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Werden "zufällige Ähnlichkeiten" geahndet?


SteffiMichi

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Guten Abend,

mal eine Frage in die Runde.

Angenommen ich nehme für die Erstellung des Flyers für eine Party ein Motiv, das (von mir natürlich gewollt) so aussieht, wie ein Ausschnitt des Covers des PC-Spiels Die Sims (z.B. das Figurenpaar mit der Gitarre rechts oben in der deluxe edition). Die Figuren bekämen aber völlig andere Frisuren / Haarfarben und auch andere Kleidung. Kann mich dann der Softwarehersteller dafür rechtlich belangen?

Meine persönliche Ansicht dazu ist folgende: Wenn eine Parodie auf etwas (z.B. Harry Potter oder Herr der Ringe) veröffentlicht wird, dann wird ja auch meistens das Original-Logo oder Schriftzug verwendet, wo nur die Farbe und ein Buchstabe oder Zeichen verändert wurde. Also müsste doch theoretisch mein Anliegen auch legal sein, oder? Außerdem gibt es ja auch noch das PC-Spiel "Singles", deren Figuren den Sims doch verblüffend ähnlich sind. Sie dienten dem bestimmt auch als Vorbild...

Wäre über eure Meinungen dankbar!

Gruß

Stefan

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Also erstmal passt das "zufällig" im Threadtitel nicht zum "so gewollt" deiner Aussage...

Und sonst weiß ich nicht genau ob das unter ein Plagiat fällt oder nicht...

man könnte immerhin die Anordnung der Figuren als Geistiges Eigentum des Designer betrachten :confused:

Entfremde das ganze einfach soweit bis du meinst es ist ok - oder such dir nen Rechtsverdreher ;)

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Eine Parodie oder Persiflage ist nach dem Bundesgerichtshof eine „antithematische Behandlung eines Werkes“. Während der Stil des Vorbildes erhalten bleibt, wird regelmäßig ein neuer Inhalt dargestellt. Eine Parodie, die ohne Zustimmung des Rechtsinhabers an dem Vorbild geschaffen und beliebig genutzt werden darf, muss sich stets inhaltlich oder künstlerisch mit dem anderen Werk auseinandersetzen. Das Vorbild muss gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ – also quasi in den Hintergrund treten. Nur dann ist gestattet, dass man sich in humorvoller oder sogar „veralbernder“ Art und Weise an das Werk eines anderen anlehnt. Ob ein Werk als Parodie eingestuft werden kann, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Keine Ahnung inwieweit man das auf deinen Flyer anwenden kann, da steht aber noch mehr. Hab nich alles gelesen.

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Erstmal danke fuer die beiden Links ;).

Gut, ich denke die Parodie faellt schonmal weg, da es sich um keine humorvoll entfremdete Wiedergabe eines anderen Werkes handelt.

Wikipedia Auszug "Plagiat": Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.

Das trifft auf meinen Flyer vollstaendig zu, wuerde ich sagen. Es ist ein eigenstaendiges Werk, dass den stark veraenderten Ausschnitt aus dem "Original" nur als Visualisierung enthaelt (also in einem ganz anderen Kontext). Es ist wirklich nur die Anordnung der Figuren und der Gesichtsausdruck bzw. die Geste, die "1:1 kopiert" wurde. Aber kann man denn Gesichtsausdruecke und Gesten urheberrechtlich schuetzen???

Wenn mir das jemand verneinen wuerde, dann waere ich beruhigt und wuerde den Flyer in den Druck geben... :D

Vielen Dank!

P.S. Zu dem Widerspruch in meinem ersten Post: Ich will natuerlich nicht, dass es so aussieht, wie das "Original". Ich will nur die Anordnung, den Gesichtsausdruck und die Geste, aber quasi von anderen Figuren. Ich habe mich wohl etwas "verdrueckt ausgekehrt" ;) ....

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Wenn mir das jemand verneinen wuerde, dann waere ich beruhigt und wuerde den Flyer in den Druck geben... :D

Nein, kann man nicht.

Bist du jetzt beruhigt? Dann will ich aber noch hinzufügen, dass du auch mit dieser Aussage genauso beunruhigt sein kannst wie ohne sie. Denn meine Aussage hat keinerlei rechtlich bindende Wirkung. Ein Anwalt könnte dir eine bessere Antwort geben, aber selbst dann könntest du von EA wegen des Plagiats noch Post bekommen. Ob das vor Gericht dann standhalten würde sei dahingestellt (oder ob du finanziell standhalten würdest).

Also, die Aussage ist absolut nichts wert (und das sag ich über meine eigene Aussage :D )

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Nein, kann man nicht.

Bist du jetzt beruhigt? ... Ein Anwalt könnte dir eine bessere Antwort geben, aber selbst dann könntest du von EA wegen des Plagiats noch Post bekommen. Ob das vor Gericht dann standhalten würde sei dahingestellt (oder ob du finanziell standhalten würdest).

Nunja, es wird doch sicherlich ein Gesetz geben, dass diese Sache regelt?! (und auf das sch dann ein Anwalt im Fall eines Falles stuetzt). Ausserdem denke ich, dass EA (oder welcher Hersteller auch immer...) nur ein Interesse an rechtlichen Schritten haette, wenn ihnen durch meinen Flyer finanzieller Schaden entstanden ist, oder? Jedenfalls hat die Party ueberhaupt nichts mit jeglichen Geschaeftsfeldern von Softwareherstellern zu tun, deshalb sollte eigentlich mit 99%iger Sicherheit alles gut gehen, zumindest was diesen Flyer betrifft. :cool:

Also danke nochmal ;) (ich weiss, wer viel fragt, geht viel irre...)

Nice weekend!

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Nunja, es wird doch sicherlich ein Gesetz geben, dass diese Sache regelt?! (und auf das sch dann ein Anwalt im Fall eines Falles stuetzt). Ausserdem denke ich, dass EA (oder welcher Hersteller auch immer...) nur ein Interesse an rechtlichen Schritten haette, wenn ihnen durch meinen Flyer finanzieller Schaden entstanden ist, oder?
Naja, es gibt eine Menge Gesetze in Deutschland. Dennoch ist der Einzelfall derjenige, welcher in gerichtlichen Auseinandersetzungen behandelt wird.

Interesse an rechtliche Schritten hätte ich z.B. auch, sofern mit meiner (abgeänderten) Leistung jemand anderes Umsätze fährt, ohne mich zu informieren bzw. zu beteiligen. Un bei einer Party kann man schon mal davon ausgehen, dass dort Geld gewechselt wird.

Folglich nützt dir unser Gelaber hier wenig, sondern nur ein Anwalt, der Dich genau über die Risiken und Möglichkeiten aufklärt.

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Alles klar, ich danke trotzdem.

Auf Grund der "kleinen Größe" der Party (max. 100 Leute) und der demzufolge auch reicht kleinen Auflage der Flyer werde ich es einfach "riskieren".

Aber man weiß zumindest erstmal, was evtl. passieren kann und, dass man auf jeden Fall keinen Vorsatz hegt, ein Plagiat zu erstellen.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende!

Stefan

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...nur ein Interesse an rechtlichen Schritten haette, wenn ihnen durch meinen Flyer finanzieller Schaden entstanden ist, oder?

Nein, es kann auch reichen, wenn der Ruf oder die Identität des Programms genutzt wird und EA der Meinung ist dadurch in Verruf zu geraten o.ä. Ein finanzieller Schaden muss dabei nicht entstehen (tut er das bei einem Plagiat jemals?)

Aber ein finanzieller Schaden kann ja theoretisch entstanden sein, weil du keine Lizenzgebühren zahlst. Das ist ja z.B. auch der Schaden, den die MI für jedes heruntergeladene Lied errechnet.

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Ich bin der Meinung, das Bild soweit verfremdet zu haben, dass keine Rueckschluesse mehr auf das Vorbild gezogen werden koennen. Ich denke fuer den Zweck, den es erfuellen soll, ist es in Ordnung so. Fuer groessere Veranstaltungen oder aehnliches, wuerde ich wahrscheinlich aus Sicherheitsgruenden auf freie Quellen oder komplett eigene Ideen zurueckgreifen. Aber ich denke dieser Thread hier gibt auch anderen Lesern einen Hinweis, dass man sich ueber dieses Thema besser vorher Gedanken machen sollte. Gerade in dieser Zeit, wo abmahnen als lukrative Geldquelle entdeckt worden ist.

So far...

Stefan

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