Zum Inhalt springen

Nebenzu Selbsständig machen..?


Xylon

Empfohlene Beiträge

Hey,

am 1.9.2008 fange ich meinen neuen Job als IT-Systemadministrator an. Momentag bin ich als Informationskaufmann bei ner kleineren Firma angestellt. (Gelernt habe ich Fisi, bin jetzt 22 Jahre alt). Zur Zeit erstelle ich öfters mal Homepages für meinen Arbeitgeber. Is ja auch klar :)

Nun wechsel ich aber die Firma und hab mit Webdesign etc. nix mehr zu tun. Jetzt hab ich mir überlegt mich nebenzu noch Selbständig zu machen und evtl. für meinen alten Arbeitgeber noch Webdesign nebenbei zu machen.

Was gibts da zu beachten?

Wie groß ist der "Bürokram" der anfällt?

Was wenn es ein paar Monate gibt wo kein Geld damit reinkommt?

Evtl. möchte ich dann auch privat PC´s am Wochenende reparieren, wo ich dann auch Rechnungen schreiben will...

Ich danke euch schonmal für euere Antworten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was gibts da zu beachten?

Na zu allererst brauchst du die Genehmigung von deinem neuen AG.

Wie groß ist der "Bürokram" der anfällt?

Wenn du gut organisiert bist, ist der überschaubar. Die Einarbeitung kostet halt Zeit (und Nerven).

Was wenn es ein paar Monate gibt wo kein Geld damit reinkommt?

Dann kommt halt keines rein. Erst wenn das über ein Jahr oder länger so bleibt, wird das Finanzamt dich fragen, was jetzt Sache ist...

Evtl. möchte ich dann auch privat PC´s am Wochenende reparieren, wo ich dann auch Rechnungen schreiben will...

Na dann viel Glück...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na zu allererst brauchst du die Genehmigung von deinem neuen AG.

Braucht man die nicht nur wenn man im selben Bereich tätig sein will? Ansonsten hat man meines Wissens nach nur eine Informationspflicht und der AG kann da nix gegen sagen. Es sei denn du verausgabst dich da völlig und kannst deine reguläre Arbeit nicht mehr machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Braucht man die nicht nur wenn man im selben Bereich tätig sein will?

Nein. Bitte nicht ein Wettbewerbsverbot mit der generellen Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten verwechseln.

Das hängt aber u.A. auch vom Arbeitsvertrag ab. Es gibt durchaus Verträge, durch die jegliche Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...