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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo, ich möchte mein Ausbildungsverhältnis gerne direkt nach der schriftlichen Prüfung zum Fachinformatiker beenden. Darf ich dann noch an der mündlichen Prüfung teilnehmen, um mein IHK-Zertifikat zu bekommen?

Gruß mike

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der Prüfung und dazu gehört auch der "mündliche Teil". Du wirst also so lange warten müssen.

Falls Du nicht zur "mündlichen" erscheinst, bist Du -falls unentschuldigt- durchgefallen.

Falls Du die Prüfung nicht bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis mit dem im Datum, welches Vertraglich im Ausbildungsvertrag festgelegt wurde.

Auf DEIN verlangen hin und durch entsprechende Antragstellung bei DEINER IHK, muss dein Ausbildungsbetrieb dich um weitere 6 Monate ausbilden, falls du die Prüfung nicht bestanden hast.

Reicht das so?

Falls Du die Prüfung nicht bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis mit dem im Datum, welches Vertraglich im Ausbildungsvertrag festgelegt wurde.

Fast richtig. Das Ausbildungsverhältnis endet sofort mit bestehen der mündlichen Prüfung.

Diese Situation beschreibt Akku im ersten Satz.

Zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses siehe Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Fall greift Absatz 2, Satz 2:

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden (...)

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Du kannst, im gegenseitigen Einvernehmen, unbezahlten Urlaub nehmen oder dich freistellen lassen. Eine Kündigung vor der mündlichen Prüfung bedeutet, dass du die Ausbildung schmeißt.

Eine Kündigung vor der mündlichen Prüfung bedeutet, dass du die Ausbildung schmeißt.

Wäre nett, wenn einer der Kollegen Prüfer hier im Forum sich dazu mal äußert.

IMO ist mike bereits zur Prüfung zugelassen worden, und zwar durch die Einladung zur schriftlichen Prüfung. Ich denke, es spielt ab diesem Moment keine Rolle mehr, ob das Ausbildungsverhältnis noch besteht.

Im Zweifelsfall kann das definitiv die zuständige Stelle (also die IHK, die mike eingeladen hat) beantworten.

Reinhold mit den tollen Ohren

Ob Prüfer oder nicht Prüfer, relevant ist, was im BBiG steht.

Eine Ausbildung kann auf ordentlichem Weg nach der Probezeit nur gekündigt werden, wenn man die Ausbildung aufgeben will oder auf einen anderen Ausbildungsberuf schwenken will.

Was soll die Prüfung damit zu tun haben? Die Gesetzeslage ist doch eindeutig.

Korrekt. Und wenn zum Zeitpunkt der Prüfung kein Ausbildungsverhältnis mehr vorliegt, muss er als Externer Prüfling geführt werden, zahlt selbst die Gebühren etc.

Backen zusammenkneifen und nach der Prüfung einfach nicht im Betrieb anfangen. Das spart die Kündigung und sieht auf jeden Fall besser im Lebenslauf aus. Die Frage des AGs wird sonst kommen ...

Moin,

ich denke, wir diskutieren an der Frage vorbei. Die eigentliche Frage war doch wohl:

Hallo, ich möchte mein Ausbildungsverhältnis gerne direkt nach der schriftlichen Prüfung zum Fachinformatiker beenden. Darf ich dann noch an der mündlichen Prüfung teilnehmen, um mein IHK-Zertifikat zu bekommen?

Wenn er bereits zur Prüfung zugelassen ist (durch die Einladung) dann darf er sie auch ablegen, oder? Ich erinnere mich an den Fall eines Azubis, der 2 Wochen vor der mündlichen fristlos gekündgt worden ist. Er hat trotzdem die mündliche abgelegt.

Eine Kündigung vor der mündlichen Prüfung bedeutet, dass du die Ausbildung schmeißt.

Das stimmt. Aber es hat wohl keinen Einfluss mehr auf die Prüfung.

Ob Prüfer oder nicht Prüfer, relevant ist, was im BBiG steht.

Eine Ausbildung kann auf ordentlichem Weg nach der Probezeit nur gekündigt werden, wenn man die Ausbildung aufgeben will oder auf einen anderen Ausbildungsberuf schwenken will.

Was soll die Prüfung damit zu tun haben? Die Gesetzeslage ist doch eindeutig.

Ja, aber die Zulassung zur Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Diese ist ggf. von IHK zu IHK unterschiedlich.

Also: frag bei deiner IHK nach.

Korrekt. Und wenn zum Zeitpunkt der Prüfung kein Ausbildungsverhältnis mehr vorliegt, muss er als Externer Prüfling geführt werden, zahlt selbst die Gebühren etc.

Das gilt aber doch erst für die Wiederholungsprüfung, falls er es nicht schafft. Wenn er erst nach der schriftlichen kündigt, dann sind die Gebühren schon bezahlt.

Reinhold

Ja, aber die Zulassung zur Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Diese ist ggf. von IHK zu IHK unterschiedlich.
Ich wiederhole mich gerne noch einmal: Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Azubi ist nur möglich, wenn die Ausbildung aufgegeben wird. Erklär mir bitte, wie jemand, der seine Ausbildung in dem Beruf aufgeben will, noch in dem Beruf die Abschlussprüfung ablegen soll.

Will der Fragesteller die Abschlussprüfung ablegen, fällt der Kündigungsgrund "Aufgabe der Berufsausbildung" weg, somit ist keine Kündigung möglich.

Will der Fragesteller die Abschlussprüfung ablegen, fällt der Kündigungsgrund "Aufgabe der Berufsausbildung" weg, somit ist keine Kündigung möglich.

Der erste Teil ist vollkommen richtig. Doch wie sieht es mit einer außerordentlichen Kündigung aus.

Diese kann auch vom Auszubildenden ausgesprochen werden. Jenach Fall kann ich mir vorstellen das die IHK solche Prüflinge auch zur Prüfung zulässt, vielleicht sogar muss? Dafür sollte dies aber aufjedenfall mit der eigenen IHK abgeklärt werden.

Außerdem musst du innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes (besonderes Ereignis, weiterhin keine Lohnzahlung...) die Kündigung aussprechen, sonst ist sie ungültig.

Dazu muss aber erstmal das außerordentliche Ereignis eintreten :)

Mich würde der eigentlich Kündigungsgrund interessieren. Oder ist das zu privat? Ich mein, so viel Zeit liegt ja zwischen den Prüfungen nicht...

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