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Darf man über fremde Homepages schreiben?


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Darf man über fremde Homepages schreiben?

Kuntibunti

Ich persönlich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Usability, Design-Studien, usw..

Praktische Beispiele wollte ich anhand "vergurkten" Homepages aufzeigen. Sachlich, neutral gehalten. Anschaulich.

Seht da jemand rechtliche Probleme? Oder Bedenken?

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Klar darf man über fremde Homepages schreiben.

Und natürlich sollte man die Reaktion der Homepagebesitzer erwarten können, insbesondere, da es um negative Beispiele gehen soll. Ob eine Seite schlecht oder gut ist, ist Ermessensfrage, so daß die Behauptung, meine Seite wäre schlecht einfach eine Verleumdung darstellt (da es von den Augen des Betrachters und den Zielen des Erstellers abhängt).

Andersrum hat ein Loben einer Homepage weniger Widerstand zu erwarten, obwohl ich sicher nicht unbedingt überall in irgendeiner Form erwähnt werden möchte (weder positiv noch negativ).

Im Normalsfall kann man sachlich stichhaltige Argumente anführen, ohne jedoch fremden Content in die Erklärungen einzubinden.

In deinem Beispiel (Blog) ist die Seite eindeutig erkennbar. Als Betreiber der Seite sehe ich dort sicher Probleme. Kennst du genau die Zielgruppe? Kennst du die Bandbreite der Nutzer? Kennst du die Informationen und Aussagen, die dargestellt werden sollen? Eine rein sachliche und jederzeit nachweisbare Auseinandersetzung mit der Seite kann ich nicht erkennen (also getreu - so viel MB - folgende Farbgebung - folgende Kontrastwirkungen etc.)

Alleine daher kann deine Einschätzung nur eine subjektive Meinung sein und somit jede Aussage eine Verleumdung darstellen - also rechtlich angreifbar sein.

Falls man doch auf andere Verweisen möchte, hole dir die schriftliche Erlaubnis - nur dann bist du rechtlich abgesichert.

Ganz kurz: Lass es.

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Darf man über fremde Homepages schreiben?

Kuntibunti

Ich persönlich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Usability, Design-Studien, usw..

Praktische Beispiele wollte ich anhand "vergurkten" Homepages aufzeigen. Sachlich, neutral gehalten. Anschaulich.

Seht da jemand rechtliche Probleme? Oder Bedenken?

Nö, wir sind ja nicht in Russland. Du darfst keine Screenshots o.ä. machen aber sagen was du persönlich denkst.

Übrigens finde ich an deinem Blog doof das man Kommentare nicht posten kann ohne einen Account zu haben. Deine Meinung das Flash pauschal schlecht ist teile ich nicht. Du kannst sehr dynamische Webanwendungen mit Flash bzw. Flex erstellen und man kann durchaus viele sinnvolle Applikationen mit Flash entwickeln. Siehe z.B. Youtube.

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Nö, wir sind ja nicht in Russland.

:confused: Hauptsache mal n doller Spruch?

Du darfst keine Screenshots o.ä. machen aber sagen was du persönlich denkst.

Ich würde einen Screenshot zu der eigenen Meinung als unter das Zitatrecht fallend betrachten. Ich bin der Meinung, du hast das UrhG ein bisschen falsch verstanden, oder dir zu oft die Spots "Raubkopierer sind Verbrecher" angesehen :D

EDIT:

Zum Thema: Ich würde sagen: eindeutig Ja. Wenn ich eine Seite öffentlich mache, dann muss ich auch damit leben, dass andere die Seite ansehen und sich eine Meinung dazu bilden. Wenn die die dann kommentieren und dazu auch Screenshots etc machen, dann ist das ihr gutes Recht.

Ist es etwa Automagazinen verboten Bilder zu ihren Berichten zu machen, oder überhaupt (schlecht) über ein Auto zu berichten? Dürfen Spielemagazine keine Screenshots zeigen zu ihren (schlechten) Berichten?

Wenn du den Inhalt nicht als deinen eigenen ausgibst oder den Anschein erweckst das wäre so, dann stellt das UrhG IMHO da kein Hinderniss dar.

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ist ne heikle Sache. Eine Webseite liegt immer im Auge des Betrachters.

Und man baut die Webseite nach Kundenwünschen. Sicherlich bringt man seine Ideen mit ein, aber letztendlich will der Kunde seinen Stil und der ist nicht immer das, was auch der Webdesigner will. Ich habe schon etliche Seiten gemacht, da kommt mir das würgen. Aber der Kunde zahlt.

Also kann man im Grunde Webseiten schlecht bewerten.

Und zur Flashprogrammierung. Sicherlich fürs Auge etwas, aber letztendlich bin ich auch einer, der einen Kunden davon abratet. Für wechselnde Bilder etc. lasse ich es mir aber eingehen.

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:confused: Hauptsache mal n doller Spruch?

Richtig.

Ich würde einen Screenshot zu der eigenen Meinung als unter das Zitatrecht fallend betrachten. Ich bin der Meinung, du hast das UrhG ein bisschen falsch verstanden, oder dir zu oft die Spots "Raubkopierer sind Verbrecher" angesehen :D

Hauptsache mal nen doofen Spruch.

Den Screenshot kannste machen, ist aber nicht rechtens. Das ist eine grafische Wiedergabe und damit gleichzusetzen mit einer Fotografie, Du fertigst damit eine Kopie an. Du darfst auch nicht ohne weiteres eine Seite aus einem Automagazin fotografieren oder kopieren.

Damit wir nicht ewig diskutieren: Im kürzlich novellierten UrhG fällt der Screenshot unter Paragraph 16, Absatz2, du verstößt gegen das Verbreitungsrecht, Paragraph 17, Ab. 1, gegen Ausstellungsrecht, Vorführungsrecht und öffentliche Zugänglichmachung ( 18, 19, 19a), also kurz gesagt: gegen die Verwertungsrechte des Urhebers, die nicht dadurch abgegolten sind eine Webseite ins Internet zu stellen.

Nachlesen kan man das hier.

EDIT:

Zum Thema: Ich würde sagen: eindeutig Ja. Wenn ich eine Seite öffentlich mache, dann muss ich auch damit leben, dass andere die Seite ansehen und sich eine Meinung dazu bilden.

Richtig, tangiert die Verwertungsrechte nicht.

Wenn die die dann kommentieren

...jaaaa.....

und dazu auch Screenshots etc machen,

ne, siehe oben.

dann ist das ihr gutes Recht.

Ist es nicht, siehe oben.

Ist es etwa Automagazinen verboten Bilder zu ihren Berichten zu machen, oder überhaupt (schlecht) über ein Auto zu berichten?

Du wirfst hier was völlig durcheinander, vielleicht zu oft die Spots "Raubkopierer sind Verbrecher" angesehen. Also: Die Automagazine dürfen selber Fotos von Autos machen und veröffentlichen, ja. Das liegt daran, das sie der Urheber der Fotos sind und damit auch erstmal das Verwertungsrecht haben und für das erstellen der Fotos einen künsterlischen Aspekt behinhaltet, was das Werk zu einer geistigen Schöpfung werden lässt.

Dürfen Spielemagazine keine Screenshots zeigen zu ihren (schlechten) Berichten?

Nochmal: Wir reden nicht über die Kommentare, du darfst schreiben was zu willst. Zu den Screenshots: Nein, dürfen die Spielemagazine nicht. Wieso nicht? Weil die in der Regel 1:1 den Bildschirminhalt abfotografieren. Hier ist kein hinlänglich kreativer Einfluss vorhanden und das Foto einfach nur eine Kopie des Bildschirminhalts und du hast kein Verwertungsrecht.

Wäre lustig wenn man das Recht hätte, dann macht man einfach vom neuen Kino Film von jedem Bild einen Screenshot und dürfte dann damit machen was man will, also z.B. auch wieder einen Film zusammensetzen.

Die Spielezeitungen dürfen die Screenshots der Spiele nur dann abdrucken wenn der Rechteinhaber seinen Segen dazu gibt.

Oder, kurz gesagt: Du darfst keine Screenshots von Webseiten ohne schriftliches Einverständnis des Rechteinhabers veröffentlichen.

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Die Spielezeitungen dürfen die Screenshots der Spiele nur dann abdrucken wenn der Rechteinhaber seinen Segen dazu gibt.

Unsinn, wieviele negative Berichte würdest du denn dann wohl noch finden?

Außerdem wären dann so Seiten wie Bildblog schon lääängst geschlossen ;)

@Topic

Allerdings musst du um Recht zu haben erstmal Recht bekommen. Das heißt wenn irgendwem deine Kommentare nicht passen kann es trotzdem passieren das er dich verklagt oder abmahnen lässt. Selbst wenn du im Recht wärst/bist hättest erstmal einen ziemlichen Aufwand und Kosten um dieses durchzusetzen.

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