Veröffentlicht 24. September 200817 j Hallo miteinander, Ich habe mit meinem Ausbildungsbetrieb mehrer Schwierigkeiten und mich dazu entschlossen die Ausbildung bei einem anderen Betrieb weiterzumachen.. So nun habe ich einen neuen Betrieb gefunden und alles mit der IHK abgeklärt.. Nun stellt sich meine Frage in welcher Form die Kündigugn sein muss und was da genau drinne stehen sollte... Grüße Masta
24. September 200817 j Naja ein kurzer Brief. Sehr geehrter Herr sowieso, hiermit kündige ich Wirkung zum sounsovielten meinen Ausbildungsvertrag. Datum, Ort Unterschrift Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 1 Tag Dim
24. September 200817 j Was genau heißt 1 Tag? So weit ich informiert bin, kann ich morgen kündigen und anschließend gehen... Genauso umgekehrt... oder etwa nicht?
24. September 200817 j Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist - sofern im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist - 14 Tage. Guckst du auch § 622 BGB (Absatz 3)... HTH ... ein Tag. Der arme Arbeitgeber
24. September 200817 j hmm Das ist für mich im Dbsatz 3 nicht ersichtlich. Dumal ich kein Drbeitnehmer oder Dngestellter bin, soindern Azubi in der Probezeit, die haben doch sicherlich andere Kündigungsfristen... na ja wenn nich ruf ich morgen einfach die ihk an. grüße
24. September 200817 j Ja, ja - wer lesen kann, findet auch die richtigen Paragraphen: BBiG §22 (Absatz 1)
25. September 200817 j Siehe hier Dim Da steht das die Probezeit maximal 3 Monate betragen darf. Ich und ein paar aus meiner Klasse haben aber 4 Monate Probezeit. Wie geht das denn?
25. September 200817 j Das ist veraltet. Die "neue" Regelung besagt, dass die Probezeit maximal 4 Monate betragen darf. Quellen z.B. hier, hier oder hier
25. September 200817 j Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.Quelle
25. September 200817 j Ja also Kündigen, und dem Betrieb Anbieten noch ne Saubere übergabe zu machen ...
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