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Hilfe: Resturlaub nach Prüfungsabschluss?


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Hey,

und jetzt kommts ma wieder, muss mich vergewissern da ich gerade mit meinem Chef hin und her zanke und ich mir selber nicht 100% sicher bin,

folgendes:

Ich habe am 04. Juli 2007 meine IHK-Abschlussprüfung mit der, so ich bestehe, ich ab dem Punkt des bestehens kein Azubi mehr bin - der IHK-Vertrag geht noch bis Ende Juli (31.).

Folgend muss er mir ein befristeten/unbefristeten Arbeitsvertrag geben so er mich übernimmt, wenn er mich allerdings nicht übernehmen sollte hab ich keine Ahnung wie das sich mit Rest-Urlaub etc. geregelt wird!?

Ich habe jetzt noch knapp 20 Tage (Urlaub + Überstunden).. d.h. ansich würde ich ja fest den kompletten Juni frei nehmen können, jedoch muss ich nach meinem Chef arbeiten und soll nach der Prüfung, sprich 4.Juli, meinen Urlaub nehmen.

Habe ich dann ein Recht auf Gesellengehalt oder kann er mich weiter als Azubi bezahlen?

MfG Julian K.

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Dein Azubi-Vertrag endet mit Bestehen der Prüfung am 04.07. Danach bist du, sofern dich dein Arbeitgeber nicht übernimmt, nicht mehr bei ihm beschäftigt. Und dann wird das mit dem Urlaub nehmen schwierig ;) ...

Ungefähr so müsste es im Gesetz stehen: :mod:

(1)Das Berufsausbildungsverhaeltnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

aber:

(2)Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die

Abschlusspruefung, so endet das Berufsausbildungsverhaeltnis mit

Bestehen der Abschlusspruefung.

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Mit dem bestehen der Abschlussprüfung endet dein Ausbildungsverhältnis und damit auch dein Vertrag mit deiner jetzigen Firma. Bis dahin muss dein Resturlaub genommen worden sein. Alles was über deine Ausbildung hinausgeht erfordert also einen extra Vertrag. Also wenn du momentan unabdingbar für deine Firma bist müssen die sich da was einfallen lassen Hab gehört Urlaub kann auch ausbezahlt werden. Wie es da ausschaut weiss ich jedoch nicht.

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Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung (§21 Berufsbildungsgesetz). Somit ist der Urlaub auch vor der Prüfung zu nehmen. Sollte dies aus zwingenden betriebstechnischen Gründen nicht möglich sein, so gilt Paragraf 7, Absatz 4 des Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Auszahlung).

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Möglichkeit 1: Du wirst nicht übernommen:

Das Vertragsverhältnis Endet am 04.07.2007. Bis dahin muss entweder der Urlaub abgebaut sein oder du einigst dich mit deinem Chef auf eine Auszahlung.

Möglichkeit 2: Du wirst übernommen:

Eigentlich sollte auch dann dein Urlaub bis Anfang Juli abgebaut worden sein. Wenn du ihn erst später nimmst, tauschst du ja sozusagen deinen "billigen" Azubi-Urlaub gegen den "teuren" Angestellten-Urlaub ein.

Für dich kein Problem, du bekommst ihn ja bezahlt *g*

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Von einer Auszahlung würde ich abraten. Durch die Abzüge bleibt da kaum was übrig... :-( Bei mir waren das damals fast gerade mal die Spritkosten die ich hatte, um auf die Arbeit zu fahren... Es sollte ja auch nur in Ausnahmefällen Anwendung finden, schließlich hast Du ja ein Recht auf Deinen Urlaub.

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