Veröffentlicht 5. Dezember 201014 j Guten Morgen, ich habe folgende Frage: Reicht es, wenn ich auf der ersten Seiten des Prüfungsbogens die Nummer für die Aufgabe in das Kästchen schreibe, die ich nicht bearbeitet habe oder muss ich sie zusätzlich auch noch durchstreichen?! Bitte um schnellst mögliche Antwort. Gruß Jan
5. Dezember 201014 j Puuuuuuuhhhhhhh..... dicker Stein vom Herz gefallen.... ------------------closed---------------
5. Dezember 201014 j Sind die Prüfer nicht eh angehalten, bei offensichtlich nicht bearbeitetenden Aufgaben, diese als Streichaufgabe anzusehen?
5. Dezember 201014 j Im Kästchen muss eine Zahl stehen, wenn da nichts steht wird automatisch der Handlungsschritt 6 nicht bewertet, egal ob da was steht.
5. Dezember 201014 j Wir handhaben das so: Wenn offensichtlich ist, welcher Schritt gestrichen wurde, dann wird dieser auch als gestrichen gewertet. Und wenn ein Handlungsschritt (und nur dieser) klar NICHT bearbeitet wurde, auch dann nutzen wir unsere natürliche Intelligenz. In allen anderen Fällen kommt die "Aufgabe-6-Regel" zum tragen! GG
6. Dezember 201014 j Kann es sein das je nach Prüfungsort die Handlungsschritte anders aufgebaut sind? Ich habe jetzt schon drei unterschiedliche Versionen über die Handlungsschritte für GH2 in diversen Foren gesehen. Bin mit aber sicher das Datenbanken HS6 waren. Hoffentlich hab ich net den falschen gestrichen :eek
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