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Melly_

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Beiträge von Melly_

  1. Zitat

    über Ihr Bewerberportal habe ich erfahren, dass Sie Auszubildende zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung suchen. Darauf möchte ich mich hiermit bewerben.

    Mit diesem Schreiben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.

    Allerdings hätte ich auch den ersten Satz etwas anders formuliert:

    "auf der Seite Ihres Bewerberportals habe ich gesehen, dass Sie Auszubildende für den Beruf des Fachinformatikers, in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung, suchen."

    So ähnlich formulierte ich das damals.

    Zitat

    Während meiner Schulzeit habe ich bereits zwei Schülerpraktikas bei der Deutschen Telekom im Bereich Systemintegration absolviert.

    Das s bei "Schülerpraktikas" muss weg. 

    Hmn.. wo ist der Abschlusssatz?

    Wenn ich später mehr Zeit hab, schau ich mir den Rest an. Ich hab nur grob drüber geschaut.

  2. vor 15 Stunden schrieb charmanta:

    Also, ein Prüfer sollte einen Ausbilderschein haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf.

    Sind das allgemeingültige Voraussetzungen? Auf unserer IHK Seite ist das als Voraussetzung nicht angegeben. Hier verlangt die IHK lediglich, dass die aktuelle berufliche Tätigkeit in Bezug zum Prüfungsbereich steht. 

    Deshalb würde ich bei deiner IHK einfach nachfragen. 

     

  3. vor 2 Minuten schrieb Hamtarox3:

    Ich hatte meine mündliche vor dem 19.06 und mir wurde nach dem Fachgespräch die Punktzahl gesagt und das ich bestanden habe. Ein Zettel gab es nicht, weil die schriftliche Prüfung fehlte. Schon komisch dieses Jahr

    Bei mir keine Punktzahl, nur bestanden oder nicht.

    Wie gesagt, 'nen paar Mitschüler kennen aber dieses Ergebnis nicht mal. Ein anderer Mitschüler - für den ein ganz anderer PA zuständig war - hat sogar die Note für die mündliche Prüfung mitgeteilt bekommen.

    Es scheint, als könnte der PA selbst entscheiden, wie er das handhabt. 

  4. vor 1 Minute schrieb Hamtarox3:

    Bei der mündlichen erhält man in der Regel nur ein Zettel mit Kreuz bestanden oder nicht bestanden. Note und Punkte sind nur mündlich zu geben, daher aufschreiben, war schon immer so leider. 

    Das war dieses Jahr nicht so. Es gab keinen Zettel.

    Es gab sogar Mitschüler, die nicht mal erfahren haben, ob sie diesen Teil bestanden haben. Der zuständige PA hat den Prüflingen mitgeteilt, dass sie das erst am 15.07. erfahren.

  5. Ich hab das erste Ausbildungsjahr komplett wiederholt, weil ich so einige gesundheitliche Probleme hatte. Auch in der Schule besuchte ich den Unterricht vom ersten Ausbildungsjahr.

    Insgesamt hatte ich in den 4 Jahren Ausbildungszeit über 120 Tage an Fehlzeit. Bei der Anmeldung zur Prüfung, musste ich eine Stellungnahme schreiben, wie ich das fehlende Wissen nachgeholt hab. War kein Problem. Ich wurde problemlos zugelassen.

  6. Laut Ausbildungsordnung:

    Zitat

    § 15 (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. [...]

     

  7. Falls der Ausbilderschein nötig sein sollte, kann man den auch schon in der Ausbildung machen. Mach ich aktuell auch so. Abschlussprüfung FIA April/Juni und Ausbildereignungsprüfung Anfang Februar. Eventuell ist das von der IHK abhängig, aber als ich mich für die Prüfung angemeldet hab, gab es keine Zulassungsvoraussetzungen bei unserer IHK.

  8. vor 14 Stunden schrieb fisi2.0:

    Vielleicht ist das wirklich in BaWü anders, als in NRW. Verlinke mir doch mal die genauen Informationen zu dem Beruf den Du meinst. Ich gehe mal davon aus, dass Du einen Beruf meinst, der bei uns in NRW ITA Informationstechnischer Assistent genannt wird.

    Warum hast Du denn nach deiner Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin noch eine Ausbildung zur Fachinformatikerin gemacht, wenn die Inhalte gleich sein?

    Bei uns gibt es beide Berufe. Den Link zu den Rahmenrichtlinien sende ich dir gleich per PN. Vorab sei gesagt, dass mehrere Lernfelder in einem Fach zusammengefasst sind - z.B. LF 4, LF 7 und LF 9 heißen in dieser Ausbildung Informationsverarbeitungssysteme. Als Wahlpflichtfach hatten wir Datenbanken.

    Die kaufmännische Assistentin war rein schulisch und ging nur zwei Jahre. Wir hatten zwar Praxisunterricht und auch ein Praktikum, aber das kann man mit einer dualen Ausbildung nicht vergleichen.

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