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Ausbildung - Resturlaub - Muss ich den nehmen? - Auszahlung?


it_azubi

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Guten Morgen,

der erste Teil der Prüfung (schriftlich) liegt hinter mir, auch meine Dokumentation ist so gut wie auf dem Weg zu meiner IHK. Ich bin eigentlich glücklich :-)

Ich habe allerdings ein Problem. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub, diese soll ich bis zum 20. Juni (mündliche) nehmen, laut Personalabteilung. Argumentiert wurde in etwas so: "Das ist pflicht! Nimm Sie!"

Ich will die aber nicht nehmen, jedenfalls nicht den ganzen.

Wie ist die Lage? Was passiert mit solchen Resturlaubstagen? Kann mir da jemand helfen?

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Ich will die aber nicht nehmen, jedenfalls nicht den ganzen.

Bist du Arbeitsgeil oder sowas ? :confused:

Solltest du übernommen werden, dann kannste deinen Urlaub natürlich behalten. Ist dies nicht der Fall, würde ich den ganzen Urlaub nehmen, ansonsten wirst du ihn nur verschenken.

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Ich würd den Betrieb wechseln! ist ja schweinerei das die dahinter sind das Ihre Mitarbeiter Urlaub nehmen!! Wo kommen wir den dahin wenn jeder in Deutschland einfach Urlaub bekommt :D

Ne Spaß beiseite! Erstmal ne Gegenfrage:

Was ist denn dumm daran oder schlecht daran bei dem affengeilen Wetter momentan draussen, sich beim mündlich pauken die Sonne auf dem Bauch scheinen zu lassen? Betrieb einfach mal Betrieb sein lassen und die freie Zeit zu geniessen? Urlaub ist zum erholen und relaxen da und diese Zeit hat sich halt auch ein Azubi verdient!

Mit Auszahlen funktioniert das glaub ich in der Ausbidlungszeit nicht! Ausser in deinem Vertrag steht was anderes! Schau da halt mal rein! Und wenn du den nicht nehmen tust, denk ich mal er verstreicht einfach! Erst recht nachdem du aufmerksam gemacht wurdest!

Also ich an deiner Stelle würde da nicht lang überlegen: Urlaub beantragt, Badehose anziehen, Grill einpacken, Leselektüre mitnehmen ----> ab zum See :D:D

MFG Snipes

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Mit der mündlichen Prüfung endet planmäßig der befristete Arbeitsvertrag für die Ausbildung. Damit ist der bis dahin geltende Urlaubsanspruch zu diesem Termin zu nehmen, denn von einer Übernahme abgesehen, kann Urlaub nur während eines Arbeitsverhältnisses genommen werden.

Das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch, dass Du den Urlaub nimmst, weil das Ende des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig bekannt ist.

Übrigens, im Falle der Übernahme wäre ein späterer Urlaub fürs Unternehmen viel teurer, weil die Bezahlung der Urlaubstage mit einem viel höhreren Gehalt erfolgen müsste.

Nur wenn das Unternehmen den Urlaub verhindern würde, könnte eine Abgeltung in Frage kommen. (Bzw eine Übertragung an einen Folgearbeitgeber.)

Aber man will ihn ja gewähren, also gibt es hier aus Sicht des Arbeitgebers kein Problem.

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Vielen Dank für die schnelle und gute Information.

Ich werde mal mit meinem Ausbilder sprechen und ihm dann mehr oder weniger mitteilen, dass ich in den nächsten 6 Wochen 3 Wochen Urlaub will und zusätzlich eine Woche Schule und eigentlich fast gar nicht mehr kommen will.

Ist ja besser so. Muss ja :D

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