mark0 Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Hallo, ich versuchs kurz & knapp zu formulieren: Bei der Sommerprüfung war ich teils krank, so dass ich nicht an allen schriftlichen Prüfungen teilnehmen konnte. Vor der IHK konnte ich trotzdem meine Praesi halten, somit hatte ich den einen Teil der Prüfung schonmal gut bestanden (mit Doku & Praesi), nun fehlten mir halt noch die nicht mitgeschriebenen schriftlichen Prüfungen zum Abschluss. Im Sommer hatte ich aufgrund dieser Situation nur ein Abgangszeugnis von der Berufsschule erhalten.(vorläufig weil ich halt keinen Abschluss erreicht hatte) Jetzt hatte ich die schriftlichen die noch gefehlt hatten nachgeholt und hatte Ende letzter Woche ne Mail von meinem ehemaligen Lehrer erhalten, " die abschlussfeier findet da und da statt...blabla... ich versuche das bis dahin ihr BERUFSSCHUlABSCHLUSSZEUGNIS vorliegt....". Heisst das jetzt das ich die Prüfungen bestanden habe, oder hat das gar nix auszusagen?! Von der IHK habe ich bisher leider noch keine Ergebnisse zugeschickt bekommen. Ich mache mir halt schon seit Wochen wahnsinnige Sorgen, da ich eine der beiden Prüfungen arg verhauen habe. Schönen 2ten Advent noch. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Soweit ich weiß, bekommst du auch ein Berufsschulzeugnis, wenn du die IHK Prüfung nicht bestehen solltest (bitte korrigieren, falls ich mich da irre ). Aber ich glaub nicht, dass wir mit großem Erfolg die Aussage deines Lehrers interpretieren können - frag ihn doch einfach mal. MFG, AbdSabour Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 9. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2008 Das Abschlusszeugnis der Berufsschule hat mit dem Prüfungszeugnis der IHK nichts zu tun. Bei einigen IHKs ist es lediglich möglich, sich die Noten des Berufsschulzeugnisses auch ins IHK-Zeugnis eintragen zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 Bei einigen IHKs ist es lediglich möglich, sich die Noten des Berufsschulzeugnisses auch ins IHK-Zeugnis eintragen zu lassen. Kleine Korrektur, das ist nicht nur bei einigen IHKn möglich, sondernm bei allen, weil es gesetzlich geregelt ist. § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...] bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 10. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...] bimei Auch der erste Satz ist interessant für alle, die vielleicht auswandern möchten... Ich habe eine englische Version daheim... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vestax Geschrieben 17. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2008 Zitat von bimei Beitrag anzeigen § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...] bimei das finde ich sehr interessant! wann sollte man sich um den antrag kümmern? ich habe am 22.01. meine präsentation. sollte man das also schon jetzt machen, oder erst NACH der präsentation, wenn alle noten feststehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 geht das auch noch nachträglich? ich weiß, bei der IHK anrufen, aber vielleicht weiß das ja einer gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 geht das auch noch nachträglich? ich weiß, bei der IHK anrufen, aber vielleicht weiß das ja einer gruß Yup geht nachträglich... Habe diese Woche zusätzlich zu meinem deutschen und dem englischsprachigen auch noch das französische Zeugnis erhalten... (Man weiß ja nie :D:D) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 lol wann hattest du denn prüfung? meine war im sommer 08 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 lol wann hattest du denn prüfung? meine war im sommer 08 Dito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 ok, danke dir! das zeug besorg ich mir auch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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