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Urlaubsanspruch im ersten Lehrjahr


Sherminator

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Hallo ihr alle,

die Fakten des Falles sind folgende ;):

- Meine Ausbildung zum FiSi hat am 01.05.2008 begonnen und endet voraussichtlich (und laut Vertrag) am 31.08.2010.

- Ich bin 29 Jahre alt

- verantwortliche IHK ist die "südliche Oberrhein"

- in meinem Vertrag stehen folgende Anzahlen von Urlaubstagen (Arbeitstage):

2008: 16,00

2009: 24,00

2010: 16,00

Nun habe ich auf verschiedenen Webseiten (auch anderer IHKn) die Info gelesen, dass ich bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01. Juli eines Jahres Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe.

Ebenso im letzten Lehrjahr, falls dieses nach dem 30. Juni endet (wobei ich mir im Klaren darüber bin, dass ich - sollte ich dann den ganzen Urlaubsanspruch nutzen - in diesem Jahr anschließend keinen Urlaubsanspruch mehr hätte - weder beim gleichen Arbeitgeber noch woanders).

Meine Schlussfolgerung: Sowohl für 2008, als auch für 2010 habe ich Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub, die Zahlen im Vertrag sind falsch.

Was ist Eure Meinung dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße

Stephan

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Was ist Eure Meinung dazu?

Eine andere. ;)

Also Urlaub hat man normalerweise immer nur anteilig, für jeden Monat also 1/12 vom Jahresurlaub. Von einer speziellen Regelung für Azubis habe ich bisher nix gehört.

Hast du denn einen Link zu einem Gesetzestext gefunden? Sonst poste doch mal das gefundene, dann kann man mal sehen ob das vielleicht nur Interpretationssache ist. Hast du eigentlich auch einen Ausbildungsvertrag der am 1.5. begonnen hat oder hast du vorher vielleicht einfach ein Praktikum gemacht und deine Ausbildungsvertrag geht erst später los?

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vielen Dank für Eure Antworten! :)

Hast du denn einen Link zu einem Gesetzestext gefunden? Sonst poste doch mal das gefundene, dann kann man mal sehen ob das vielleicht nur Interpretationssache ist.

[iHK-Hanau] Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

"Der Urlaubsanspruch entsteht in jedem Kalenderjahr. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Jugendliche und Erwachsene erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungsverhältnisses. Für Berufsausbildungsverhältnissen (sic!), die vor dem oder spätestens am 1. Juli beginnen, haben die Auszubildenden Anspruch auf den vollen Jahresurlaub."

Tipps und Tricks für Azubis (GRÜNE JUGEND)

Wenn Du vor dem Juli mit der Ausbildung beginnst, also mehr als ein halbes Jahr im Betrieb arbeitest, dann steht Dir schon im ersten Jahr der komplette Jahresurlaub zu.

Grundlage dieser Zitate ist wohl das Bundesurlaubsgesetz

und dort vor allem §4 (Wartezeit) und §5 (Teilurlaub).

Den Gesetzestext selbst verstehe ich zugegebenermaßen nicht ganz, aber die beiden o. g. Zitate klingen für mich eindeutig. Ich würde mich freuen, wenn ihr mich darüber aufklärt, wo mein Mißverständnis liegt.

Vielen Dank und Grüße

Stephan

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Ich hab mir den Gesetzestext zum Bundesurlaubsgesetz mal durchgelesen...also soweit ich das verstehe, haben Arbeitnehmer (auch Azubis) nur für die Monate Urlaubsanspruch, die Sie auch gearbeitet haben.

Sprich hat man 10 Monate gearbeitet berechnen sich die Urlaubstage ganz einfach mit "gesamte Urlaubstage * 10 / 12".

Für mich hört sich das fast so an, als ob sich da Bundesgesetz und IHK-Regelungen wiedersprechen, bzw die IHK da was ergänzt hat.

Die IHK muss den Ausbildungsvertrag jedoch eintragen und vorher prüfen, ob der Urlaubsanspruch laut Vertrag gewährt wird. Also kannst du davon ausgehen, dass die Urlaubstage stimmen.

Gruß

Körby

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Die entscheidenden Sachen sind doch diese hier:

§ 4 Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des

Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens

des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in

diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

B) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem

Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Liest sich als ob man also tatsächlich Anspruch auf vollen Urlaub haben könnte da §5 ja nur zum Tragen kommt wenn §4 nicht greift (vereinfacht gesagt und gilt nur für a) ). Allerdings habe ich bisher nur von der 1/12 Sache gehört. Keine Ahnung wie genau das nun zu deuten ist.

Was hast du eigentlich vor der Ausbildung gemacht? Wenn du da schon Urlaub hattest wird das ja auf deinen Anspruch angerechnet und die ganze Sache hat sich vielleicht sowieso erledigt... :D

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Liest sich als ob man also tatsächlich Anspruch auf vollen Urlaub haben könnte [...]

Nein, das ist Interpretation von etwas, was dort nicht steht.

§ 4 heisst nicht umsonst auch "Wartezeit" und bedeutet erstmal nur, dass, wenn ein Arbeitsverhältnis bspw. im November beginnt, ab Januar kein Anspruch auf den vollen Urlaub im Folgejahr besteht. Eben, weil die Wartezeit noch nicht erfüllt ist.

bimei

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Der volle Urlaub bezieht sich aber auf den Urlaub der für das ganze Jahr noch gewährt wird! Also 10/12 3/12 etc... Den vollen Urlaub erhält man erst wenn man die Probezeit überstanden hat. Ansonstener hält man nur den Urlaub für die Monate man bereits gearbeitet hat!

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Vielen Dank für Eure zahlreichen Wortmeldungen! :) Da bin ich ja schonmal in soweit beruhigt, als dass der Sachverhalt wirklich nicht so ganz leicht zu verstehen ist! ;)

Für mich hört sich das fast so an, als ob sich da Bundesgesetz und IHK-Regelungen wiedersprechen

Was genau meinst Du damit und über welche IHK-Regelungen sprichst Du? Und falls das so sein sollte, nehme ich an, dass sich die IHK dem Bundesgesetz anzupassen hat, oder?

Die IHK muss den Ausbildungsvertrag jedoch eintragen und vorher prüfen, ob der Urlaubsanspruch laut Vertrag gewährt wird. Also kannst du davon ausgehen, dass die Urlaubstage stimmen.

Das ist sehr optimistisch! ;) Aber nachdem mir mein verantwortlicher Ausbildungsberater in dieser Sache keine Antwort geben konnte, gehe ich nicht unbedingt davon aus, dass etwas rechtlich korrekt ist, weil es von der IHK kommt.

Was hast du eigentlich vor der Ausbildung gemacht?

Keinen Urlaub genommen. ;)

Der volle Urlaub bezieht sich aber auf den Urlaub der für das ganze Jahr noch gewährt wird!

Vielleicht kommen wir jetzt der Sache näher: Was versteht der Gesetzestext unter dem Begriff "voller Urlaubsanspruch"? Für mich klingt das wie der Anspruch auf Urlaub für ein ganzes Jahr.

Also §4 (Wartezeit) lässt sich wohl leicht in meine Situation übersetzen:

Am 01.11.2008 erwerbe ich erstmalig den vollen Urlaubsanspruch.

...und was bedeutet das? :confused:

Und jetzt kommt §5 (1) a)...aber den muss ich mir noch ein paar Mal durchlesen, bis ich ihn verstanden habe... ;)

Viele Gruesse

Stephan

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Was genau meinst Du damit und über welche IHK-Regelungen sprichst Du? Und falls das so sein sollte, nehme ich an, dass sich die IHK dem Bundesgesetz anzupassen hat, oder?

1. Wenn es wirklich einen Widerspruch geben sollte, hat sich die IHK anzupassen.

2. Für mich hört es sich einfach so an, dass das Bundesgesetz sagt, arbeitnehmer, egal ob Angestellte oder Azubis, bekommen anteilsmäßig Urlaub.

Der Text von der IHK hört sich für mich so an, als wenn man wenn man als Azubi vor einem bestimmten Datum in einer Firma anfängt oder nach einem bestimmten Datum aufhört anspruch auf den Gesamten Jahresurlaub hat.

Naja, aber da das Bundesgesetz ja nich unbedingt neu ist, glaube ich nicht das die IHK-Regelungen dagegen verstoßen...als verstehe ich da vermutlich irgentwas falsch.

Bisher war ich aber immer davon überzeugt, dass es so geregelt ist, wie ich es im Bundesgesetz verstanden habe, also wird dies auch so seine Richtigkeit haben.

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