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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hoffentlich das richtige Unterforum.

Es geht um folgendes:

Letzte Woche besuchte ich eine Schulung ca 600km von meinem Wohnort entfernt.

Ich bin Sonntags Mittags angereist. Die Schulung ging von Mo-Fr 9-18 Uhr. Freitag Abends/Nachts bin ich dann zurück gefahren. Fahrtzeit incl. Stau jeweils ca 7 Stunden.

Die Schulung war eine Verordnete Schulung (Zertifizierungsschulung um Service im Bereich Hardware eines bestimmten Herstellers abwickeln zu dürfen) Ohne diese Zertifikate (3 insg.) darf unsere Firma keine Hardwarereparaturen durchführen an diesen Geräten.

Letztes Jahr als Azubi war es so, das ich pro Tag Summe X (glaube 24€...) bekommen habe. allerdings war ich da nur 2 Tage weg.

Jetzt ist es so, was wir einen neuen Chef haben und der nichts zahlen möchte.

Begründung: Die Schulung kommt ja auch Ihnen zu Gute und sie behalten das Wissen auch wenn sie die Firma wechseln. Wir haben ja schließlich schon das Hotel+Fahrt+Schulung gezahlt.

Also es gibt nichts. :(

Jetzt interessiert mich die rechtliche Lage, Im Internet bin ich nicht so richtig fündig geworden.

Mal davon abgesehen, dass ich das menschlich ziemlich Arm finde (die Schulung bringt schließlich nur der Firma etwas, nicht mir, auch wenn der Chef das anders auslegt), entstanden mir einfach Mehrkosten in dieser Zeit. Zuhause koche ich mir Abends ne Kleinigkeit, das reicht. Hier hatte ich aber nicht die Möglichkeit mich selbst zu Verpflegen. Ich war gezwungen mir Mittags + Abends etwas zu Essen zu kaufen.

In meinem Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt.

Hat hier jemand Infos für mich ob ich Anspruch auf eine Verpflegungspauschale oder wie auch immer man das ganze nennen möchte habe?

2. Frage.

Wie sieht das mit der Fahrtzeit aus. Muss diese als Arbeitszeit angerechnet werden?

Eigentlich bin ich ja was überstunden angeht nciht pingelig, aber das war ja nciht gerade ein Pappenstil. Ca 14 Stunden Fahrt, die eine Hälfte Sonntags, die andere in der Nacht von Fr. auf Sa.

Hat hier jemand Infos für mich ob ich Anspruch auf eine Verpflegungspauschale oder wie auch immer man das ganze nennen möchte habe?

Normalerweise hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Verpflegungsgeld, wenn nicht im Arbeitsvertag, Tarifvertag, Betriebsvereinbartun ... festgeschrieben steht. Zumindest ist mir keine gesetzliche Regelung diesbezüglich bekannt. Dafür kannst du das afaik von der Steuer absetzen.

2. Frage.

Wie sieht das mit der Fahrtzeit aus. Muss diese als Arbeitszeit angerechnet werden?

Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht.

Aber üblich ist denke ich, dass ein Schulungstag wie ein "normaler" Arbeitstag zählt. D.h. wenn du 8 Stunden normal täglich arbeitest dann ist der Schulungstag auch mit 8 Stunden zu rechnen, egal ob er 4 oder 12 Stunden dauert. Hin- und Rückreise zu Schulungen sind meist keine Arbeitszeit, sondern geht zu lasten der Arbeitnehmers. Ob ausserhalb der Dienstzeit Reisezeit = Arbeitszeit ist, ist afaik rechtlich umstritten und kommt auf den Einzelfall an -> Anwalt/Gericht fragen.

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