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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich plane mich in der nächsten Zeit selbstständig zu machen, da ich ein Angebot vorliegen habe nebenberuflich für ein IT-Systemhaus Firstlvl von zuhause aus nebenbei zu machen. Ich bin hauptberuflich tätig, mein Arbeitgeber hat mir die Erlaubnis zum Nebenjob erteilt.

Allerdings soll ich auf Wunsch des Auftraggebers das in selbstständiger Form tun. Bisher habe ich noch keinen Gewerbeschein, den will ich mir nächste Woche holen. Aktuell lese ich mich gerade ein, was ich so alles beachten muss, und bin auf die "Scheinselbstständigkeit" gestoßen.

Meine Tätigkeit zählt sowie ich das gesehen habe nicht zu den normalen "freiberuflichen" Tätgikeiten, daher stellt sich mir nun die Frage:

Wie handhabt man das als IT'ler? Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Leute, die freie Mitarbeiter einer Firma sind scheinselbstständig sind oder?

Hat jemand da nähere Infos oder kann mir das erklären?

Gruß IT-Specialist

So, wie du die Sachlage schilderst, klingt das für mich nach Scheinselbstständigkeit, wo du da gerade reinrutschst.

Scheinselbstständig ist, wer Selbstständig ist und aber nur für eine Firma arbeitet. Du solltest das mit der Firma nochmal genau abklären und ggf. verzichten da was zu verdienen, weil wenn das rauskommen sollte, es teuer werden kann.

Scheinselbstständig ist, wer Selbstständig ist und aber nur für eine Firma arbeitet.

Das ist nur ein Merkmal.

Siehe: Scheinselbständigkeit ? Wikipedia

Wenn man pauschal jeden als Scheinselbstständig deklarieren würde der von Aufträgen einer Firma lebt, dann hätten viele Selbstständige - vor allem am Anfang - ein massives Problem.

Massgebend ist eher die Abhängigkeit der beschäftigten Personen. die in dem Fall definitv nicht gegeben ist.

Bearbeitet von bigvic

  • Autor

Scheinselbstständig ist, wer Selbstständig ist und aber nur für eine Firma arbeitet. Du solltest das mit der Firma nochmal genau abklären und ggf. verzichten da was zu verdienen, weil wenn das rauskommen sollte, es teuer werden kann.

Das klingt mir alles ein bisschen zu schwammig. Ich glaube nicht, dass die halbe Freelancer-Bevölkerung "scheinselbstständig" tätig ist.

Wenn man pauschal jeden als Scheinselbstständig deklarieren würde der von Aufträgen einer Firma lebt, dann hätten viele Selbstständige - vor allem am Anfang - ein massives Problem.

Das ist genau das was ich meine, wirklich korrekt definiert, so dass man das auch als Nicht-Anwalt versteht ist das m.E. nicht.

Massgebend ist eher die Abhängigkeit der beschäftigten Personen. die in dem Fall definitv nicht gegeben ist.

Da ich einem Hauptberuf nachgehe bin ich wirklich in keinster Weise davon abhängig, wobei auf den Umsatz bezogen, den ich als Selbstständiger dann besteht da ja schon eine Abhängigkeit. Wo kein Kunde da kein Umsatz.

Die Frage ist nun, ist mit der "Abhängigkeit" die Bedrohung meines "Täglich-Brotes" gemeint oder die Abhängikeit die mein Umsatz der Selbstständigkeit gemeint ist?

  • Autor

Danke für die super Links!

Wenn ich mir so die Links durchschaue, weckt das immer mehr den Eindruck beimir,als wenn mich das gar nicht betreffen würde.

Da ich ja Hauptarbeitnehmer bin zahl ich doch ganz brav die Sozialversicherung, dementsprechend sollte ich mit der geringfügigen Beschäftigung eindeutig in die Selbstständigkeit fallen oder verstehe ich das falsch?

Letztenendes geht es doch darum, dass die Scheinselbstständigen sich nicht davor drücken sollen, in die Sozialversicherungskasse einzuzahlen.

Richtig?

Gruß It-Specialist

Hallo

Wenn du 100% Sicherheit darüber haben möchtest, kannst du auf Antrag bei der Rentenversicherung das sog. "Statusfeststellungsverfahren" durchführen lassen.

Aber vorher unbedingt die GULP Artikel Serie "Wohl und Wehe des Statusfeststellungsverfahrens" lesen

viele Grüße,

DrFrink

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