manuel1987 Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Hallo zusammen, durch Weihnachtseld und sonstigen Beträge musste ich dieses Jahr bereits etwa 70€ Lohnsteuer zahlen. Welche Möglichkeiten gibt es, dieses Geld wieder zurückzubekommen? Ab wie viel KM zählen die Fahrtkosten? Zur Arbeit hab ich 30km für Hin- und Rückfahrt und zur Berufsschule 60km. Berufsschule hab ich 1 1/2 mal die Woche. Ist es damit möglich, Lohnsteuer zurückzubekommen? Oder gibt es irgendwo eine verständliche Übersicht? Denn einen Steuerberater zu fragen, lohnt sich nicht, da würd ich für den ja mehr zahlen, als ich Lohnsteuer zurückbekommen würde*g*... Was habt ihr denn gemacht um das Geld zu bekommen? Gibt ja sicherlich einige, die Lohnsteuer während der Ausbildung zahlen müssen... Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Servus, also prinzipiell ist es erst mal so, dass Du durch eine Lohnsteuererklärung durch Ausgaben Dein zu versteuerndes Einkommen senkst. In Deinem Fall ist es Dein Ziel, das Einkommen so weit zu drücken, dass Du nicht lohnsteuerpflichtig bist und damit die gezahlten Beträge zurück bekommst. Dazu musst Du eine Steuererklärung machen (die Formulare gibts beim Finanzamt oder Du verwendest eine Software). Du musst Dich einlesen, welche Teile der Erklärung Du machen musst (Mantelbogen ist immer dabei, dann für Dich die Anlage N für eine nichtstelbständige Tätigkeit und evtl. weitere Anlagen, falls Du etwas für die Altersvorsorge hast oder Ähnlichhes). Die füllst Du aus und weist an den gegebenen Stellen Deine Ausgaben nach (Anlage N und Mantelbogen in der Regel) und gibst die Erklärung ab. Die Summe Deiner Aufwände wird von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen und dadurch ein zu versteuerndes Einkommen errechnet. Wenn das unter der Grenze für die Lohnsteuer liegt, erhältst Du die gezahlten Beiträge zurück. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten. Dort gilt in der Regel eine Pauschale von 920 Euro. Erst wenn du diese überschreitest macht es Sinn deine Werbungskosten geltend zu machen. Grob gesagt zählen zu den Werbungskosten die Aufwendungen die du hast um deinen Beruf auszuüben( zum Beispiel Arbeitsmittel). Die Fahrten zur Berufsschule kannst du voll absetzten mit 30 Cent je Kilometer. Die Fahrt zur Arbeit nur wenn die einfache Fahrt 21km übersteigt. (Stichwort Pendlerpauschale).Da wird aber zur Zeit gegen geklagt, Alles andere wird dir sicherlich google sagen können. Dies ist meine persönliche Erkenntnis und kann durchaus falsch sein . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Fahrkosten zur Arbeitsstelle kannst du ab dem 1. KM angeben, da das Urteil noch aussteht und der Rat diverser Lohnsteuerhilfevereine so aussieht, dass man ab dem 1. KM angeben soll. Falls das Urteil negativ ausfällt, muss man die Steuer nachzahlen, aber man hat das Geld erstmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Fahrkosten zur Arbeitsstelle kannst du ab dem 1. KM angeben, da das Urteil noch aussteht und der Rat diverser Lohnsteuerhilfevereine so aussieht, dass man ab dem 1. KM angeben soll. Falls das Urteil negativ ausfällt, muss man die Steuer nachzahlen, aber man hat das Geld erstmal. Nein es ist genau umgekehrt. Wenn man alles ab dem 1. km angibt, werden vom Finanzamt automatisch 20km abgezogen. Sollte ein Urteil mal etwas anderes besagen, so bekommt man dann Geld vom Finanzamt zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Nur der Vollständigkeit halber: normalerweise besteht dieser Automatismus nicht. Wenn eine Steuererklärung bearbeitet wurde und rechtskräftig ist, erhält man im Nachhinein bei einem Urteil nicht automatisch zu viel gezahltes Geld zurück. Man muss in der Regel gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und dieser befindet sich dann in einem Wartezustand, bis die Gesetzeslage geklärt ist (Bsp. Solidaritätszuschlag). Bei der Pendlerpauschale ist es meines Wissens allerdings so, dass die Finanzämter die Sachlage bis zur endgültigen Klärung on hold setzen. Genaueres sollte aber der Steuerbescheid erzählen. Und wenn nichts drinsteht, kann man ja immer noch Einspruch einlegen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 ja ok, ich habe die genauen Abläufe da mal etwas ausgeblendet. Real ist es dann wirklich so, dass die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt wird, d.h. berechnung ab dem 21. Kilometer und der Bescheid automatisch unter Vorbehalt ausgestellt wird. In diesem Fall sollte das FA aber selbst tätig werden. Sonst ist das nicht der Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumpel84 Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 ...musste ich dieses Jahr bereits etwa 70€ Lohnsteuer zahlen. Würd ich mich freuen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.