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Am Tag der mündlichen Prüfung freigestellt?


saubens

Empfohlene Beiträge

hallo :)

an folgenden Tagen wirst du freigestellt:

- tag vor der zwischenprüfung (optional, nicht jede firma macht das)

- tag der Zwischenprüfung

- tag vor der abschlussprüfung (optional, nicht jede firma macht das)

- Abschlussprüfung

- mündliche Prüfung

du hast ein recht drauf. Denn niemand kann von dir erwarten, dass du 8 Uhr morgens in der Firma mit deiner Karte deine Zeit stichst und parallel du 8:30 uhr schon bei der IHK zur mündlichen Prüfung sein musst, so als Beispiel.

Du hast das Recht an Prüfungstagen freigestellt zu bekommen.

Sprich deinen Ausbilder/in drauf an und oder gleich zur Personalabteilung, dass sie das in dein Zeitkonto gutschreiben und dir da keine Plus-stunden abgezogen werden.

Du musst an diesem Tag freigestellt werden, ich auch, ich werd mein Ausbilder noch bescheidgeben und auch der Personalabteilung ne Mail schreiben das der Tag bei mir freigestellt eingetragen werden muss.

mfg

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vielen dank nihat,

hast mir sehr geholfen :-)

immer gerne :)

teile dies deinem Ausbilder auf jeden Fall mit.

Damit er bescheid weiß.

Wenn er es auch gleich für dein Zeitkonto veranlasst, dann musst du sogar nichts weiteres machen.

Wenn er aber nur sagt "ok, geht klar, ich weiß bescheid" = gib der Personalabteilung bescheid, die tragen das für dein Zeitkonto ein, so brauchst du an dem Tag die Firma net aufsuchen, vielleicht nur, um dein Beamer & Laptop der Firma zurückzugeben (falls du eins der Hardware Komponenten von der Firma bekommen hast), wiedersehen macht Freude :P

oder aufn Glas Sekt kann man ja die Firma nach der mündlichen Prüfung auch ruhig aufsuchen :P, aber wie gesagt, lass dich am Tag der mündlichen Prüfung definitiv freistellen.

Kannst ja dann trotzdem die Firma nach der mündlichen Prüfung besuchen, nur wenn du willst und musst, ist ja dann egal und optional:).

mfg

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Du hast das Recht an Prüfungstagen freigestellt zu bekommen.

In dieser Absolutheit: vollkommen falsch.

Ich habe das mal in einem anderen Thread auseinandergenommen:

http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/127587-pruefung-frei.html

Kurzform: für Azubis, die unter das JArbSchG fallen: Freistellung für den Tag der Prüfung und den Tag davor.

Für alle anderen Azubis: Freistellung nur für die Prüfung. Gehen z.B. die Klausuren von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann der Betrieb durchaus verlangen, dass du nach der Prüfung im Betrieb auftauchst.

Andere (weitergehende) Regelungen können durch Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträge getroffen werden.

Und ganz lästerlich am Rande: das ist WiSo-Basiswissen. :rolleyes:

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In dieser Absolutheit: vollkommen falsch.

Ich habe das mal in einem anderen Thread auseinandergenommen:

http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/127587-pruefung-frei.html

Kurzform: für Azubis, die unter das JArbSchG fallen: Freistellung für den Tag der Prüfung und den Tag davor.

Für alle anderen Azubis: Freistellung nur für die Prüfung. Gehen z.B. die Klausuren von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann der Betrieb durchaus verlangen, dass du nach der Prüfung im Betrieb auftauchst.

Andere (weitergehende) Regelungen können durch Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträge getroffen werden.

Und ganz lästerlich am Rande: das ist WiSo-Basiswissen. :rolleyes:

soso, in meiner Wiso Prüfung am 13.05. wurd das net abgefragt :P hihi

ja aber wieviele Firmen machen denn das? Das sie wirklich den Azubi direkt nach der Prüfung wieder weiter am Arbeitsplatz schaffen sehen wollen? :upps

also ich bekam immer die vollen Tage, war sogar Selbstverständlichkeit.

Aber wenn er nur die "Stunden" dafür frei kriegt, auch kein drama, wenn er die Hardware (Beamer & Laptop) von der Firma bekommen hat, kann er sie danach ja der Firma vor Ort zurückgeben und danach bisschen weiter rumirren in der Firma :floet:

Auch ich werde, obwohl ich den ganzen Tag wieder frei kriegen werde, nach der mündlichen Prüfung zur Firma gehen, Hardware zurückgeben und dann Ausbilder umarmen und dann bisschen weiter in der Firma rumspinnen:floet:

ist doch alles kein Drama :e@sy

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teile dies deinem Ausbilder auf jeden Fall mit.

Damit er bescheid weiß.

Und damit er auch was zu Lachen hat. Noch nie soviel Falschinformationen auf einem Haufen erlebt.

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Kurz: wenn dir der PA die Hand schüttelt und gratuliert, dann ist nix mehr mit Azubidasein. Dann ist der Ausbildungsvertrag beendet.

Wie gesagt: WiSo-Basiswissen. :rolleyes:

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Und damit er auch was zu Lachen hat. Noch nie soviel Falschinformationen auf einem Haufen erlebt.

ich meine aber davoooooooor,

wenn er z.b. am 1.juli mündliche prüfung hat, soll er einfach ohne irgendjemanden bescheid gesagt zu haben einfach hingehen?

Wenn die Abteilung nix weiß, der Ausbilder nix weiß, die Abteilung den Ausbilder erschreckend fragt wo er heute denn nun ist und bleibt und der Ausbilder nicht ahnt, dass ja der 1.juli der Azubi mündliche Prüfung hat = :P böööö

Kurz: wenn dir der PA die Hand schüttelt und gratuliert, dann ist nix mehr mit Azubidasein. Dann ist der Ausbildungsvertrag beendet.

Wie gesagt: WiSo-Basiswissen. :rolleyes:

das weiß ich selber.

Wiso Basiswissen, was ich auch in meiner wiso Prüfung am 13.5 net gefragt wurde :P

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das weiß ich selber.
Und warum verbreitest du dann irreführende Informationen?
Wiso Basiswissen, was ich auch in meiner wiso Prüfung am 13.5 net gefragt wurde :P
Glückwunsch.

Und wenn alles Basiswissen abgefragt werden würde, würde dieser Prüfungsteil ca. fünf Stunden in Anspruch nehmen.

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In dieser Absolutheit: vollkommen falsch.

Ich habe das mal in einem anderen Thread auseinandergenommen:

http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/127587-pruefung-frei.html

Kurzform: für Azubis, die unter das JArbSchG fallen: Freistellung für den Tag der Prüfung und den Tag davor.

Für alle anderen Azubis: Freistellung nur für die Prüfung. Gehen z.B. die Klausuren von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann der Betrieb durchaus verlangen, dass du nach der Prüfung im Betrieb auftauchst.

Andere (weitergehende) Regelungen können durch Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträge getroffen werden.

Und ganz lästerlich am Rande: das ist WiSo-Basiswissen. :rolleyes:

Das ist totaler Quatsch. Was ist denn damit, dass nach bestehen der Praktischen Prüfung die Ausbildung beendet ist. Also wenn ich um zehn Uhr Prüfung habe und um elf uhr fertig bin und mir gesagt wird das ich bestanden habe, dann bin ich mit der Ausbildung fertig. :mod:

Man geht natürlich nochmal in die Firma um das zu verkünden aber bestimmt nicht um zu arbeiten.

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Ich denke Chief hat es zum einen auf die schirftliche Prüfung bezogen und zum anderen wenn die praktische Prüfung um 15:00 Uhr ist, dann kann der Betrieb bei Volljährigen Auszubildenden die Anwesenheit morgens verlangen. Es sei denn es gibt entsprechende Regelungen laut Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Frank

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Das ist totaler Quatsch.

So so.

Für alle anderen Azubis: Freistellung nur für die Prüfung. Gehen z.B. die Klausuren von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann der Betrieb durchaus verlangen, dass du nach der Prüfung im Betrieb auftauchst.

Was ist denn damit, dass nach bestehen der Praktischen Prüfung die Ausbildung beendet ist. Also wenn ich um zehn Uhr Prüfung habe und um elf uhr fertig bin und mir gesagt wird das ich bestanden habe, dann bin ich mit der Ausbildung fertig.

Habe ich das bestritten? Wenn du mal genau liest, habe ich als Beispiel die Klausuren genannt. Vielleicht sollte man es mal mit erfassendem Lesen versuchen.

Und wer sich mit mir über Diplomatie unterhalten will (ihr habt mich noch nicht undiplomatisch erlebt und ich verspreche euch: das wollt ihr auch nicht), der darf mir gerne eine PN schreiben.

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