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Wieviel DBI/DBM sind erlaubt


Grand0815

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich würde ganz gern mal von jemandem wissen (der sich gut damit auskennt) wieviel DBI denn nun bei einem Wlan Router erlaubt sind. Mein Freund und Helfer google gibt mir 1000 verschiedene Meinungen :rolleyes:

Ich spiele mit dem Gedanken eine neue Antenne an mein D-Link Router anzubauen. (mit 5DBI). Ständig lese ich was von 20 DBI Maximum... aber wie ermittel ich das denn ganz genau? Wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könnt

:)

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Dieser Satz aus Wikipedia sagts:

In Deutschland ist die effektive isotrope Strahlungsleistung von WLAN-Anlagen auf 100 mW (= 20 dBm) EIRP (bei 2,4 GHz), 200 mW (= 23 dBm) EIRP (bei 5,15 − 5,35 GHz über 5,25 GHz mit TPC und DFS) bzw. 1000 mW (= 30 dBm) EIRP (bei 5,47 − 5,725 GHz mit TPC und DFS) begrenzt.

Zum Verständins:

Wichtig ist was hinten rauskommt. :)

Es ist also die maximale Abstrahlleistung geregelt.

Diese Setzt sich zusammen aus:

Leistung aus dem Sender - Verlust in der Leitung zur Antenne + Gewinn der Antenne

Jetzt kommt es drauf an wieviel Leistung dein Router abgiebt.

Beispiel:

Router Output: 50mw (17dbm)

Verlust der Leitung zur Antenne 0db (Antenne direkt an den Router geschraubt)

Dann darf also deine Antenne max. 3db Gewinn haben.

Wenn du die Antenne nun woanders hinschraubst, und sagen wir 5db Verlust auf der Leitung bekommst:

17db (Router) -5db (Leitung) = 12DB

Darf die Antenne max. 8db haben.

Verstanden? :)

Also musst du als erstes herrausbekommen was der Router als Output hat.

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Super,

das klingt alles schon sehr logisch. Dann werde ich heute mal nach dem Modellnamen meines Routers suchen und schaun wieviel Leistung dieser hat. Die antenne würde dann direkt rangeschaubt werden...

Was würde denn im günstigsten Fall passieren wenn ich die 20DBI überschreite? ;)

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Naja, du verstösst gegen diese Strahlenverordnung (oder wie die nochmal genau heisst), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurde.

Solange das im Rahmen bleibt und keiner vor deinem WLAN gegrillt wird, oder es in der Nachbarschaft Probleme deswegen gibt, wird das wohl kaum wen interessieren.

Ansonsten kann afaik eine Geldstrafen/Verwarnung verhängt werden und dir kann unter Umständen das Gerät abgenommen werden. (So war es zumindest damals bevor die Bundesnetzagentur das übernommen hat.)

So genau wird das aber eh wohl keiner nehmen, wenn du nicht grad ein öffentliches Gebäude hast, in dem die Standards eingehalten werden müssen.

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