Hi Jogo,
prinzipiell ist so ein "Zwangsurlaub" völlig legal, es gibt ja Betriebe (wenn auch nur noch wenige), die Betriebsferien machen und alle Arbeitnehmer dann zur gleichen Zeit ihren Urlaub nehmen müssen.
Allerdings verstehe ich nicht, dass Du den Urlaub nur dann verordnet bekommst, wenn die Ausbildungsleitung nicht da ist. Klar, Dein Ausbilder hat zwar, wie Chipsy sagt, eine Aufsichtspflicht, aber was passiert, wenn der sich mal krank meldet? Musst Du dann auch nach Hause gehen? :confused: Oder habt Ihr mehrere Ausbilder?
Rein rechtlich ist es so, dass bei der Urlaubsgewährung die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, soweit betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, nicht entgegenstehen.
Gruß
Lisa