FiSi08 Jan Geschrieben 5. Dezember 2010 Geschrieben 5. Dezember 2010 Guten Morgen, ich habe folgende Frage: Reicht es, wenn ich auf der ersten Seiten des Prüfungsbogens die Nummer für die Aufgabe in das Kästchen schreibe, die ich nicht bearbeitet habe oder muss ich sie zusätzlich auch noch durchstreichen?! Bitte um schnellst mögliche Antwort. Gruß Jan Zitieren
mapr Geschrieben 5. Dezember 2010 Geschrieben 5. Dezember 2010 Es reicht, wenn du die Nummer in das Kästchen schreibst. Zitieren
FiSi08 Jan Geschrieben 5. Dezember 2010 Autor Geschrieben 5. Dezember 2010 Puuuuuuuhhhhhhh..... dicker Stein vom Herz gefallen.... ------------------closed--------------- Zitieren
Wuwu Geschrieben 5. Dezember 2010 Geschrieben 5. Dezember 2010 Sind die Prüfer nicht eh angehalten, bei offensichtlich nicht bearbeitetenden Aufgaben, diese als Streichaufgabe anzusehen? Zitieren
timmiboyer Geschrieben 5. Dezember 2010 Geschrieben 5. Dezember 2010 Im Kästchen muss eine Zahl stehen, wenn da nichts steht wird automatisch der Handlungsschritt 6 nicht bewertet, egal ob da was steht. Zitieren
pruefer_gg Geschrieben 5. Dezember 2010 Geschrieben 5. Dezember 2010 Wir handhaben das so: Wenn offensichtlich ist, welcher Schritt gestrichen wurde, dann wird dieser auch als gestrichen gewertet. Und wenn ein Handlungsschritt (und nur dieser) klar NICHT bearbeitet wurde, auch dann nutzen wir unsere natürliche Intelligenz. In allen anderen Fällen kommt die "Aufgabe-6-Regel" zum tragen! GG Zitieren
tennessee Geschrieben 6. Dezember 2010 Geschrieben 6. Dezember 2010 Kann es sein das je nach Prüfungsort die Handlungsschritte anders aufgebaut sind? Ich habe jetzt schon drei unterschiedliche Versionen über die Handlungsschritte für GH2 in diversen Foren gesehen. Bin mit aber sicher das Datenbanken HS6 waren. Hoffentlich hab ich net den falschen gestrichen :eek Zitieren
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