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Honkytonk

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Beiträge von Honkytonk

  1. Ich pendele seit 3 Jahren zwischen Kiel und Hamburg (92 KM, ca 3x die Woche), liege im Schnitt bei 1,25 Std. je nach Berufsverkehr morgens (hängt auch stark von der Zeit ab wann ich daheim losfahre).

    Zum Glück sind es Fahrten zum Kunden in HH, bekomme daher alles von meiner Firma ersetzt. Heute nachmittag hole ich dann endlich meinen Dienstwagen ab :)

    Rein ärgerlich ist einfach nur die Fahrtzeit. Die Zeiten das Autofahren Spass gemacht hat sind eindeutig vorbei. Mittlerweile kommts mir so vor als wenn ich morgens erst auf der Autobahn richtig wach werde. Fahre auch "nur" noch 140 KM/h, da alles andere echt Spritverschwendung ist...

  2. Hi,

    Wenn ich deinen Post richtig interpretiere, handelt es sich bei deinem Online-Server um einen SQL Server 2005 / SQL Express und dein Server auf deinem Laptop ist SQL Server 2000 / MSDE? isador hatte recht mit der Annahme, dass der Server nicht in die Datei schreiben konnte. Wenn du "remote" mit dem Management Studio auf dem Datenbank-Server arbeitest ist zu beachten, dass die Pfade, die du dem Server gibst lokal auf dem Server sind, nicht auf dem des Management Studio.

    Das zweite Problem, dass du hast (falls ich mit deinen Versionen richtig liege) sind die verschiedenen Server-Versionen, sprich die Datenbank-Formate. Datenbanken und deren Backups, die auf einem 2005er System erstellt wurden, können nicht auf einem 2000er System attached bzw. restored werden.

    Das dritte Problem, welches dir begegnen kann, sind die Pfade zur Daten- bzw. Log.-Datei (.mdf & .ldf), die beim Backup mit ins Backup-File geschrieben werden. Die musst du beim Restore auf den Pfad deiner DB, in die du den Restore durchführen möchtest, ändern. ("Options"-Page im Restore-Dialog)

    Gruß,

    Honky

  3. [...] Da der Regen bei uns in der Gegend dann sowieso kreuz und quer kommt. ist ein Schirm eh unsinnig. [...]

    Zitat Forrest Gump:

    [...] We been through every kind of rain there is. Little bitty stingin' rain... and big ol' fat rain. Rain that flew in sideways. And sometimes rain even seemed to come straight up from underneath.[...] ;)

    @Honkytonk

    Also ich kenn mich da jetzt nicht so aus, aber sind diese Sturmböen schneller als 100 km/h? [...]

    Laut Beaufort mitunter ja.

  4. Also ich hab meine Freundin mit 500 brennenden Teelichtern und ausgestreuten Rosenblüten überrascht. Die Teelichter bildeten dann eine Gasse ins Wohnzimmer wo ich dann stand und sie gefragt habe. Hat auch ja gesagt :e@sy

    Zwar hatten wir vorher schon öfters drüber geredet und waren uns eigentlich auch schon einig, allerdings bin ich schon ein wenig altmodisch... ein Antrag gehört für mich dazu.

    Kleine Anekdote: Hab vorher nen verheirateten Arbeitskollegen gefragt wie er´s gemacht hat. Er meinte "Gar nicht, wir waren uns einig... <PAUSE>.. mach es aber.. meine Frau hält mir das bis heute vor!" :D

    Übrigens, ja, 500 Teelichter können eine Wohnung ganz gut aufheizen :D

  5. prinzipiell hast du da schon recht, allerdings schließt eine auktion oder ein gattungskauf ein widerrufsrecht aus. das heisst, hier gelten die regelungen, die der verkäufer anbietet.

    Schon richtig, allerdings war es hier "Sofortkauf", da würde ich nicht unbedingt drauf beharren, dass das Auktions-Charakter hat. Gattungskauf kommt hier ebenfalls nicht zu tragen.

    Zu dem gewährt die Händlerin auch ein besonderes Widerrufsrecht, da sie es nicht explizit ausweist. Fernab der gesetzlichen Lage. Und an Belehrungen, die man dem Kunden übergibt sollte sie sich ja auch halten, oder?

    Zum Thema: Widerruf und Ebay übrigens auch folgender Link, in dem der Passus "Versteigerung" nochmal analysiert wird.

    das ist wohl korrekt, aber so wie ich das gelesen habe, will sie auch keinen geltend machen, oder?

    Nö, war nur der Vollständigkeit halber

  6. @csiebert:

    Das ist so nicht ganz richtig.

    Die Widerrufsfrist (die ihm in der Auktion ausdrücklich in dieser Art gewährt wurde), wie in BGB §355 Abs. 2 geregelt, beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Er kann also ab dem Zeitpunkt davon Gebrauch machen, ohne das Waren den Besitzer gewechselt haben.

    Absatz 1 regelt ferner seine Vertragspflichten im Falle des Widerrufes, an die er nicht mehr gebunden ist, sofern er innerhalb der Frist widerruft. In diesem Falle bertrifft das seine abgegebene Willenserklärung von der er zurücktreten möchte. (siehe Link)

    Da er der Ware auch keinerlei Gebrauchswert abgerungen hat, besteht seitens des Verkäufers auch keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. (leitet sich auch §357 Abs. 4 ab)

    Über die Wankelmütigkeit der Kaufentscheidung kann man natürlich geteilter Meinung sein.

  7. [...]aber das wird wohl schwer, da grad zu der Zeit in Kiel die Kieler Woche ist und da sicher auch diesbezüglich viel los sein wird...[...]

    ... klar, wenn du mit mir zusammen zur Live-Übertragung bei der NDR-Bühne stiefelst, wirst du auch dovon was mitbekommen.. oder glaubst du bei den Engländern und Iren auf dem Rathausplatz läuft kein Fussi :D

    Ansonsten hab ich schon überlegt mir ne PCMCIA-DVB-T-Karte zu holen und nebenbei meinen Laptop noch laufen zu lassen...

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