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Software verkaufen ?

Empfohlene Antworten

Hey ho

kurze frage:

Wäre es möglich selbst geschriebene Software zu verkaufen ohne ne eigene Firma auf zu machen ?

Gibts da irgendwelche Internetseiten, auf denen ich so etwas machen kann

(hab leider nicht sehr viel darüber gefunden)

und geht sowas auch wenn man noch minderjährig ist ??

Da fragst Du am besten bei der zuständigen Behörde nach. Aber soweit ich weiß, zählt "Softwareentwickler" nicht zu den sog. "freien Berufen". Folglich wirst Du ein Gewerbe anmelden müssen und eine "Firma" aufmachen :]

Du könntest als Freelancer (Freiberufler) arbeiten.

Dafür musst du keine Firma aufmachen.

Ich selbst bin beispielsweise bei Joblance angemeldet.

Da schreiben Firmen/Privatleute Aufträge (bsp. Website erstellen, Appz erstellen) rein.

Und dann kannst du quasi einen Kostenvoranschlag als Antwort posten und mit dem "eventuellen Kunden" per private Nachrichten die restlichen Modalitäten ausmachen.

Dafür muss man aber AFAIK mind. 18 Jahre alt sein.

lg

Gateway

PS: Schenkungen sind auch was feines ;). Ich schenke dir eine Linzenz und du mir einen Koffer mit Geld :D :D :D

Bearbeitet von Gateway_man

Und irgendwelche Seiten auf denen ich des so verkaufen kann gibts nicht ? oder ?

also so wie ebay - halt nur für downloads - und nicht zum versteigern sondern kaufen

Denke bitte daran, dass der ganze Kram versteuert werden muss.

und geht sowas auch wenn man noch minderjährig ist ??
Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Und irgendwelche Seiten auf denen ich des so verkaufen kann gibts nicht ? oder ?

Und dann?

Dann ist vom Prinzip her dasselbe, als wenn du die Software direkt über deine Webseite anbietest.

Bist du dir überhaupt sicher, dass Leute Geld für deine Software ausgeben möchten? Es gibt doch bestimmt andere kostenlose Substitutionsgüter.

aber eine eigene Webseite kostet sehr sehr viel Zeit bis sie groß gezogen ist.

ja ich bin mir sicher, dass jemand geld dafür zahlen würde

ja ich bin mir sicher, dass jemand geld dafür zahlen würde

Na dann verabrede dich doch mit dem-/der-/denjenigen und verrate gegen einen entsprechend gefüllten Briefumschlag, welche der CDs, die da zufällig auf dem Tisch liegen, sinnvollerweise geklaut werden muss.

Wenn das offizieller laufen soll wie zB über eine Webseite, Webshop oä, meinetwegen auch einen Laden an der Ecke, dann brauchst du für jeden Deal die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und musst selbstverständlich Gewinne versteuern, also auch eine Steuererklärung machen.

Ich weiß ja nicht, was für weltbewegende Software du alles so entwickelst...

Als Rechtsform kommt, sofern du nur alleine bist, nur die Einzelunternehmung (e.K. bzw. e.Kfm.) in Frage.

Man muss sich nicht ins Handelsregister eintragen, hat auch nicht das Recht mit einer Firma (Name eines Unternehmens) aufzutreten. Man darf nur mit seinem eigenen Namen (Vor- und Zuname) auftreten.

Trägt man sich ins Handelsregister ein, darf man auch eine Firma führen.

Einen Gewerbeschein brauchst du auf jeden Fall und Steuern musst du auch zahlen. Auch U18 kannst du einen Gewerbeschein bekommen.

Der Nachteil: Man haftet voll, dass heisst geschäftlich und privat!

Auch muss beachtet werden, dass man sich ab bestimmten Wochenstunden und Einnahmegrenzen selbst krankenversichern muss (Genaueres weiss ich leider nicht).

Na dann verabrede dich doch mit dem-/der-/denjenigen und verrate gegen einen entsprechend gefüllten Briefumschlag, welche der CDs, die da zufällig auf dem Tisch liegen, sinnvollerweise geklaut werden muss.

Die meisten Unternehmer würden da wohl nicht mitmachen...

Bearbeitet von Sassy

Als Rechtsform kommt, sofern du nur alleine bist, nur die Einzelunternehmung (e.K. bzw. e.Kfm.) in Frage.

Man muss sich nicht ins Handelsregister eintragen, hat auch nicht das Recht mit einer Firma (Name eines Unternehmens) aufzutreten. Man darf nur mit seinem eigenen Namen (Vor- und Zuname) auftreten.

Trägt man sich ins Handelsregister ein, darf man auch eine Firma führen.

Einen Gewerbeschein brauchst du auf jeden Fall und Steuern musst du auch zahlen. Auch U18 kannst du einen Gewerbeschein bekommen.

Der Nachteil: Man haftet voll, dass heisst geschäftlich und privat!

Auch muss beachtet werden, dass man sich ab bestimmten Wochenstunden und Einnahmegrenzen selbst krankenversichern muss (Genaueres weiss ich leider nicht).

Was sollen diese Fehlinformationen?

1.) Man kann als Einzelner eine GmbH gründen und führen - eine sogenannte EinMannGmbH.

2.) eK steht für eingetragener Kaufmann, d. h. man hat seine Einzelunternehmung im Handelsregister eingetragen.

3.) Sehr wohl darf ein Einzelunternehmer sich einen Firmennamen geben und auch vermarkten. Nur gehört als Verbindlicher Teil des Firmenamens der Eigene Vor- und Zuname dazu.

4.) Eine Firma ist eine Firma ist eine Firma, ob eingetragen oder nicht.

5.) Als Einzelunternehmer ohne Eintragung ins HR ist man ebenso voll persönlich haftend. Als GmbH - Geschäftsführer einer Ein-Mann GmbH nicht, wobei hier die Eintragung ins Handelregister zwingend notwendig ist.

6.) Man muss als Unternehmer alles selbst machen, d.h. nicht nur Krankenversicherung bei bestimmten Wochenstunden etc. Sofern man keine weiteren Zulagen bzw. Bezahler für KV und RV und AV findet, hat man diese Versicherungen nicht. Da spielt der Umsatz keine Rolle. Außerdem darf man als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert sein, was natürlich vor- und Nachteile haben kann.

Bitte mache deine Hausaufgaben vorher (das ist Stoff der Ausbildung).

Natürlich kann er auch eine GmbH gründen, wenn 25.000 Euro Eigenkapital vorhanden sind. Oder eine AG wenn 50.000 Eigenkapital vorhanden sind...

Ich habe mich in der Tat ein wenig missverständlich ausgedrückt. Eine Einzelunternehmung muss man nicht ins Handelsregister eintragen.

Einen e.K. natürlich schon (wie der Name schon sagt).

Bitte mache deine Hausaufgaben vorher (das ist Stoff der Ausbildung).

Tja danke. Das Thema haben wir gerade in der Schule behandelt.

Bearbeitet von Sassy

Die notwendige Anzahl der Gründer wurde irgendwann in den letzten Jahren geändert.

§ 2 Gründerzahl

An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen.

AktG - Einzelnorm

 

Aktiengesellschaft (AG)

  -  	mind. 1 Gründer (Aktionär)

  -  	mind. 3 Aufsichtsratsmitglieder (die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder muss durch 3 teilbar sein)

  -  	mind. 1 Vorstandsmitglied

  -  	Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

  -  	Gesetzliches Mindestkapital (Grundkapital): 50.000,00 EUR

  -  	Geschäftsführung durch Vorstand

  -  	Gewinnverteilung in der Regel nach Anteilen am Grundkapital

Also irgendwie 5 Leute.

gefunden auf hier: http://www.sofort-gesellschaften.de/d/Rechtsformen/seite2.php

(Ob es seriös ist, wkann ich nicht beurteilen.)

Das ist ja wieder mal super. Davon steht im Handbuch beispielsweise gar nichts.

Da steht nur "mindestens 1 Person"....

Ist ja klar, dass man dann mehr als 1 Person braucht, wenn noch ein Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als Organe benötigt werden, aber irgendwie habe ich nur auf "mindestens 1 Person" geschaut und mir das gemerkt :( Unsere Lehrer sind also auch net so prall, merk ich grad.

Alles total verwirrend..

Bearbeitet von Sassy

Das ist mir bewusst. Ich lerne grundsätzlich nicht nur mit einer Quelle...

Aber meinst du wirklich, dass ich bei jedem Satz der in meinem Buch steht prüfe, ob dieser noch aktuell ist?!

  • 2 Wochen später...
Na dann verabrede dich doch mit dem-/der-/denjenigen und verrate gegen einen entsprechend gefüllten Briefumschlag, welche der CDs, die da zufällig auf dem Tisch liegen, sinnvollerweise geklaut werden muss.

dechavue

in dem Krimi endete das aber damit, dass der Hacker das nicht überlebte. Der Komplize entkam diesem Schicksal nur dadurch, dass die Polizei rechtzeitig eingriff. Beides sehr hochintelligente Menschen, welche nur ein wenig Geld zusätzlich verdienen wollten, indem sie Firmennetze untergraben haben.

Das mag zwar nur Krimi sein, aber so was halte ich nicht gerade für unrealistisch. Finger weg von solchen dubiosen Geschäften.

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