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Ausbildungsstätte wechseln


Odaiko

Empfohlene Beiträge

Moin Moin,

Nach 2 Ausbildungsjahren wäre eine Person, ich nenn sie mal "Marita", bereit, ihre Firma zu wechseln und das gesamte 3. Lehrjahr in eine andere Firma im gleichen Beruf zu Ende bringen wollen.

Marita ist 22Jahre alt, lernt Frisör (Duales System)

Auf welche Dinge sollte man laut Berufsbildungsgesetz o.ä. achten, damit man dieses durchziehen könnte? bzw. eigene/fremde Erfahrungen?

Ich bitte um "Fakten"! ;-)

Sorry für das "Nicht"-IT Beruf und somit eig. nicht in dieses Forum gehörend. Finde es, dass es aber gewisse Zusammenhänge geben wird ;-)

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bevor man den alten (fristgerecht) kündigt.

Nein, nicht fristgerecht kündigen!

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Kündigt der Azubi fristgerecht, gibt er die Ausbildung in dem Beruf auf. Somit keine Chance, den Beruf in einem anderen Betrieb weiterzulernen.

Bitte keine Aktionen ohne Absprache mit der zuständigen Kammer starten.

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Gast Gesperrt_61948
Nein, nicht fristgerecht kündigen!

BBiG - Einzelnorm

Kündigt der Azubi fristgerecht, gibt er die Ausbildung in dem Beruf auf. Somit keine Chance, den Beruf in einem anderen Betrieb weiterzulernen. .

Das wurde schon mal diskutiert und ist absoluter Quatsch!!! Du kannst die Ausbildung auch 137 mal neu anfangen.

Bitte keine Aktionen ohne Absprache mit der zuständigen Kammer starten.

Das würde ich auch nicht machen. Immer erst mit der Kammer Rücksprache nehmen. Das ist ganz wichtig.

Gruß

Maloja

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Das wurde schon mal diskutiert und ist absoluter Quatsch!!!

Viele Ausrufezeichen machen eine falsche Aussage nicht richtiger.

Statt den Gesetzestext nur zu verlinken (scheinbar ist linkklicken zu schwer für dich) kommt hier der relevante Teil als Zitat (Hervorhebungen von mir):

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Fristlose ist nicht, also bleibt nur Satz 2 übrig: Aufgabe der Berufsausbildung. Somit darf nicht gekündigt werden!

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Bitte keine Aktionen ohne Absprache mit der zuständigen Kammer starten.

Dies werde ich auf jedenfall tun!

Wollte vorher dennoch paar Anhaltspunkte schonmal hören.

Wie soll ich das nun verstehen mit fristgerechter Kündigung, wenn man den neuen Ausbildungsbetrieb sicher hätte (z.B. durch mündliche Absprache)?

nur es geht um einen Wechsel, nicht um einen Neuanfang (sprich die 2 bisherigen Jahre sollen angerechnet werden)

richtig!

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Gast Gesperrt_61948

Hallo,

erstmal die Frage: handelt es sich bei deinem Beispiel wirklich um eine "Friseur Ausbildung", oder war das nur ein Beispiel. Der Ausbildungsberuf zum Friseur unterliegt ja der Handwerkskammer und nicht der IHK.

Die "alte" Ausbildung kann selbstverständlich auf die "neue Ausbildung" angerechnet werden. Damit hat die Form der Kündigung absolut nichts zu tun. Allerdings kommt jetzt etwas Verhandlung mit der Kammer dazu. Die meisten IHKs sagen, dass die Beendigung der alten Ausbildung nicht länger als 3 -4 Monate zurück liegen darf. Auf ein paar Tage mehr oder weniger kommt er da wohl nicht an.

Chief Wiggum hat auch nicht ganz unrecht. Selbstverständlich darf man eine Ausbildung immer wieder neu beginnen. Dem steht nichts im Wege. Wenn man allerdings das Berufsausbildungsverhältnis ganz normal fristgerecht gekündigt hat, dann kann die alte Firma über ein "Kammerverfahren" beantragen das bei einem Neuanfang der Ausbildung, diese im alten Unternehmen fortgesetzt werden muss. Das ist aber in der Realität noch nie passiert. Dazu würde das "Kammerverfahren" in so einem Fall auch ganz sicher nicht zu Gunsten des alten Ausbildungsbetriebes urteilen.

Der beste Weg ist aber immer ein Aufgebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis. Damit kann man gar nichts falsch machen.

Dazu noch die Info die hier schon mehrmals geschrieben wurde: Am besten alles nach Rücksprache mit der Kammer machen.

Gruß

Maloja

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Nein, nicht fristgerecht kündigen!

BBiG - Einzelnorm

Kündigt der Azubi fristgerecht, gibt er die Ausbildung in dem Beruf auf. Somit keine Chance, den Beruf in einem anderen Betrieb weiterzulernen.

Bitte keine Aktionen ohne Absprache mit der zuständigen Kammer starten.

sorry wenn du das falsch aufgefasst hast, aber ich habe ja auch geschrieben auf jeden fall von vorn herein alles mit der kammer absprechen und das auf jeden fall...

ich kann ja nur sagen wie es bei mir war - und ich musste meinen alten vertrag mit einer frist von 4 wochen kündigen. die ihk hat mir sogar geraten als grund "berufsaufgabe" in die kündigung zu schreiben damit mein chef mir keine steine in den weg legen kann. und laut der aussagen der ihk von vor 2 jahren ist das ein weit verbreitetes gerücht dass man keine ausbildung mehr in dem beruf machen kann, wenn man einmal ein ausbildungsverhältnis gekündigt hat.

also ich würde mal sagen ich bin quasi der lebende beweis dafür dass es nicht so ist ;)

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[...]und laut der aussagen der ihk von vor 2 jahren ist das ein weit verbreitetes gerücht dass man keine ausbildung mehr in dem beruf machen kann, wenn man einmal ein ausbildungsverhältnis gekündigt hat.

also ich würde mal sagen ich bin quasi der lebende beweis dafür dass es nicht so ist ;)

Naja, aber im Gesetzestext, den wir alle eigentlich in GL lernen, steht es ja schon so drin.

Ich habe es so gelernt, dass der Azubi, mit 4 Wöchiger Frist kündigen darf, wenn er das Ausbildungsverhältnis aufgeben möchte, er darf nicht mit 4 Wöchiger Frist kündigen, wenn er das Verhältnis in einem anderen Betrieb weiterführen möchte (zumindest rein Rechtlich!), es kann natürlich sein, dass die IHK n Auge zudrückt und sagt: "Kündige so und so, wir winken das durch..." würde mich darauf aber nicht verlassen.

Die IHK Bielefeld zum Beispiel sagt sofort, dass es so nicht geht, dass man doch bitte mit dem alten Betrieb einen Aufhebungsvertrag machen soll, so kann man dann auch in einem neuen Betrieb die Ausbildung weiterführen.

Ist wahrscheinlich alles Kulanz der IHK's.

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Wenn es mit der IHK so abgesprochen ist, mag das alles funktionieren. Letztlich hat die IHK auch keinen wirklichen Grund, einem jungen Menschen den Berufswunsch wegen dieser Formalität zu verwehren (es sei denn um Exempel zu statuieren und Nachahmer zu verhindern). Darauf verlassen sollte man sich aber keineswegs und zu sagen, dass das Gesetz nicht mehr gelte und die IHK das angeblich sogar bestätigt habe, finde ich sogar gefährlich.

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Nach langen Überlegen wie was gemacht werden könnte, um ohne Probleme ein Wechsel durchzuführen, habe ich Marita davon abgehalten, weil

- wenn der Chef nicht mitspielt (Aufhebungsvertrag) hat Marita nen 3. bes**issenes Lehrjahr

- für die Zukunft sieht der Lebenslauf nicht gut aus, wenn man Betrieb wechselt für ich sage mal keine schwerwiegende Gründe gibt

Sie hat es 2 Jahre ausgehalten und somit ist Bergfest vorbei....^^

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