superbobbes Geschrieben 4. April 2009 Teilen Geschrieben 4. April 2009 Ist das Blödsinn oder stimmt es? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 4. April 2009 Teilen Geschrieben 4. April 2009 Ist kein Blödsinn, sondern regional je nach zuständiger Kammer unterschiedlich geregelt. Manche Kammern erlauben Ergänzungen, manche verlangen ein jungfräuliches Tabellenbuch ohne jegliche Notizen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
superbobbes Geschrieben 4. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. April 2009 hmm das komische ist das z.b. Im Bereich Koblenz Letzte Woche angekündigt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 4. April 2009 Teilen Geschrieben 4. April 2009 Was ist daran komisch, wenn die Kammer Hinterposemuckel andere Prüfungsdurchführungsbestimmungen als die Kammer koblenz hat. Auch können Kammern durchaus ihre Prüfungsbestimmungen ändern und den anderen Kammern anpassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
err0r Geschrieben 5. April 2009 Teilen Geschrieben 5. April 2009 Umso mehr nachgefragt wird, desto mehr wird drüber nachgedacht ob es verboten wird. Also gar nicht drüber nachdenken und verrückt machen lassen. Ich denke in zwei bis drei Wochen hat sich das Thema sowieso wieder erledigt. Ich werde meins trotzdem "tunen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 5. April 2009 Teilen Geschrieben 5. April 2009 @err0r: Spätestens, wenn deine Prüfung nicht gewertet wird, weil du dein IT-Handbuch "getuned" hast, ohne dabei die Vorschriften deiner zuständigen IHK zu kennen bzw. zu beachten, wirst du dich über diese Einstellung ärgern. Ich kann nur jedem empfehlen, bei der IHK nachzufragen, was erlaubt ist und was nicht. Nur weil einige nachfragen, ändern die nicht gleich ihre Meinung zu diesem Thema. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrBurns Geschrieben 5. April 2009 Teilen Geschrieben 5. April 2009 Ich hab von einem gehoert (der seine Prüfung ein Jahr vorm ir gemacht hatte), das beim durschauen der Bücher einer sein Buch fast abgenommen bekommen hatte, weil er sich die änderungen der neusten Ausgabe Kopiert und reingelegt hatte. Wie dem aber auch sei, ich hatte (und durfte) nichts drinstehen und habs auch ohne Probleme geschafft. Und wenn man es nur schafft, weil man sich zig Sachen reingeschrieben hat, bringt einem das auch nicht viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikaruga Geschrieben 6. April 2009 Teilen Geschrieben 6. April 2009 Ich finde es auch grenzwertig, irgendwelche Seiten einfach einzufügen. Es steht eindeutig da, dass nur das Tabellenbuch und/oder IT-Handbuch erlaubt ist, keine anderen Hilfsmitteln. Streng genommen könnte man solche Blätter als "anderes Hilfsmittel" ansehen. Insbesondere eigens angefertigte Ausdrucke könnten ja theoretisch manipuliert wurden sein. Aus diesem Gund werde ich mir auch keine Notizen machen, die Änderungen oder fehlende Informationen betreffen. Soweit ich weis ist es aber meistens erlaubt, sich Verweise einzukleben. Das finde ich aber noch soweit in Ordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 7. April 2009 Teilen Geschrieben 7. April 2009 Und nochmal: Jede IHK erlässt da eigene Vorschriften. Es gibt durchaus IHK, die auch das Einlegen kopierter Seiten (z.B. aus aktuelleren Ausgaben des IT-Handbuchs) zulassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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