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W-Lan nutzen entscheidung AG Wuppertal


U-- °LoneWolf°

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weilich die entscheidungsgrundlage nciht ganz nachvollziehen kann ...

Warum nicht? Der Angeklagte hat sich ohne Erlaubnis in ein fremdes Netzwerk eingeklinkt um damit ins Internet zu gelangen. Das alleine sollte ja eigentlich schon klar illegal sein. Aber da es da ja anscheinend noch keinen direkten Paragraphen zu gibt wurde er wegen der Ausspähung von Daten verurteilt, was ja ebenso zutrifft weil er dadurch das es in einem fremden Netzwerk war automatisch Daten aus diesem Netzwerk zugesendet bekommt.

Meiner Meinung nach ist das schon berechtigt.

Allerdings schafft das ganze auf der anderen Seite auch Probleme mit öffentlichen WLan Netzwerken die extra dafür da sind das man sich einwählt und Online geht. Denn da könnte es manchmal schwierig werden zu sehen ob das nun ein öffentliches Netzwerk ist oder ein privates ungesichertes.

So wie der Artikel geschrieben ist hört sich das aber für mich nicht so an als ob da so eine Verwechslung stattgefunden hat.

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hm naja mein problem ist eigentlich das die argumentation mit der zuweisung der ip etwas seltsam ist den in einem standard router kann ich idr selbst entscheiden wer eine ip erhält und wer nicht bzw. wer welche ip erhält. wenn ich diese einschränkung nciht vornehem bin ich ja anscheinend damit einverstanden das jeder eine erhält.

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hm jo aber wenn du einene film zwecks platz mit deinem beamer an deiner hauswand ansiehst hält die gema auch die hände auf weil es eine öffentliche austrahlung ist...

um dien wlan zu nutzen muss ich weder dein grundstück noch dein haus betretten.

Falls dieses urteil so problemlos bestand hat, kann ich jeden verklagen der mit seinem aus mangels an erfahrung falsch konfiguriertem wlan client in meinem offenem w-lan connectet auch ohne das er es will ....

Bearbeitet von U[[ °LoneWolf°
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hm jo aber wenn du einene film zwecks platz mit deinem beamer an deiner hauswand ansiehst hält die gema auch die hände auf weil es eine öffentliche austrahlung ist...

Hast du dazu ein Beispiel?

Was eminst du mit "auch ohne das er es will"? Kein WLan Client verbindet sich einfach so in ein Netzwerk das er findet sondern verlangt dafür eine Bestätigung.

Natürlich kannst du die Leute verklagen, das kannst du sogar wenn das Urteil so keinen Bestand haben sollte. Die Frage dabei ist nur ob du dann Recht bekommst und dabei spielen imho viele Faktoren eine Rolle. Ein paar wären zum Beispiel:

-Die Fachkenntnis des Netzwerkinhabers

-Die Fachkenntnis des (illegalen) Nutzers

-Der Name des Netzwerks

usw.

Also alles aus dem man sehen kann ob das jetzt ein Versehen eines unwissenden Nutzers war, der illigale Versuch Internetgebühren zu sparen, Daten zu klauen oder soagr der Versuch des Netzwerkbetreibers ein paar Leute in die Falle zu locken ;)

Weil ich meine haustür nich abschließe und sich jemand es darin gmütlich macht is es erst grob fahrlässig von mir und 2 hausfriedensbruch vom anderen.

Genau, das du fahrlässig handelst ändert nichts an der Tatsache das der andere eine Straftat begeht.

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Hast du dazu ein Beispiel?

Ein anderes beispiel sind Internet Radiosender mit sitz in D ... es gibt jedoch portale die diese gebühren über werbung usw. tragen und der nutzer bekommt davon nichts mit aber sobald du etwas öffentlich ausstrahlst ist eigentlich gema zu zahlen hab leider keinen paragraphen zur hand... ist aber auch nur mein kenntnis stand

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hm jo aber wenn du einene film zwecks platz mit deinem beamer an deiner hauswand ansiehst hält die gema auch die hände auf weil es eine öffentliche austrahlung ist...

Also das bezweifel ich jetzt aber mal stark.

1. Beschränkt sich die Tätigkeit der GEMA auf die Urheberrechte von Musikwerken. Der Urheber muss außerdem Mitglied der GEMA sein.

2. Wenn du dir privat einen Film kaufst. Dann kannst du ihn auch privat schauen. Egal ob alleine auf dem 7" Display im Keller oder auf deiner Hauswand. Wenn du ihn öffentlich zeigst hällt nicht irgend jemand die Hand auf sondern der Urheber zeigt dich wegen Verstoß gegen das Urherrecht an.

Wenn das Vorführen auf der Hauswand öffentlich wäre, weil es jeder der an deinem Grundstück vorbei läuft sieht, dann wäre es auch öffentlich wenn du beim Cabrio das Dach offen hast und Musik hörst. Und davon das Cabriofahrer regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden hab ich bis jetzt noch nix gehört.

edit: zu 1. Für Filme ist die VG Bild-Kunst zuständig

Bearbeitet von Cowrider
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Genau, das du fahrlässig handelst ändert nichts an der Tatsache das der andere eine Straftat begeht.

Sag mir welche er in diesem fall begangen haben soll? Er befindet sich in einem öffentlichen raum. Wenn ein apfelbaum von meinem grundstück auf den bürgersteig ragt und sich jemand einen runtergefallenen apfel nimmt, ist das dann diebstahl? Sorry, aber das urteil is für mich nicht wasserdich und ich würde es auf jedenfall anfechten.

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Also sorry aber das sollte einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen das das illegal ist. Verstehe ich echt nicht wo da das Problem sein soll du würdest dich wahrscheinlich auch nicht freuen wenn du plötzlich merkst das da plötzlich lauter Leute in deinem privaten Netzwerk rumhängen.

Dein Beispiel mit dem Apfelbaum passt übrigens überhaupt nicht zum Thema.

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Was verstehst du als "grob fahrlässig"?

Wenn jemand sein Standardpasswort des Providers drinne läßt?

Oder jemand eine Verschlüsselung wählt, die in 2 Min geknackt ist?

Alles eine Sache des "KnowHows" des Anwenders.

Ich schätze mal, meine Oma wüßte nicht wirklich, was sie da umstellen müsste und ist froh, wenn Sie ihr Passwort immer wieder mal nachschlagenkönnte, weils die Telekom ja so geliefert hat.

Genauso kann aber die "Profi-Verschlüsselung" von jedem mit entsprechenden Mitteln geknackt werden.

In jedem Fall dringe ich unerlaubt in Privateigentum ein, egal ob mein Schutz jetzt Simpel oder Kompliziert ist. Knackbar sind mit entsprechenden Mitteln und Geduld alle.

Als Beispiel ist das Auto zu nennen: Schließe ich es nicht ab, handel ich grob fahrlässig und trage eine Mitschlud.

Wenn ich es simpel abgeschlossen habe, bin ich aus dem Schneider.

Genauso wenn ich eine Wegfahrsperre und anderen technischen Schickschnack installiere.

Wer mein Auto aber haben will, der kommt auch dran. Alles eine Frage der Motivation.

Ist für mir im Fall des WLANs nichts anderes.

Was ist das für ein Rechtverständnis hier? :rolleyes:

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...

Als Beispiel ist das Auto zu nennen: Schließe ich es nicht ab, handel ich grob fahrlässig und trage eine Mitschlud.

Wenn ich es simpel abgeschlossen habe, bin ich aus dem Schneider.

Genauso wenn ich eine Wegfahrsperre und anderen technischen Schickschnack installiere.

Wer mein Auto aber haben will, der kommt auch dran. Alles eine Frage der Motivation.

Ob es aus Moralischen gesichtpunkte richtig oder falsch ist ist ja mal egal aber um das beispiel mit dem auto zu nehmen bei dem dort genanten w-lan gab es "keinen" schutzmechanismuss und das beispiel mit dem obst ist garnicht so verkehrt den der apfel braucht nicht mal runter zu fallen wenn der ast an dme der apfel hängt über das grundstück hinaus ragt ... das problem ist einen apfelbaum kann der eigentümer stutzen aber das w-lan interresiert sich nciht für die heckenscherre :D

Was ich dabei halt nicht verstehe bzw. wenn ich mich jetzt als anwender sehe woran kann ich erkennen das ein W-lan frei für jederman ist oder nciht wenn es keinen schutz hat und mir noch freiwilig eine ip gibt.

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Ob es aus Moralischen gesichtpunkte richtig oder falsch ist ist ja mal egal

Soso

aber um das beispiel mit dem auto zu nehmen bei dem dort genanten w-lan gab es "keinen" schutzmechanismuss und das beispiel mit dem obst ist garnicht so verkehrt den der apfel braucht nicht mal runter zu fallen wenn der ast an dme der apfel hängt über das grundstück hinaus ragt ... das problem ist einen apfelbaum kann der eigentümer stutzen aber das w-lan interresiert sich nciht für die heckenscherre :D

Das heißt alles was der Besitzer nicht schützt oder schützen kann steht jedem anderen der es sich nehmen will frei zur Verfügung?

Was ich dabei halt nicht verstehe bzw. wenn ich mich jetzt als anwender sehe woran kann ich erkennen das ein W-lan frei für jederman ist oder nciht wenn es keinen schutz hat und mir noch freiwilig eine ip gibt.

Das könnte wie gesagt ein Problem werden, imho kann man das meistens aber am Namen des Netzwerkes erkennen.

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Für mich ist das Urteil trotzdem rechtens.

Woran ich erkenne, ob mir jemand freiwillig seine IP gibt oder nicht?

Indem er es kennzeichnet.

In vielen Cafés ist ausgeschildert, dass ich dort das WLAN nutzen darf.

Wenn Lieschen Müller in der Poststasse 4711 nicht Ihre Einwilligung explizit gibt, gehe ich davon aus, dass sie unwissend mit einem freien Zugang unterwegs ist. Damit wären wir wieder bei grob fahrlässig und sie trägt eine Mitschuld. Aber derjenige, der mutwillig und mit Wissen das Netzwerk mitnutzt, der ist in meinen Augen in den Punkten darin Schuldfähig, die auch der Richter genannt hat.

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...

Das heißt alles was der Besitzer nicht schützt oder schützen kann steht jedem anderen der es sich nehmen will frei zur Verfügung?

...

ok hab mcih da etwas unglücklich ausgedrückt,

wenn ich mein auto nciht abschließe ist es natürlich diebstahl wenn jemand dieses unberechtigter weise in seinen besitzt bringt.

Was mich halt bei dem Urteil stört, das der kläger sein W-lan ja öffentlich anbietet und jedem der es möchte eine ip-adresse gibt.

Wenn ich jetzt beispielsweise in die Videothek gehe kann ich das jederzeit tun es sei den ich bin nicht zugangsberechtigt (z.B. unter 18) der Videotheken betreiber kann mich aber zu jeder zeit rauswerfen (funktioniert im w-lan auch ) und mir hausverbot erteilen, dann darf ich nciht mehr rein und habe nicht mehr das recht diese räume zu betretten.

Was die geschichte mit den W-Lans angeht ich habe es in der vergangen heit so gehandhabt das ich mich nicht eingewählt habe sondern versucht habe rauszufinden wer es ist und die betreffende person über das sicherheitsloch informiert ...

...

Das könnte wie gesagt ein Problem werden, imho kann man das meistens aber am Namen des Netzwerkes erkennen.

Naja für die Namens gebung des eigenen W-Lan gibts halt keien richtlinie ...

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In jedem Fall dringe ich unerlaubt in Privateigentum ein, egal ob mein Schutz jetzt Simpel oder Kompliziert ist. Knackbar sind mit entsprechenden Mitteln und Geduld alle.

Genau das is das was ich nicht verstehe. Dann kann ich mein Privates eigentum in einen öffentlichen raum ausdehnen und jeden verklagen der ein handy mit wlan hat.

Bei dem anderen steckt krimienelle energie hinter. Außerdem hast du davon einen schaden, den ich in diesem fall beim besten willen nicht erkennen kann.

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Für mich ist das Urteil trotzdem rechtens.

Woran ich erkenne, ob mir jemand freiwillig seine IP gibt oder nicht?

Indem er es kennzeichnet.

In vielen Cafés ist ausgeschildert, dass ich dort das WLAN nutzen darf.

Wenn Lieschen Müller in der Poststasse 4711 nicht Ihre Einwilligung explizit gibt, gehe ich davon aus, dass sie unwissend mit einem freien Zugang unterwegs ist. Damit wären wir wieder bei grob fahrlässig und sie trägt eine Mitschuld. Aber derjenige, der mutwillig und mit Wissen das Netzwerk mitnutzt, der ist in meinen Augen in den Punkten darin Schuldfähig, die auch der Richter genannt hat.

hm :upps jetzt ist mir ein licht aufgegangen :upps den gedankensprung habe ich bis jetzt nicht auf die reihe bekommen den wenn der W-lan betreiber ne mitschuld bekommt fine ich das ok anders wäre es nciht in ordnung

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Was mich halt bei dem Urteil stört, das der kläger sein W-lan ja öffentlich anbietet und jedem der es möchte eine ip-adresse gibt.

Nein er bietet es nicht öffentlich an. Wenn ich mit jemandem per Handy telefoniere bietet ich das Gespräch auch nicht öffentlich für jeden zum mithören an.

Was die geschichte mit den W-Lans angeht ich habe es in der vergangen heit so gehandhabt das ich mich nicht eingewählt habe sondern versucht habe rauszufinden wer es ist und die betreffende person über das sicherheitsloch informiert ...

ja das ist doch eine sehr nette Vorgehensweise

Dann kann ich mein Privates eigentum in einen öffentlichen raum ausdehnen und jeden verklagen der ein handy mit wlan hat.

So ein Unsinn nur weil das Handy wlan hat verbindet sich das ja nicht automatisch mit deinem Netzwerk.

Bei dem anderen steckt krimienelle energie hinter. Außerdem hast du davon einen schaden, den ich in diesem fall beim besten willen nicht erkennen kann.

Ahja also hast du keinen schaden wenn ich in deine nicht abgeschlossene Wohnung komme und mich in dein Wohnzimmer setzte?

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Genau das is das was ich nicht verstehe. Dann kann ich mein Privates eigentum in einen öffentlichen raum ausdehnen und jeden verklagen der ein handy mit wlan hat.

Natürlich kann auch öffentlicher Raum von deinem Eigentum eingenommen sein.

Wenn jemand dein Fahrrad vom Hof klaut, wo jeder drauf darf, wirst du dich auch nicht gerade darüber freuen, oder?

Schließlich stand es ja öffentlich und herrenlos herum also gehört es auch keinem. Heißt also, du hast auch keinen Anspruch darauf, dass der Täter gefasst wird und dir dein Rad wiedergibt.

Und wenn ich mit dem Handy beabsichtige mit in ein WLAN einzuhacken, dann ist auch dieser in meinen Augen Schuldfähig.

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Falscheingestellte schon.

Du kannst also einstellen "Verbinde mich automatisch mit alle gefundenen Netzwerken"?

Is mein wohnzimmer öffentlicher raum?

Dann erklär mir doch mal bitte was du unter öffentlichem Raum verstehst und wie sich da deiner MEinung nach auf diesen Fall oder Privateigentum generell auswirkt?

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