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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

habe nur eine kurze Frage. Bin im moment dabei meinen Abschluss also Fachinforamtiker / Systemintegration zu machen. Habe den schriftlichen teil schon hintermir und warte nun noch auf meine Präsentation und das Fachgespräch. Jetzt zu meiner Frage. In meinem Ausbildungsvertrag steht Ausbildungsende 31.08.2009, viele meiner Bekannten sagen aber das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der "mündlichen Prüfung" beendet wird und ich ab diesem Zeitpunkt entweder einen neuen Vetrag unterschreiben muss zwecks übernahme (heisst auch kein Azubigehalt mehr) oder eben ab da dann frei habe. Kann mir jmd sagen wie das abläuft und vll auch eine Quelle liefern die ich meinem Chef vorlegen kann ? Habe auch mal was von einem Paragraphen gehört.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Also das Ausbildungsverhältniss endet tatsächlich am tag deiner mündlichen Prüfung, sofern du bestehst.

Ich meine auch, da bin ich mir aber nicht sicher, das wenn du vorher kein Kündigungsschreiben von deiner Firma bekommen hast, du automatisch übernommen wirst.

Edit: hab noch was gefunden dazu ...

BBiG § 17 Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Bearbeitet von Lucius

Man hat nicht automatisch nach dem Fachgespräch bestanden. Die Korrektur der schriftlichen Prüfung kann auch länger dauern.

Auch wenn man vorher keine Kündigung erhalten hat, reicht es, wenn der Arbeitgeber dich am Weiterarbeiten hindert.

Die korrektur der schriftlichen Prüfung ist schon rum, habe ich gestern das Ergebnis per post bekommen.

... Deines Ausbildungsvertrages müsste es eigentlich drinstehen.

(Stichwort: Vorzeitige Beendigung)

@robotto7831a

Nicht ganz - BBiG - Einzelnorm - wenn man tatsächlich als (ehemaliger) Azubi einfach weiterarbeitet und die Firma sagt nichts, dann besteht ein Arbeitsverhältnis.

Das ist aber absolut nicht zu empfehlen! Damit gewinnt man als Azubi faktisch nichts, da spätestens bei der ersten (Monats-)Lohnforderung der Aerger losgeht.

Daher gilt: Man sollte rechtzeitig vor der Abschlussprüfung selbst aktiv werden und nachfragen, ob eine Uebernahme möglich ist und falls nicht (bzw. es ungewiss ist) sich nach einer neuen Stelle umsehen.

Bearbeitet von bigvic

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