist eine der meist genutzten Arbeitshilfen im Personalbereich, da gibt es eine Ausarbeitung zu den verschiedenen Beurteilungsbereichen, wie z. B. Fachwissen, Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft und noch einiges mehr

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