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Kündigung und Betriebswechsel


Boardie

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Moin,

ich befinde mich derzeitig, seit August 2009, in einer Ausbildung zum Informatikkaufmann.

Nun ist es leider so, dass das Betriebsklima in dem Unternehmen durchgehend am Boden ist, verschuldet durch die beiden aufbrausenden Geschäftsführer welche meines Erachtens nach keinen Schimmer von Menschenführung, geschweige denn dem respektvollen Umgang mit ihren Mitarbeitern haben.

Das ganze wirkt sich so aus, dass wir eine enorme personelle Fluktuation im Betrieb haben - bei etwa 110 Angestellten haben alleine seit meinem Eintritt in die Firma 15 Leute gekündigt.

Von den beiden Azubis die mit mir zusammen begonnen haben bin ich ebenfalls der Letzte verbleibende und von dem Ersatz der ehemaligen Kollegen haben zwei die Ausbildung ebenfalls wieder abgebrochen.

Nun bin ich aber schon relativ alt für eine Ausbildung (24) und hatte mir daher vorgenommen die Zähne zusammenzubeißen und diese drei Jahre mit guter Miene zum bösen Spiel durchzuziehen.

Leider nagt das aber enorm an meinen Nerven, und ich gehe inzwischen vollkommen lustlos zur Arbeit, versuche engagiert meine Zeit abzusitzen und freue mich über jede Minute die mich dem Feierabend näher bringt.

Ein weiterer Ausraster eines der Geschäftsführer gestern lässt mir nun aber keine Ruhe mehr und ich bin nun fest entschlossen den Betrieb zu wechseln. Alternative Stellen habe ich bereits in Aussicht als Fachinformatiker für Systemintegration - also nicht wieder als Informatikkaufmann.

Ich würde nun gerne wissen ob und auf welche Weise (z. B. fristgerecht oder fristlos) ich kündigen kann, ob ich dafür vllt. von der IHK "gesperrt" würde usw.

Ein Schlichtungsverfahren der IHK zwischen Arbeitgeber und mir steht allerdings keinesfalls zur Debatte, einer der Azubis aus dem Jahr vor mir hat ess im Dezember vergangenen Jahres versucht und wurde aus diesem Grund anschließend von der Geschäftsleitung zur Arbeit im Lager (großes Logistikklager ohne irgendeinen Bezug zur IT-Ausbildung) versetzt, sozusagen als Bestrafung für das "anschwärzen" bei der IHK woraufhin dieser Kollege dann im Januar wegen psychischer Probleme das Handtuch komplett geworfen hat.

Danke für das Lesen des Textes und einen schönen Dienstag,

Boardie

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Am sinnvollsten ist es wirklich, Du setzt Dich mit Deiner IHK in Verbindung. Die kann Dir über das Prozedere besser Bescheid geben. Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag würde ich zunächst nicht machen, da Du bei einer Kündigung in der Regel den Beruf nicht weiter erlernen / ausüben darfst. Auch hier kann Dir Deine IHK die genauen Abläufe erläutern.

Es sollte relativ einfach sein, wenn Du bereits eine Firma hast, die Dich weiter ausbilden möchte und kann.

Viel Erfolg!

Peter

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Hi,

also ich selber habe auch den Ausbildungsbetrieb gewechselt. War ein Jahr dort und hab dann eine SICHERE Zusage von dem anderen Betrieb gehabt. Hab dann einfach mit der IHK telefoniert und gesagt ich wechsel den Betrieb. Bin auch sogar im gleichen Ausbildungsberuf geblieben. Ich weiß natürlich nicht wie das so normalerweise läuft, weil die Ausbildungsstelle, also die alte, kein großes Prozedere daraus gemacht hat, nur gesagt hat hier brauchst nicht mehr auftauchen:) was mir ganz recht war.

Hab dann nur gekündigt, kein Aufhebungsvertrag, aber das beste ist das du bei der IHK anrufst und da dich informierst. Aber wirklich nur kündigen, wenn du die andere Stelle sicher hast.

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Hi,

also ich selber habe auch den Ausbildungsbetrieb gewechselt. War ein Jahr dort und hab dann eine SICHERE Zusage von dem anderen Betrieb gehabt. Hab dann einfach mit der IHK telefoniert und gesagt ich wechsel den Betrieb. Bin auch sogar im gleichen Ausbildungsberuf geblieben. Ich weiß natürlich nicht wie das so normalerweise läuft, weil die Ausbildungsstelle, also die alte, kein großes Prozedere daraus gemacht hat, nur gesagt hat hier brauchst nicht mehr auftauchen:) was mir ganz recht war.

Hab dann nur gekündigt, kein Aufhebungsvertrag, aber das beste ist das du bei der IHK anrufst und da dich informierst. Aber wirklich nur kündigen, wenn du die andere Stelle sicher hast.

na das klingt ja schonmal ermutigend, danke Dir!

Danke auch kingofbrain für deine Antwort.

Werde in dieser Woche noch meinen Termin bei dem neuen Unternehmen bekommen und dort sehr wahrscheinlich noch unterkommen. Bei meinem Chef denke ich wird die Reaktion ähnlich sein wie bei Dompnight - er wird sich angegriffen fühlen (nicht vollkommen zu unrecht) und mich wegschicken...

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Hab ich auch gemacht.

War bei uns auch eine Situation, die Chefs haben bei allen Azubis damals durchblicken lassen das Sie sie eh nicht übernehmen würden. Dann hab ich durch Zufall ne neue Stelle gefunden bin mit dem neuen "Ausbildungsvertrag" Also ner schriftlichen Zusage der neuen Stelle zur IHK, die haben das dann einfach umgeschrieben. War bei mit auch im gleichen Beruf.

Ich denke wenn man es der IHK darlegen kann warum legen die einem keine Steine in den Weg.

Wobei ich nicht weis wie das bei dir ist mit einem evtl. Anrechnen der bisherigen Ausbildungszeit. Also wirklich am besten mit der IHK reden. Und denen direkt sagen das sie nichts unternehmen sollen. Sonst kommen die auf die Idee und rennen zu deinem Chef. :)

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Fristgerecht kannst Du nur kündigen, wenn Du die Ausbildung abbrichst und nicht im selben Beruf fortsetzt. Ansonsten fristlos oder Aufhebungsvertrag.

Wenn Du nciht fristgerecht also normal kündigst und bei einem Betrieb weiterlernst, der in derselben Branche tätig ist, kann Dein Betrieb u.U von Dir Schadensersatz fordern, weil theoretisch ja die Möglichkeit besteht, daß Du internes Firmenwissen dem neuen AG zukommen läßt. Gegen soetwas kann man sich aber absichern, da berät die IHK.

Grüße

L.

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Wenn Du nciht fristgerecht also normal kündigst und bei einem Betrieb weiterlernst, der in derselben Branche tätig ist, kann Dein Betrieb u.U von Dir Schadensersatz fordern, weil theoretisch ja die Möglichkeit besteht, daß Du internes Firmenwissen dem neuen AG zukommen läßt.

Blödsinn:

1.) Dürfte dann ein Mitarbeiter ja nie kündigen!

2.) So lange es sich nicht um "vertraulich" klassifizierte Informationen handelt, so wie so kein Thema (und welher Azubi hat schon dazu Zutritt).

Mein dringender Rat an den TO: Mit der IHK reden, wie so etwas am problemlosesten über die Bühne geht. Ob man nach einer Kündigung im selben/ ähnlichen Beruf weiter lernen darf hängt letztendlich (auch) von der IHK ab.

Wenn Du zum InfK wechselst, darfst Du auch nicht vergessen, dass Du die Berufsschulklasse (vielleicht sogar die BS) wechseln musst. Auch das solltest Du im Vorfeld abklären

Und wieder mein Hinweis an alle Bewerber: Schaut Euch Euren zukünftigen Betrieb VOR Ausbildungsbeginn genau an.

GG

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Blödsinn:

1.) Dürfte dann ein Mitarbeiter ja nie kündigen!

2.) So lange es sich nicht um "vertraulich" klassifizierte Informationen handelt, so wie so kein Thema (und welher Azubi hat schon dazu Zutritt).

BBig §§22 und 23 sind bekannt?

Es ging um Kündigung eines Azubis, nicht eines Mitarbeiters.

Ein Thema kann es auch bei nicht als vertraulich klassifizierten Informationen sein, z.B. Kenntnis des Lizenzierungsverfahrens der entwickelten Software, Kenntnis der in der Software verwendeter Algorithmen, Kenntnis im Rahmen eines Partnervertrages verwendeter Datenstrukturen, um nur mal drei Beisiele zu nennen.

Grüße

L.

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  • 2 Monate später...

Moin,

ich wollte mich eben nocheinmal mit dem aktuellen Zwischenstand melden weil es mich auch immer nervt wenn in anderen Foren keine Zwischenstände mehr gegeben werden :)

Also: Ich habe heute meinen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben die mich von dem Moment an nehmen an dem ich bei der anderen Firma raus bin. Die IHK wurde von meinem neuen Unternehmen bereits darauf angesprochen und die sehen keinerlei Problematik darin - auch weil es ein Wechsel von Informatikkaufmann zu Fachinformatiker Systemintegration ist.

Die Schule gibt keine Probleme da wir (Informatikkaufleute) mit den Fachinformatikern in einer Klasse sind.

Morgen werde ich also entsprechend dem kleingedrucktem meines Vertrages kündigen, denn dort heißt es dass ich bei Berufswechsel (was es ja ist) lediglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten muss (offenbar nichtmal bis zum 31. des Folgemonats, was mir nun nicht so ungelegen kommt :D)

Grüße

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Sorry, hatte deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen...trotzdem viel Glück und dass im neuen Betrieb alles besser wird :)

Hallo,

ich habe damals auch den betrieb gewechselt, und ich muss in nachhinein sagen es war das beste was mir passieren konnte. Der damalige chef und vorstand der ag ziemlicher choleriker gewesen, ähnliche situation wie in deinem betrieb-ich war mit eine der letzten die gegangen sind (dass er seltsamerweise bis heute nur einen neuen mitarbeiter gefunden hat spricht für sich...).

Ich habe damals Kontakt zur IHK aufgenommen, die Lage geschildert etc. und habe von dort sogar den Ratschlag bekommen, dass ich als Kündigungsgrund "Berufsaufgabe" angeben soll-dann kann mir mein Chef keine Steine in den Weg legen und so weiter...wegen der Sache mit der "Sperre" für einen Beruf wurde mir damals gesagt dass das ein weit verbreiteter Irrglaube ist - wenn ich heute den Beruf aufgebe, kann ich ihn morgen doch wieder aufnehmen wollen - so die Aussage der IHK.

Mein Tipp: Rufe einfach mal den zuständigen Menschen bei der Kammer an, dann wird das alles schon reibungslos klappen :) Viel Glück Dir!

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