Veröffentlicht 2. August 200817 j Hey, am 1.9.2008 fange ich meinen neuen Job als IT-Systemadministrator an. Momentag bin ich als Informationskaufmann bei ner kleineren Firma angestellt. (Gelernt habe ich Fisi, bin jetzt 22 Jahre alt). Zur Zeit erstelle ich öfters mal Homepages für meinen Arbeitgeber. Is ja auch klar Nun wechsel ich aber die Firma und hab mit Webdesign etc. nix mehr zu tun. Jetzt hab ich mir überlegt mich nebenzu noch Selbständig zu machen und evtl. für meinen alten Arbeitgeber noch Webdesign nebenbei zu machen. Was gibts da zu beachten? Wie groß ist der "Bürokram" der anfällt? Was wenn es ein paar Monate gibt wo kein Geld damit reinkommt? Evtl. möchte ich dann auch privat PC´s am Wochenende reparieren, wo ich dann auch Rechnungen schreiben will... Ich danke euch schonmal für euere Antworten
2. August 200817 j Was gibts da zu beachten? Na zu allererst brauchst du die Genehmigung von deinem neuen AG. Wie groß ist der "Bürokram" der anfällt? Wenn du gut organisiert bist, ist der überschaubar. Die Einarbeitung kostet halt Zeit (und Nerven). Was wenn es ein paar Monate gibt wo kein Geld damit reinkommt? Dann kommt halt keines rein. Erst wenn das über ein Jahr oder länger so bleibt, wird das Finanzamt dich fragen, was jetzt Sache ist... Evtl. möchte ich dann auch privat PC´s am Wochenende reparieren, wo ich dann auch Rechnungen schreiben will... Na dann viel Glück...
2. August 200817 j Hallo, Was gibts da zu beachten? du solltst vorher vielleicht auch mal mit einem Steuerberater sprechen. So ein Gespräch gibt es meist für kleines Geld oder sogar ganz umsonst. Frank
2. August 200817 j Na zu allererst brauchst du die Genehmigung von deinem neuen AG. Braucht man die nicht nur wenn man im selben Bereich tätig sein will? Ansonsten hat man meines Wissens nach nur eine Informationspflicht und der AG kann da nix gegen sagen. Es sei denn du verausgabst dich da völlig und kannst deine reguläre Arbeit nicht mehr machen.
2. August 200817 j Braucht man die nicht nur wenn man im selben Bereich tätig sein will? Nein. Bitte nicht ein Wettbewerbsverbot mit der generellen Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten verwechseln. Das hängt aber u.A. auch vom Arbeitsvertrag ab. Es gibt durchaus Verträge, durch die jegliche Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist.
3. August 200817 j Und deshalb immer vorher fragen. Denn Fragen kostet nichts und erspart einem später vielleicht viele Probleme. Frank
15. August 200817 j Autor kleine Frage noch... ich fang zum 1.9 in der neuen Firma an. Was wenn ich mich nächste woche nebenzu noch Selbsständig mach? Also vor 1.9... Würde ich dann ein einverständnis gebrauchen?
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